Der Autor greift die seiner Meinung nach zuletzt vielfach missverständlich und in falsche Zusammenhänge gebrachten Begriffe im Bereich der intelligenten Messsysteme auf und trifft Klarstellungen bezüglich sechs häufiger Irrtümer, darunter: die Einführung intelligenter Messsysteme in Deutschland (Rollout), die Datensicherheit und die Informationsbeschaffung.
Der Autor beschäftigt sich mit der bisherigen Entwicklung, dem aktuellen Stand und der Zukunft des Smart Home und geht dabei auf Digitalisierung als Kernelement sowie intelligente Stromzähler (Smart Meter) als Voraussetzung ein.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die erweiterte Zuständigkeit der Clearingstelle (seit dem 1. Januar 2018 auch für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ein.
Die Autorin gibt einen Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten von Messstellenverträgen. Dabei geht sie zunächst auf die Rechtslage vor der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes ein und stellt anschließend die Rechtslage seit der Einführung des Gesetzes vor. Dabei geht sie sowohl auf die möglichen Parteien von Messstellenverträgen als auch auf die gesetzlichen Mindestinhalte derselben und die verschiedenen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten hierfür ein.
Der Autor zeigt in seinem Beitrag die Problematik auf, dass es derzeit viele nicht-eichrechtskonforme Ladesäulen für Elektrofahrzeuge gebe, da sie Stromzähler die Anforderungen des Regelermittlungsausschusses (REA) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) nicht erfüllen würden. Er erläutert die Anforderungen an Stromzähler im Detail und spricht eine notwendige Umrüstung vieler Ladepunkte an, damit die Verfügbarkeit und somit die Akzeptanz der Elektromibilität steige.
Der Autor zeigt Netzbetreibern das Potenzial des Geschäftsfelds Messstellenbetrieb im Rahmen der neuen Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) auf.
Sachverhalt: Zum Anspruch auf Zahlung der Grundgebühr aus einem Grundversorgungsverhältnis bei Betrieb eines Zweirichtungszählers für eine Fotovoltaikanlage, für die kein Stromverbrauch gemessen wurde.
Hier: Verneint.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt in ihrer Informationsbroschüre "Das Smart-Meter-Gateway – Cyber-Sicherheit für die Digitalisierung der Energiewende" sicherheitstechnische als auch funktionale Anforderungen an Smart-Meter-Gateways. Weitere Themen sind die Systemarchitektur, die Public Key Infrastruktur und Vorgaben zum sicheren, technischen Betrieb des intelligenten Messsystems beim Smart-Meter-Gateway-Administrator.
Anhand eines Oldenburger Wohnhauses erläutert der Autor ein Mieterstromkonzept mit dem Einsatz von Fotovoltaik, Blockheizkraftwerken und Batteriespeichern. Kernstück des Systems sei ein komplexes Messkonzept und der Einsatz von Smart Metern (intelligenten Messsystemen - iMSys).
Der Autor beschreibt das Messkonzept eines Gebäudekomplexes, bei dem sowohl Strom- wie auch Wärmeversorgung durch einen Dienstleister bereitgestellt wird. Grundpfeiler des Konzeptes ist die Verwendung von Smart Metern (intelligenten Messsystemen - iMSys), die eine sekundengenaue Abrechnung für alle Mieter ermöglicht.
Die Autorin wagt eine Einschätzung bezüglich des Zeithorizonts der Einführung von intelligenten Messsystemen (Smart Meter). Hierbei beschreibt sie zunächst die technischen Unterschiede und neuen Funktionen im Vergleich zu konventionellen Messeinrichtungen und geht auf Probleme und Verzögerungen bei der Zertifizierung und der stufenweisen Einführung der neuen Zählersysteme ein.
Der Autor erläutert die Notwendigkeit des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die aufgrund mess- und eichrechtlicher Vorschriften erforderliche Umrüstung bisheriger Ladesäulen. Hierbei geht er insbesondere auf die durch den Regelermittlungsausschuss (REA) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vorausgesetzte eichrechtliche Rechnungskontrolle bei Stromzählern ein.
Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die Regelungen zum Mieterstrom im EEG und zeigt einerseits mögliche Probleme bei der Umsetzung auf, andererseits veranschaulicht sie anhand von bereits realisierten Projekten, wie die Anwendung der Mieterstromregelungen effektiv gelingen kann.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Chancen des neuen Mieterstromgesetzes. Er stellt hierzu bestehende Konzepte zur Versorgung von Gewerbemietern oder mehrerer kleiner Mehrfamilienhäuser mit Strom und Wärme durch Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) vor. Speicher können das jeweilige Konzept sinnvoll ergänzen. Ferner geht er auch auf die Komplexität des notwendigen Messstellenkonzepts und die Kosten des Konzepts ein.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23.
Die Autoren besprechen die Rechtsgrundlagen des Messstellenbetriebsgesetzes, die dem Einbau und dem Betrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) bzw. intelligenten Messsystemen (iMSys) und der Weitergabe der hierfür anfallenden Entgelte zugrundeliegen. Sie untersuchen, wie Stromlieferverträge diesbezüglich zukünftig angepasst werden sollten.
Leitsatz des Gerichts:
Leitsatz:
Der Anspruch auf Befreiung von den Entgelten für den Netzzugang im Sinne des § 118 Abs. 6 EnWG erfasst nicht die gesetzlichen Umlagen, die Konzessionsabgaben und die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung.
Der Autor beleuchtet die Problematik der durch Studien dargelegten hohen Messfehler bei elektronischen Stromzählern (Smart Metern). Hierbei nimmt er vorwiegend auf eine Studie der Universität Twente Bezug, welche in einem Testaufbau Messfehler elektronischer Stromzähler von bis zu 582 % ergab. Problematisch seien vor allem Verbraucher mit nicht sinusförmigem Stromverbrauch (z.B. LEDs). Ferner geht der Autor auch auf eine Studie ein, welche bereits zuvor die elektromagnetische Verträglichkeit von Stromzählern und Wechselrichtern als zu gering bewertet und ebenfalls zu Messfehlern führte.
Bislang werden meist zwischen Standardlastprofilkunden und Stromlieferanten sogenannte "All-inclusive"-Verträge abgeschlossen, die den Zugang zum Stromnetz, die Netznutzungsentgelte sowie die Messung und Abrechnung in einem enthalten. Der Autor klärt, ob mit dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes neben diesem "All-inclusive"-Vertrag ein weiterer Messstellenvertrag erforderlich ist.
Der Autor erläutert, ob bei der Datenerfassung durch Smart Meter die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) oder das nationale Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) greift. Hierzu erklärt er die Datenschutzproblematik bei Smart Metern und erörtert das Regelungskonzept des DS-GVO, insbesondere bezogen auf die Smart-Meter-Datenverarbeitung.
Im Beitrag werden der Hinweis 2017/6 zu Genehmigungen von Übergangs-Windenergieanlagen im EEG 2017 sowie zwei Empfehlungsverfahren zu Anwendungsfragen des Messstellenbetriebsgesetzes (
Die Autoren besprechen die Diskrepanz zwischen der Duldungspflicht (§ 36
Der Autor geht auf die komplexitätsbedingte Verzögerung der Einführung von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) im Rahmen der Digitalisierung der Energiewende ein und erläutert in diesem Zusammenhang die Rollen der beteiligten Behörden beim Einführungsprozess.
Der Autor stellt den Nutzen eines Energiedatenmanagements im Rahmen der dezentralen Energiewende vor. Hierbei geht er auf die Optimierung der Energiekosten von Betrieben ein, berücksichtigt aber auch die Möglichkeit der intelligenten Steuerung von Erzeugung und Verbrauch im Haushalt von privaten Anlagenbetreibern.