Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2011/21, welcher im Bereich der Windenergie für sog. »SDL-Übergangsanlagen« klärt, ab welchem Zeitpunkt der Systemdienstleistungsbonus (SDL-Bonus) zu zahlen ist, und die Empfehlung 2011/2/2 vor, welche rechtliche und technische Fragen der Einspeisemessung insbesondere beim vergüteten Eigenverbrauch
Zu der Frage, ob die Klägerin den mit einem Elektroinstallationsunternehmen geschlossenen Vertrag über die Inbetriebsetzung und Verplombung von Kundenanlagen im Niederspannungsnetz wirksam gekündigt hat und daher die Rückgabe der übergebenen Werkzeuge verlangen kann (hier: bejaht. Der wirksamen Kündigung des Vertrages stünden kartellrechtliche Gründe nicht entgegen.
Das EEG steht dem Anschluss von Steckersolargeräten nicht entgegen. Ein Steckersolargerät im Sinne des EEG 2023 ist ein Gerät, dass aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis des Letztverbrauchers besteht.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) hat im Juni 2012 einen technischen Hinweis mit Empfehlungen zur technischen und betrieblichen Umsetzung des Einspeisemanagements erstellt.
In diesem Beitrag werden die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) thematisiert, die laut Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) seit dem 1. Oktober 2011 umgesetzt werden müssen. Dazu stellen die Autoren den für diese Zwecke entwickelten German Metering (GM)-Operator vor; ein IT-System mit integrierter Geräteverwaltung, das eine eigenständige Plattform für Messstellenbetreiber und Messdienstleister bietet.
In dem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen des Installationsortes von Messeinrichtungen hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 19. März 2012 den Beschluss BK6-11-113 (s. Anhang) getroffen.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag zwei Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG vor und gehen dabei zunächst auf das Votum 2008/35 und sodann auf das Votum 2008/28 ein.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten innerhalb des Rahmens von EnWG 2011, StromNEV und
Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass sich mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) die Regelungen zur Messung für EEG-Anlagen grundlegend geändert haben.
Der Autor beschäftigt sich mit den energierechtlichen Fragen, die aufgeworfen werden, wenn der Strombezug in Mehrfamilienhäusern nicht durch jeweils jeder Wohneinheit zugeordnete Messeinrichtungen, sondern über eine gemeinsame Messeinrichtung (sog. Sammelzählung) erfasst werden.
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Zuständigkeit für die Errichtung und den Betrieb von Messeinrichtungen von EEG-Anlagen und diskutieren dabei die Folgen der Änderung des § 7 Abs. 1 EEG 2012 für diese Frage.
In diesem Beitrag werden die Entwicklungen des Energiewirtschaftsrechts mit netzwirtschaftlichen Bezügen im Jahr 2011 dargestellt.
Dazu wird zunächst der allgemeine Rahmen skizziert, wobei auf Gesetzgebung (Europäisches Unionsrecht, nationales Recht, Auslegungshilfen), Europäische Netzkodizes und Festlegungen (Netzsicherheit, -zuverlässigkeit, Systemdienstleistungen, Netzzugang, Messwesen, Anreizregulierung, Netzentgelte, gerichtliche Überprüfung) sowie weitere strukturbezogene Aspekte eingegangen wird.
Grundsätzlich sind gemäß § 10a EEG 2023 (bzw. Vorgängerregelungen) für den Messstellenbetrieb für EEG- und KWKG-Anlagen die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zu beachten.
Die Autoren befassen sich mit der Frage, ob es für das Smart Metering ein in EnWG, EEG und KWKG einheitliches rechtliches Konzept gibt.
Die Autoren geben eine Einführung in die Neuregelungen zum Messwesen nach dem EnWG 2011. Es wird dahingehend auf Einbaupflichten und Einbaurechte, auf Bestandsschutzregelungen und Verbraucherakzeptanz eingegangen.
Zu der Frage, ob ein Anlagenbetreiber gem. § 7 Abs. 1 EEG 2009 berechtigt ist, die Messdienstleitung selbst durchzuführen (hier: bejaht. Besondere Anforderungen an die Fachkunde des Einspeisers seien aus dem EEG 2009 nicht ableitbar.
Die Autoren gehen auf die wichtigsten Neuerungen im EnWG 2011 ein, darunter:
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. November 2011 den Beschluss BK6-10-208 zum Anspruch auf Netzzugang sowie einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt nach § 20 Abs. 1a und 1d EnWG mit folgendem Ergebnis gefasst:
I. Wechsel zwischen Volleinspeisung und (teilweisen) Eigenverbrauch
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 28.
Der Autor weist auf die Änderung der Eichordnung (EichO 2011) von Juni 2011 hin und gibt diesbezüglich Hinweise und Praxistipps.
Im Grundsatz ja.