Der KWKG-Aufschlag für das Jahr 2016 beträgt für alle Letztverbräuche
der Letztverbrauchskategorie A' (bis zu einem Verbrauch von 1.000.000 kWh/a) 0,445 ct/kWh
Die Autoren geben einen Überblick zur energierechtlichen Einordnung der Elektromobilität nach dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, dem Stromsteuergesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016. Sie erläutern ebenfalls, wie sich die Strompreisbestandteile für den Elektrizitätsbezug der Ladesäule zusammensetzen und nehmen Bezug auf die Ladesäulenverordnung und die Marktstammdatenregister-Verordnung.
Die Autoren besprechen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Mai 2016 (Az. T-47/15) zum EEG 2012.
Der Beitrag gibt einen Überblick über einige der wichtigsten rechtlichen Entwicklungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2016. Die Autoren gehen dabei insbesonders auf die novellierten Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 und im Strommarktgesetz ein.
Der Artikel gibt einen Überblick über die Änderungen durch das KWKG 2016 sowie über die Eigenversorgung nach EEG 2017, die Ende 2016 beschlossen wurden.
Die Autoren analysieren den Einfluss einer Modernisierung bzw. eines Ersetzens von Bestandsanlagen auf die Befreiung von der EEG-Umlage bei Eigenversorgung im Rahmen der mit dem EEG 2014 nur noch eingeschränkten Privilegierung.
Leitsätze des Gerichts:
Der Aufsatz behandelt die umstrittene Thematik der Abrechnung von geringen Bezugsstrommengen in kleinen EEG-Anlagen. Der Autor bespricht dies anhand von mehreren Beispielfällen, bei denen entweder kein Bezugsstromverbrauch nachweisbar ist, dieser über den Hausanschluss bezogen wurde oder die Abrechnung von Messstellenbetriebs- und Stromversorgungskosten individualvertraglich vereinbart wurde, oder bei denen die Bezugsstromversorgung nicht individualvertraglich geregelt wurde.
Die Autoren stellen die Neuregelungen zur Eigenversorgung im EEG 2014 vor. Dabei gehen sie auf die neu ins Gesetz aufgenommene Definition der Eigenversorgung, die (teilweise) Belastung Strom zur Eigenversorgung mit der EEG-Umlage sowie den Bestandsschutz und Ausnahmeregelungen ein.
Die Autoren gehen der Frage nach, ob eine Einbeziehung der Stromeigenversorgung in den EEG-Ausgleichsmechanismus mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes vereinbar sei. Dabei gehen sie auch auf die Vereinbarkeit einer derartigen Regelung mit dem Recht der Europäischen Union ein.
Der Autor nimmt in seinem Beitrag eine rechtliche Analyse des Pacht- und Betriebsführungsmodells vor und erläutert dies beispielhaft für Blockheizkraftwerke (BHKW).
In diesem Beitrag wird der energierechtliche Rahmen für Stromspeicher untersucht. Zunächst werden verschiedene Arten von Stromspeichern vorgestellt und deren Funktionsweise erläutert. Anschließend erörtern die Autoren die Vorschriften aus EnWG und EEG zum Netzanschluss von Stromspeichern sowie zur Abnahme des Stroms aus Stromspeichern.
Leitsatz:
Die Ausschlussregelung des § 2 Abs. 2 KWKG (2000) erfordert, dass beide dort genannten Ausschlussgründe kumulativ gegeben sind.
Leitsätze:
Leitsätze: