Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob der Grundversorger gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte (Grundpreis, Abrechnung, Messpreis, Wartungskosten) für die Bezugsseite des Zweirichtungszählers hat, wenn und soweit die in Volleinspeisung betriebene Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers keinen Strom bezieht (im Ergebnis verneint).
Der Beitrag untersucht die Neuregelungen des geplanten Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie deren Auswirkungen auf den Messstellenbetrieb.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin unterjährig zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wechseln kann, ohne gegen die Anforderungen des Marktintegrationsmodells gemäß § 33 EEG 2012 sowie die Anforderungen gemäß §§ 7 Abs. 1, 13
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag kritisch mit den für Anlagenbetreibern geltenden Änderungen durch das Messstellenbetriebsgesetz, insbesondere mit dem Wechsel der Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb. Der Autor geht auch auf das Empfehlungsverfahren 2016/26 der Clearingstelle ein.
Die Clearingstelle EEG hat am 9. Mai 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1« beschlossen.
Die Clearingstelle EEG hat am 14. Juni 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 2« beschlossen.
In dem Beitrag werden aktuelle gesetzliche Entwicklungen des Strommarktgesetzes, EEG 2017, Digitalisierungsgesetzes sowie des Diskussionsentwurfs zur Änderung des Energie- und Stromsteuerrechts auf ihre Bedeutung für die Stromspeicherung hin analysiert. Dabei beleuchten die Autoren insbesondere durch die Regelungen entstehende wirtschaftliche Entlastungen, Chancen, aber auch Einschränkungen für den Betrieb von Stromspeichern.
Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) vom 29.
Der Autor stellt sogenannte »Plugin-Solaranlagen« vor, die oft aus nur einem Modul oder wenigen Modulen mit integriertem Wechselrichter bestehen, und technisch in der Lage sind, Strom über die normale Steckdose in das Hausnetz einzuspeisen. Gleichzeitig weist er auch daraufhin, dass derartige »Guerilla-Projekte« juristisch und technisch genau zu prüfen seien, da sie möglicherweise nicht den Vorgaben entsprächen.
Am 17. Juni 2016 fand bei der Clearingstelle EEG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen ein Runder Tisch zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) statt, bei denen gemeinsame Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen erarbeitet wurden (s. Anhang).
Der Aufsatz thematisiert die Förderung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung durch das neu in Kraft getretene KWKG 2016. Die Autoren gehen darin u.a. auf Voraussetzungen, Höhe und Dauer der Förderung für neue, modernisierte und nachgerüstete sowie für bereits bestehende KWK-Anlagen ein.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin vorgeschlagene Messkonzept für mehrere dem Marktintegrationsmodell unterfallende PV-Installationen sowie mehrere Anlagen mit kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in einer Kundenanlage den gesetzlichen Anforderungen des § 33 Abs. 4
Der Artikel behandelt den Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende der Bundesregierung. Der Autor beleuchtet darin die Vor- und Nachteile des sogenannten Roll-Out für die Marktakteure im Photovoltaik-Bereich und geht dabei u.a. auf Fragen des Datenschutzes (z.B. Zugriff auf Nutzerdaten), die Kosten für Kleinanlagenbetreiber sowie neue Geschäftskonzepte in den Bereichen Energiemanagement und Eigenversorgung in Kombination mit Speichern ein.
Der Beitrag beschäftigt sich mit Kommunikationslösungen im Smart-Home-Bereich und stellt dabei u.a. verschiedene Arten der Datenübertragung sowie für verschiedene Standards offene, integrierte Plattformen vor.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, das sich den technischen Einrichtungen zur Einspeiseregelung, dem Einspeisemanagement und der Direktvermarktung widmete und am 8. März 2016 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.
Die Clearingstelle EEG hat am 23. Januar 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen zu Speichern im EEG 2014« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
In seinem Bericht vom 23. Fachgespräch der Clearingstelle Erneuerbare Energien zu technischen Einrichtungen zur Einspeiseregelung am 8. März 2016 fasst der Autor verschiedene Beiträge zusammen.
Jedenfalls zur Erfassung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen nicht mehr seit dem 27. Juli 2021.
Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die fünf Modellprojekte vor, die im Rahmen des BMWi Förderprogrammes »Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende« massentaugliche Musterlösungen für eine klimafreundliche, sichere und effiziente Energieversorgung bei hohen Anteilen schwankender Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie entwickeln und demonstrieren sollen.
Die Autorin befasst sich mit der Problematik, dass Betreibern von PV-Anlagen in Volleinspeisung trotz nicht vorhandenem oder geringfügigen Strombezug des Wechselrichters Kosten für Grundversorger-Verträge in Rechnung gestellt werden.
Der Beitrag stellt eine zentrale Leitwarte in Berlin vor, welche die Betriebsführung für eine große Zahl europäischer Solarparks übernimmt. Eine spezielle Software - die Leitwartenplattform - ermöglich die Datenaufzeichnung vor Ort und die Übermittlung relevanter Daten für Überwachung und Fehlersuche.
Der Autor informiert über die Rechtslage und Handlungsoptionen für Anlagenbetreiber im Falle von Rückforderungsansprüchen durch den Netzbetreiber wegen fehlender technischer Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Fotovoltaik-Anlagen über 100 kW. Dabei diskutiert er auch die Frage, ob für die Abrufung der Ist-Einspeisung zwingend eine registrierende Lastgangmessung (RLM) vorzuhalten ist.