Die Autorin gibt einen Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten von Messstellenverträgen. Dabei geht sie zunächst auf die Rechtslage vor der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes ein und stellt anschließend die Rechtslage seit der Einführung des Gesetzes vor. Dabei geht sie sowohl auf die möglichen Parteien von Messstellenverträgen als auch auf die gesetzlichen Mindestinhalte derselben und die verschiedenen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten hierfür ein.
Im vorliegenden Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung wurden der Clearingstelle die Fragen vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für die Jahre 2014, 2015 und 2016 einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem KWK-Bonus gemäß § 27 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m.
Am 2. März 2018 fand das 29. Fachgespräch im Tagungszentrum Aquino in Berlin-Mitte statt.
Mit dem Gesetz zur Förderung von Mieterstrom hat der Gesetzgeber 2017 ein Instrument geschaffen, um die Erzeugung auf und den dezentralen Verbrauch von Solarstrom in Wohngebäuden zu unterstützen. Insbesondere Mieterinnen und Mieter sowie die Hauseigentümer sollen hiervon profitieren. In der praktischen Umsetzung stellen sich bei solchen "Mieterstromprojekten" viele rechtliche, wirtschaftliche und technische Fragen.
Der Autor zeigt in seinem Beitrag die Problematik auf, dass es derzeit viele nicht-eichrechtskonforme Ladesäulen für Elektrofahrzeuge gebe, da sie Stromzähler die Anforderungen des Regelermittlungsausschusses (REA) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) nicht erfüllen würden. Er erläutert die Anforderungen an Stromzähler im Detail und spricht eine notwendige Umrüstung vieler Ladepunkte an, damit die Verfügbarkeit und somit die Akzeptanz der Elektromibilität steige.
Der Autor zeigt Netzbetreibern das Potenzial des Geschäftsfelds Messstellenbetrieb im Rahmen der neuen Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) auf.
Sachverhalt: Zum Anspruch auf Zahlung der Grundgebühr aus einem Grundversorgungsverhältnis bei Betrieb eines Zweirichtungszählers für eine Fotovoltaikanlage, für die kein Stromverbrauch gemessen wurde.
Hier: Verneint.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) beleuchtet in seinem Merkblatt "Elektromobilität - Elektrofahrzeuge im Unternehmen rechtssicher laden" Rechtsfragen hinsichtlich des Betriebs von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen. Dabei werden verschiedene Anwendungsfälle beim Betrieb von Ladesäulen untersucht und insbesondere Regelungen zur Zahlung der EEG-Umlage sowie der Stromsteuer eingehender betrachtet.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des KWKG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B.
Leitsatz:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt in ihrer Informationsbroschüre "Das Smart-Meter-Gateway – Cyber-Sicherheit für die Digitalisierung der Energiewende" sicherheitstechnische als auch funktionale Anforderungen an Smart-Meter-Gateways. Weitere Themen sind die Systemarchitektur, die Public Key Infrastruktur und Vorgaben zum sicheren, technischen Betrieb des intelligenten Messsystems beim Smart-Meter-Gateway-Administrator.
Anhand eines Oldenburger Wohnhauses erläutert der Autor ein Mieterstromkonzept mit dem Einsatz von Fotovoltaik, Blockheizkraftwerken und Batteriespeichern. Kernstück des Systems sei ein komplexes Messkonzept und der Einsatz von Smart Metern (intelligenten Messsystemen - iMSys).
Der Autor beschreibt das Messkonzept eines Gebäudekomplexes, bei dem sowohl Strom- wie auch Wärmeversorgung durch einen Dienstleister bereitgestellt wird. Grundpfeiler des Konzeptes ist die Verwendung von Smart Metern (intelligenten Messsystemen - iMSys), die eine sekundengenaue Abrechnung für alle Mieter ermöglicht.
Die Autorin wagt eine Einschätzung bezüglich des Zeithorizonts der Einführung von intelligenten Messsystemen (Smart Meter). Hierbei beschreibt sie zunächst die technischen Unterschiede und neuen Funktionen im Vergleich zu konventionellen Messeinrichtungen und geht auf Probleme und Verzögerungen bei der Zertifizierung und der stufenweisen Einführung der neuen Zählersysteme ein.
Der Autor erläutert die Notwendigkeit des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die aufgrund mess- und eichrechtlicher Vorschriften erforderliche Umrüstung bisheriger Ladesäulen. Hierbei geht er insbesondere auf die durch den Regelermittlungsausschuss (REA) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vorausgesetzte eichrechtliche Rechnungskontrolle bei Stromzählern ein.
Die Clearingstelle EEG hat mit der Erweiterung der Zuständigkeit für das KWKG seit dem 1. Januar 2018 den Betrieb als Clearingstelle EEG|KWKG aufgenommen.
Die Bundesnetzagentur hat am 20. Dezember 2017 ihre Festlegung zur Anpassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages getroffen, die im Rahmen der gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des MsbG notwendig waren. Die getroffenen Regelungen sind seit dem 1. April 2018 wirksam.
Weitere Information finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die Regelungen zum Mieterstrom im EEG und zeigt einerseits mögliche Probleme bei der Umsetzung auf, andererseits veranschaulicht sie anhand von bereits realisierten Projekten, wie die Anwendung der Mieterstromregelungen effektiv gelingen kann.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Chancen des neuen Mieterstromgesetzes. Er stellt hierzu bestehende Konzepte zur Versorgung von Gewerbemietern oder mehrerer kleiner Mehrfamilienhäuser mit Strom und Wärme durch Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) vor. Speicher können das jeweilige Konzept sinnvoll ergänzen. Ferner geht er auch auf die Komplexität des notwendigen Messstellenkonzepts und die Kosten des Konzepts ein.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 28. März 2018 die Empfehlung zum Thema »Anwendungsfragen des § 61k EEG 2017 - Teil 1« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Die Autoren gehen der Frage nach, wie Leitungs- und Umspannverluste beim Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen bestimmt werden können. Sie zeigen, wie die an unterschiedlichen Stellen auftretenden Verluste berechnet werden können und stellen eine Beispielrechnung anhand einer Fotovoltaikanlage in Volleinspeisung vor.
Die Autoren besprechen die Rechtsgrundlagen des Messstellenbetriebsgesetzes, die dem Einbau und dem Betrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) bzw. intelligenten Messsystemen (iMSys) und der Weitergabe der hierfür anfallenden Entgelte zugrundeliegen. Sie untersuchen, wie Stromlieferverträge diesbezüglich zukünftig angepasst werden sollten.
Leitsatz des Gerichts:
Leitsatz:
Der Anspruch auf Befreiung von den Entgelten für den Netzzugang im Sinne des § 118 Abs. 6 EnWG erfasst nicht die gesetzlichen Umlagen, die Konzessionsabgaben und die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung.