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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-253
Aktenzeichen: BK6-22-253

§ 19 Abs. 2 des Messstellenbetriebsgesetzes (

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2023, EnWG 2011, MaStRV, MsbG, KWKAusV

Der Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) verfolgt das Ziel, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so die Ausbau-Dynamik weiter zu steigern. Durch den Entwurf sollen die Zielsetzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Photovoltaik-Strategie umgesetzt werden.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: MessEV

Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung.

Änderungen:

  • Vereinheitlichung der Eichfristen von Wärme-, Kalt- und Warmwasserzählern auf sechs Jahre,
  • Verwendungsausnahme für Abgasmessgeräte,
  • Ausnahme zum Rechnen mit Messwerten im Energiebereich.

Gang des Rechtsetzungsverfahrens:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: MessEG, MessEV

Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der zweite Teil handelt von den für die Praxis bedeutsamen Ausnahmetatbestände und Befreiungsmöglichkeiten im Rahmen des MessEG und der MessEV. Die Autoren erläutern die gerätebezogenen Ausnahmen des § 2 i.V.m. Anlage 1 MessEV, v.a.

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Empfehlung 2018/33– Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

In dem Verfahren wird geklärt:

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Rechtsprechung– 12 C 1008/15
Aktenzeichen: 12 C 1008/15

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Grundversorger gegenüber dem Betreiber einer Photovoltaikanlage unrechtmäßig einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte (Grundpreis, Abrechnung, Messpreis, Wartungskosten) geltend mache, sofern kein Strombezug seitens des Betreibers erfolge.

Ergebnis: Bejaht.

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Sachverhalt: Zum Anspruch auf Zahlung der Grundgebühr aus einem Grundversorgungsverhältnis bei Betrieb eines Zweirichtungszählers für eine Fotovoltaikanlage, für die kein Stromverbrauch gemessen wurde.

Hier: Verneint.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-17-168
Aktenzeichen: BK6-17-168
Gesetzesbezug: MsbG, EnWG 2011

Die Bundesnetzagentur hat am 20. Dezember 2017 ihre Festlegung zur Anpassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages getroffen, die im Rahmen der gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des MsbG notwendig waren. Die getroffenen Regelungen sind seit dem 1. April 2018 wirksam. 

Weitere Information finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-17-042
Aktenzeichen: BK6-17-042

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: MsbG §§ 9, 10, StromGVV

Bislang werden meist zwischen Standardlastprofilkunden und Stromlieferanten sogenannte "All-inclusive"-Verträge abgeschlossen, die den Zugang zum Stromnetz, die Netznutzungsentgelte sowie die Messung und Abrechnung in einem enthalten. Der Autor klärt, ob mit dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes neben diesem "All-inclusive"-Vertrag ein weiterer Messstellenvertrag erforderlich ist.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: MsbG, EnWG 2011, MessZV

Der Beitrag untersucht die Neuregelungen des geplanten Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie deren Auswirkungen auf den Messstellenbetrieb.

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Aufsatz

Der Autor geht im 3. Teil seiner dreiteiligen Aufsatzserie auf die Direktvermarktung von eigenerzeugtem Strom ohne und mit Durchleitung im Verteilnetz sowie die damit verbundenen Hürden und Kosten ein. U.a. stellt er verschiedene Modelle aus der BHKW- und PV-Branche vor, bei denen Letztverbraucher selbst zum Eigenstromversorger werden.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die seit dem 1. Januar 2012 geltenden, neuen Vorgaben zur Messung des in Biogas- bzw. EEG-Anlagen erzeugten Stroms und zum Messstellenbetrieb. Dabei beziehen sie sich auch auf eine Empfehlung 2012/17 der Clearingstelle EEG vom 18.

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Rechtsprechung– VI-2 U (Kart) 9/11  
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 9/11  
Gesetzesbezug: NAV, BGB

Zu der Frage, ob die Klägerin den mit einem Elektroinstallationsunternehmen geschlossenen Vertrag über die Inbetriebsetzung und Verplombung von Kundenanlagen im Niederspannungsnetz wirksam gekündigt hat und daher die Rückgabe der übergebenen Werkzeuge verlangen kann (hier: bejaht. Der wirksamen Kündigung des Vertrages stünden kartellrechtliche Gründe nicht entgegen.

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