Die Studie “Grid Intelligent Solar” der SolarPower Europe beschäftigt sich mit dem Netzanschluss von Fotovoltaik-Großkraftwerken. Zukünftig würden diese eine entscheidende Rolle spielen: schon in 2017 wurde weltweit deutlich mehr PV-Kapazität zugebaut als fossile und nukleare Kraftwerke zusammen. Grund hierfür sei, neben der von vielen Akteuren erkannten Dringlichkeit für den Klimaschutz, vor allem die günstigeren Stromgestehungskosten.
Der Beitrag beschäftigt sich mit den großen Mengen regenerativ erzeugten Stroms, die am Erzeugungsort nicht verbraucht werden können und daher abgeregelt werden müssen. Es wird aufgezeigt, welche Chancen sich aus einer potentiellen Nutzbarmachung ergeben. Zudem werden diejenigen Regionen in Deutschland identifiziert, die besonders vom Einspeisemanagement betroffen sind. Abschließend wird verdeutlicht, wie eine bessere Verknüpfung des Verkehrs- und Gebäudesektors (Sektorenkopplung) zur Lösung des Problems beitragen kann.
Die Studie von Agora Energiewende in Zusammenarbeit mit dem The Regulatory Assistance Project (RAP) und Raue LLP befasst sich mit der Intransparenz der Energienetzregulierung in Deutschland. Hierbei wird auf die fehlende regelmäßige Analyse des Erfolgs der Anreizregulierung, die Kosten der Intransparenz für die Stromkunden und auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen.
Der Autor stellt die vergütete Bereitstellung von Systemdienstleistungen von Stromerzeugungsanlagenbetreibern als netzentlastende Maßnahme im Rahmen der weiteren und notwendigen Entwicklung der Stromnetze vor. Mit Hilfe von Sektorenkopplung und Digitalisierung ließen sich so die Netzkapazitäten besser ausnutzen und Kosten einsparen.
In der im August 2018 veröffentlichten Metaanalyse zur Digitalisierung der Energiewende vergleicht die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) Aussagen von 37 Studien zur Digitalisierung in der Energiewirtschaft. Der Vergleich folgt dabei den Stufen der Wertschöpfungskette im Energiesektor (Erzeugung, Netze, Handel/Vertrieb und Verbrauch) und geht insbesondere auf die Themen virtuelle Kraftwerke, Smart Grids, Blockchain, digitales Lastmanagement und Kosteneinsparungen durch intelligente Laststeuerung sowie den Energieverbrauch durch Informations- und Kommunikationstechnologie ein.
Leitsatz:
Bis zum Eintritt des 31.12.2018 nimmt § 22 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 EEG diejenigen Anlagen von dem Ausschreibungserfordernis aus, die vor dem 01.01.2017 genehmigt und bereits in Betrieb genommen worden sind.
In dem Impulspapier "Stromnetze für 65 Prozent Erneuerbare bis 2030 - Zwölf Maßnahmen für den synchronen Ausbau von Netzen und Erneuerbaren Energien" wird in einem ersten Fragenkomplex der Ausbaubedarf an Photovoltaik und Windenergie ermittelt, der zur Erreichung der 65 Prozent Erneuerbaren Energien im Stromsektor nötig ist. Im zweiten Teil der Studie werden angesichts des verzögerten Netzausbaus kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Integration dieses steigenden erneuerbaren Stromanteils in ein modernisiertes Bestandsnetz sowie zu dessen besserer Auslastung identifiziert.
Der Autor untersucht, welche Nachteile sich durch die Einführung des WindSeeG für laufende Genehmigungsverfahren von Offshore-Windparks ergeben und ob hierdurch gegen den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz verstoßen wird. Hierzu betrachtet er die Änderungen des Rechtsrahmens durch die SeeAnlV und das WindSeeG sowie das EEG 2017 und EnWG.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine aktualisierte Fassung ihres Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement veröffentlicht.
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu entscheiden, ob für die Solaranlagen der Schiedsklägerinnen gemäß § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 das EEG 2012 in der am 31.
Der erste Teil der Energiewende (Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) in Deutschland sei geschafft, für die Erreichung der Ziele hinsichtlich der Reduzierung der CO2-Emissionen hingegen seien noch einige Anstrengungen erforderlich.
Sachverhalt: Die Beteiligte stellte als Bauträger 20 Reihenhäuser fertig, die durch ein von einem Dritten betriebenes BHKW mit Strom und Wärme beliefert werden. Dieses sowie alle Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation, der gemeinsame Zählerplatz sowie der Netzverknüpfungspunkt zum Netz der Beschwerdeführerin (Verteilnetzbetreiberin) wurden im Keller der Reihenhäuser Nr. 13 und 14 errichtet.
Im Aufsatz zeigt der Autor neue Chancen für Energieversorger und kommunale Unternehmen im Rahmen der zunehmenden Elektromobilität hinsichtlich des Mobilitätsverhalten der Bevölkerung und des Ersetzens von Privat-PKW durch Mobilitätsdienste auf. Hierbei geht er auch auf die Dunkelflaute, das Nutzen der mobilen Batteriespeicher der Elektrofahrzeuge und flexibles Laden ein.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Grundversorger gegenüber dem Betreiber einer Photovoltaikanlage unrechtmäßig einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte (Grundpreis, Abrechnung, Messpreis, Wartungskosten) geltend mache, sofern kein Strombezug seitens des Betreibers erfolge.
Ergebnis: Bejaht.
Der Autor gibt einen Überblick über die Entwicklung des Regulierungs- und Netzrechts des Jahres 2017. Er legt dabei den Schwerpunkt auf die Entwicklung der Kostenregulierung der Netzbetreiber, die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und Netzanschluss und die Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen durch mehr Transparenz.
Der Autor bewertet die Förderungssystematik für die Errichtung von Ladesäulen für Elektromobile kritisch. Er bemängelt unter anderem, dass viele der derzeit realisierten Ladesäulen eine viel höhere Leistung böten, als die derzeit auf dem Markt befindlichen Elektromobile abrufen könnten und auf der anderen Seite die nicht berücksichtigte Problematik bei der Errichtung von Ladepunkten innerhalb von privaten Garagen oder Stellplätzen, welche aber gerade aufgrund der prioritär dort stattfindenen Ladung der Elektromobile in die Fördersystematik mitaufgenommen werden sollten.
Der Artikel berichtet von der flächendeckenden Kartierung der Sedimentverteilung in der Nordsee. Diese sollen die Umweltverträglichkeitsprüfungen für Windparks und Kabeltrassen vereinfachen. Bislang liegen hierfür nur überregionale Karten aus den 1980 Jahren vor.
Der Autor erläutert die Dringlichkeit des Netzausbaus für die Energiewende und geht auf bisherige Problematiken, insbesondere die Akzeptanz bei Bürgern ein. Er diskutiert die derzeitigen Vorhaben der Politik, die den Netzausbau beschleunigen sollen, sowie weitere Möglichkeiten die Akzeptanz zu fördern. Dabei bleibt er skeptisch, dass die Politik es schafft, die Akzeptanz und den Ausbau zu fördern.
Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz
Ecofys, Consentec und Becker Büttner Held (BBH) haben im April 2018 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Studie zur Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz veröffentlicht.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Übertragungsnetzbetreiber Anspruch auf die Fälligkeitszinsen auf die in den EEG-Jahresendabrechnungen für die Jahre 2014 und 2015 jeweils ausgewiesenen Nachzahlungsbeträge hat.
Ergebnis: Überwiegend bejaht.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. April 2018 den Beschluss BK6-16-166 bzgl.
Der Autor thematisiert eine Neustrukturierung der Stromnetzarchitektur in kleine, autonome Microgrids. Hierbei geht er auf Vorteile, aktuell vorhandene Hindernisse sowie die Relevanz sinkender Batteriepreise bei der Realisierung ein und stellt einige relevante Forschungsprojekte vor.
Der Autor erläutert die Relevanz des intelligenten Ladens von Elektrofahrzeugen für die Belastung des Stromnetzes bzw. dessen Nutzen für das Stromnetz. Er kritisiert hierbei, dass zwar entsprechnede Lösungen zur Verfügung ständen, die Regelwerke jedoch bisher keine Standards vorsähen.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Einspeisewillige den Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm daraus entstanden ist, dass der Netzbetreiber die aus § 9 Abs. 1 S. 1 EEG 2009 erwachsende Verpflichtung zur Erweiterung der Netzkapazität verletzt hat.
Sofern es sich bei dem Speicher um eine fiktive EEG-Anlage handelt: Ja.