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Aufsatz

Der Autor stellt das mit einer Leistung von 10 MW derzeit grösste Batteriekraftwerk Europas im brandenburgischen Feldheim sowie weitere Batteriespeicher-basierte erneuerbare Energien Projekte für den Primärregelenergiemarkt vor.

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Aufsatz

Der Autor geht im 3. Teil seiner dreiteiligen Aufsatzserie auf die Direktvermarktung von eigenerzeugtem Strom ohne und mit Durchleitung im Verteilnetz sowie die damit verbundenen Hürden und Kosten ein. U.a. stellt er verschiedene Modelle aus der BHKW- und PV-Branche vor, bei denen Letztverbraucher selbst zum Eigenstromversorger werden.

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Votum 2015/39– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/39
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 66

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für die PV-Installation der Anlagenbetreiberin gemäß § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 das EEG 2012

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Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (s. Anhang).

Laut Entwurf ist für die Digitalisierung im Wesentlichen Folgendes erforderlich:

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Aufsatz

Die Autorinnen geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum sowohl die Empfehlung 2014/27 zum Thema „Zulassung der Anlage nach Bundesrecht“ und die

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Gesetzentwurf

Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 20. Januar 2016 (s. Anhang).

Im Wesentlichen geht es um folgende Kernthemen:

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Aufsatz

In dem Beitrag werden aktuelle technische und wissenschaftliche Ansätze zu Regelungstechniken und -verfahren behandelt, welche insbesondere im Bereich Windkraft eine zunehmende Bereitstellung von Systemdienstleistungen für den stabilen Netzbetrieb durch erneuerbare Energien ermöglichen könnten. Neben Themen wie Regelenergie, Blindleistung oder Momentanreserven beleuchtet der Autor auch aus seiner Sicht Fehlstellen im regulatorischen Rahmen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor beschreibt verschiedene Optionen, vernetzte dezentrale Erzeugungs- und Speicheranlagen als virtuelle Kraftwerken zu betreiben. Die Realisierung der Vorteile solcher Systeme, wie die Bereitstellung von Ausgleichsdienstleistungen und die Etablierung neuer Geschäftsmodelle, sei abhängig vom Abbau von Zugangsbarrieren für kleinere, flexiblere Anbieter im neuen Strommarktdesign.

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Rechtsprechung– 7 U 53/12

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Netzbetreiber verpflichtet ist, eine Windenergieanlage (WEA) am nächstgelegenen Netzverknüpfungspunkt (NVP) anzubinden und bei der Zuweisung des NVP zukünftig absehbare Veränderungen an der Netzsituation berücksichtigen muss.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: MaPrV, EEG 2014

Der Autor widmet sich in diesem Aufsatz der kaufmännischen Betriebsführung von Windparks, insbesondere dem Bereich der Vermarktung, und geht dabei auch auf die Marktprämienverordnung (MaPrV) ein. Dabei  problematisiert er u.a. die Vielfalt der Akteure sowie die Nicht-Förderung von Neuanlagen bei mindestens sechsstündigem negativem Strompreis.

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Aufsatz

Der Aufsatz befasst sich mit der Entschädigungsberechnung in Fällen der Verzögerung, Störung oder Wartung des Netzanschlusses von Offshore-Windenergieanlagen, wenn diese nach der geförderten Direktvermarktung vergütet werden.

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Rechtsprechung– 2 U 112/13 EnWG
Aktenzeichen: 2 U 112/13 EnWG

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt einen Windpark, den die beklagte Netzbetreiberin im Rahmen des "Systemsicherheitsmanagements" - aufgrund einer unzulässigen Belastung der Netztransformatoren durch eine Starkwindfront - mehrfach regelt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja - unter bestimmten Voraussetzungen.

Ein Anspruch auf Zahlung der Vergütung oder der Förderung für den in das Netz eingespeisten Strom kann bestehen, auch wenn die für die Jahresabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten (z.B. Gutachten eines Umweltgutachters oder Zählerstand) nach dem 28. Februar übermittelt werden. Jedenfalls besteht der Anspruch ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Daten an den Netzbetreiber.

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Kurzmeldung: Auswärtiges Amt
Gesetzesbezug: EEG 2014

Die Broschüre des Auswärtigen Amtes gibt einen Überblick über die für die Energiewende relevanten beteiligten Akteure und Institutionen aus dem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.

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Aufsatz

Die Autoren beleuchten in ihrem Beitrag mögliche Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Rückforderungspflicht nach § 57 Abs. 5 EEG 2014. Untersucht werden u.a. aufsichtsrechtliche- sowie zivilrechtliche Konsequenzen. Außerdem wird die  Rückforderungspflicht der Verteilnetzbetreiber betrachtet.

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Rechtsprechung– 1 U 123/15

Sachverhalt: Ein Anlagenbetreiber hat die technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung (Einspeisemanagement) erst 30 Tage nach der gesetzlichen Verpflichtung installiert. Der Netzbetreiber reduzierte daraufhin die Einspeisevergütung auf Null. Der Anlagenbetreiber fordert nun Schadenersatz mit der Begründung, der Netzbetreiber sei mit seiner Verpflichtung des Einbaus der notwendigen Technik, in Verzug geraten.

Ergebnis: Verneint.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU uns SPD haben am 1. Juli 2015 eine politische Vereinbarung über die Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende getroffen (s. Anhang). Danach soll der bestehende Strommmarkt zum Strommarkt 2.0 weiterentwickelt werden.

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Rechtsprechung– 18 O 259/14

Sachverhalt: Zu der Frage, ob die Anlagenbetreiberin von drei Fotovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung für die Monate Juni 2014 bis Oktober 2014 aus abgetretenem Recht aus dem Einspeisevertrag vom 24. Oktober 2007 bzw. 9. November 2007 hat. 

Ergebnis: Bejaht.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Weder die Herstellung eines Netzanschlusses, das Setzen der Messeinrichtungen oder der Einbau von technischen Einrichtungen nach § 9 EEG ist erforderlich für die Inbetriebnahme einer Anlage i.S.d. EEG.

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Aufsatz

Der Beitrag behandelt die Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes und die Kostenverteilung für Netzanschluss und Netzausbau zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber. Der Autor geht hierbei ausführlich auf das Kriterium des technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunktes als grundlegende Entscheidung für die Wahl ein, von welchem aber im Einzelfall abgewichen werden könne. Im Beitrag werden die entsprechenden Ausnahmen vom Grundatz - des Anschlusses an einem vom Anlagenbetreiber gewählten oder vom Netzbetreiber zugewiesenen Verknüpfungspunkt - behandelt.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-098, BK6-11-098-A
Aktenzeichen: BK6-11-098, BK6-11-098-A
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Am 15. Juni 2015 hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur die »Festlegung zur Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen« (Az: BK6-11-098, Beschluss im Anhang) vom 30. Oktober 2012  gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG aufgehoben (Az. BK6-11-098-A, Aufhebungsbeschluss im Anhang).

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Rechtsprechung– 1 HK O 4502/14
Aktenzeichen: 1 HK O 4502/14

Zu der Frage, ob die Betreiberin einer KWK-Anlage gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung des Zuschlags gem. § 4 Abs. 3a Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für den erzeugten und selbstverbrauchten Strom hat, auch wenn die Anlage nicht mit einer Einrichtung zur Fernsteue

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich nein, wenn entweder der bestehende Verknüpfungspunkt des Grundstückes der günstigste Verknüpfungspunkt ist oder der Netzbetreiber den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt mittels Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt hat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Verlangen nach einer Netzverträglichkeitsprüfung unbillig ist.

Näheres können Sie in dem

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Das EEG enthält keine Definition und auch keine detaillierte Regelung zur Netzverträglichkeitsprüfung.

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