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Suche in Abnahmevorrang

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Aufsatz
Der Beitrag untersucht, inwieweit die das Verhältnis von Anlagen- und Netzbetreiber ausgestaltenden Regelungen des EEG 2004 – insbes. gesetzliches Schuldverhältnis und Kopplungsverbot, Vorrangprinzip als allgemeines Diskriminierungsverbot, Vergütungspflicht, einstweiliger Rechtsschutz und Aufrechnungsverbot, Netzausbau, Belastungsausgleich – auf andere Bereiche des Zivilrechts übertragbar sind.
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Rechtsprechung– VIII ZR 160/02
Aktenzeichen: VIII ZR 160/02

EVU sind nach § 3 Abs. 1 EEG 2000 und § 2 StrEG 1998 unmittelbar zu Anschluss, Abnahme und Vergütung von Strom aus EE-Anlagen verpflichtet. Anlagenbetreiber können diese Ansprüche unmittelbar einklagen.

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Rechtsprechung– 17 U 76/02
Aktenzeichen: 17 U 76/02
Gesetzesbezug: EEG 2000, KWKG 2002, StrEG 1998
Steuer- und Preisanpassungsklauseln in Strombelieferungsverträgen können nicht zur Abwälzung der EEG- und KWKG-Vergütungskosten herangezogen werden. Auch eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet aus.
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz (Stromeinspeisungsgesetz - genannt StrEG, StromEinspG oder StrEsG). Das Stromeinspeisungsgesetz war der Vorläufer des EEG.

Im Anhang finden Sie Materialien zu den Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung des bzw. zu Änderungen am Stromeinspeisungsgesetz in 1990, 1994 und 1998.

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