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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

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Rechtsprechung– 2 O 768/03
Aktenzeichen: 2 O 768/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, BGB

Sachverhalt: Die Kläger (Anlagenbetreiber) betreiben eine PV-Anlage auf einem Grundstück, mit bereits bestehenden Hausanschluss. Da die Einspeisung über diesen Hausanschluss aus technischen Gründen nicht möglich war, musste eine Verbindung zur nächsten Trafo-Station errichtet werden.

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Rechtsprechung– VIII ZR 89/03
Aktenzeichen: VIII ZR 89/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, StrEG 1998
Beauftragt der Anlagenbetreiber einen Dritten mit der Vornahme des Anschlusses, schaltet dieser aber seinerseits den Netzbetreiber als Subunternehmer ein, der sodann den Anschluss herstellt, so kann der Netzbetreiber vom Anlagenbetreiber nicht die Erstattung der aufgewendeten Kosten aus § 10 Abs. 1 EEG (2000) beanspruchen. Erstattungsansprüche des Netzbetreibers für den Netzanschluss dürfen grundsätzlich mit Vergütungsansprüchen des An
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Rechtsprechung– 29 U 61/03
Aktenzeichen: 29 U 61/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 13
Zur Kostentragung für die Messung des eingespeisten Stroms unter dem EEG 2000. Blindleistungsverluste gehen zu Lasten des Netzbetreibers.
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Rechtsprechung– VIII ZR 165/01
Aktenzeichen: VIII ZR 165/01

„Netze für die allgemeine Versorgung“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 EEG sind nicht nur Stromnetze, die unmittelbar Letztverbraucher versorgen, sondern auch solche, die dazu bestimmt sind, andere EVU mit Strom zu beliefern, welche ihrerseits Netze für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern betreiben.

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Rechtsprechung– 29 U 14/03
Aktenzeichen: 29 U 14/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 13
Zur Frage, wer unter dem EEG 2000 die "Messhoheit" und die Messkosten zu tragen hatte. Blindleistungsverluste gehen zu Lasten des Netzbetreibers.
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Rechtsprechung– 2 U 43/03
Aktenzeichen: 2 U 43/03
Gesetzesbezug: EEG 2000

Sachverhalt: Der Kläger betreibt seit 1995 eine Biogasanlage, mit der er Strom in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) einspeist. Im Jahr 2002 errichtete der Kläger auf seinem Stallgebäude eine Photovoltaikanlage, aus der er weiteren Strom an die Beklagte liefern wollte. Für die Stromlieferung aus der Biogasanlage und der Solaranlage war die bestehende Leitung jedoch zu schwach ausgelegt, weshalb die Beklagte ein weiteres Luftkabel als Parallelleitung zog. Um die Kosten dieser Zweitleitung streiten die Parteien.

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Rechtsprechung– VIII ZR 160/02
Aktenzeichen: VIII ZR 160/02

EVU sind nach § 3 Abs. 1 EEG 2000 und § 2 StrEG 1998 unmittelbar zu Anschluss, Abnahme und Vergütung von Strom aus EE-Anlagen verpflichtet. Anlagenbetreiber können diese Ansprüche unmittelbar einklagen.

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Rechtsprechung– VIII ZR 161/02
Aktenzeichen: VIII ZR 161/02
Gesetzesbezug: EEG 2000, StrEG 1998
EVU sind nach § 3 Abs. 1 EEG 2000 und § 2 StrEG 1998 unmittelbar zu Anschluss, Abnahme und Vergütung von Strom aus EE-Anlagen verpflichtet.
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Rechtsprechung– VIII ZR 322/02
Aktenzeichen: VIII ZR 322/02
Gesetzesbezug: EEG 2000, StrEG

Die Einspeise- und Vergütungsregelungen des StrEG und des EEG 2000 sind mit dem Grundgesetz vereinbar und verstoßen nicht gegen den EG-Vertrag.

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Rechtsprechung– Kart U 1/02
Aktenzeichen: Kart U 1/02
Zur Frage, wer unter der Geltung des EEG 2000 die Netzanschlusskosten zu tragen hat und ob Netzbetreiber diese Kosten im Wege der Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche des Anlagenbetreibers geltend machen können.
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Rechtsprechung– 26 O 7485/01
Aktenzeichen: 26 O 7485/01
Gesetzesbezug: EEG 2000

Der Betreiber einer Biogasanlage hat aus § 3 Abs. 1 EEG 2000 einen Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Netzanschluss und Energieabnahme, nicht nur auf den Abschluss eines dahingehenden Vertrages. Bei einer Erweiterung der Biogasanlage erstreckt sich der Anspruch auch auf die Verstärkung von Stromleitungen und die etwaige Errichtung einer Trafostation auf Kosten des Netzbetreibers.

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Rechtsprechung– 17 U 76/02
Aktenzeichen: 17 U 76/02
Gesetzesbezug: EEG 2000, KWKG 2002, StrEG 1998
Steuer- und Preisanpassungsklauseln in Strombelieferungsverträgen können nicht zur Abwälzung der EEG- und KWKG-Vergütungskosten herangezogen werden. Auch eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet aus.
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Rechtsprechung– 6 W 32/02
Aktenzeichen: 6 W 32/02
Gesetzesbezug: EEG 2000

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) fordert von der Beklagten (Netzbetreiberin) den Anschluss ihrer Windkraftanlagen an ihr Netz. Die Netzbetreiberin ist der Ansicht, dass die Einspeisung in das Netz technisch nicht möglich und vom Abschluss eines Netzanschlussvertrages abhängig sei. 

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 3 U 4066/01
Aktenzeichen: 3 U 4066/01
Gesetzesbezug: EEG 2000

Sachverhalt: Der Kläger (Anlagenbetreiber) ist der Ansicht, dass die Beklagte (Netzbetreiber) gemäß § 10 Abs. 2 EEG 2000 die Kosten für die Verlegung der Leitung zwischen seiner Photovoltaikanlage und der Trafo-Station tragen müsse, denn es handele sich um eine Maßnahme zum Ausbau des von der Beklagten betriebenen Stromnetzes.

Entscheidung: Bejaht.

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Aufsatz
Der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland ist - vor allem bedingt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - in den letzten beiden Jahren stark angestiegen und liegt derzeit bei etwa acht Prozent. Die Europäische Gemeinschaft will erneuerbare Energien mit einer im Sommer 2001 verabschiedeten Richtlinie ebenfalls deutlich voranbringen.
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Rechtsprechung– 6 (b) 22/01
Aktenzeichen: 6 (b) 22/01
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 3

Das Landgericht Frankfurt (Oder) geht davon aus, dass der Einspeisewillige aus § 3 Abs. 1 Satz 4 EEG 2000 einen Anspruch auf kostenlose Offenlegung der Netzdaten hat, einschließlich solcher Daten, die sich aus Berechnungen und weitergehenden Ermittlungen ergeben. 

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes

vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) wurde das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) zum 1. April 2000 abgelöst.

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Gesetz: Bund
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Urheber: Bund

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Rechtsprechung– VIII ZR 107/93
Aktenzeichen: VIII ZR 107/93

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber die Kosten für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz der öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu tragen hat.

Ergebnis: Bejaht.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz (Stromeinspeisungsgesetz - genannt StrEG, StromEinspG oder StrEsG). Das Stromeinspeisungsgesetz war der Vorläufer des EEG.

Im Anhang finden Sie Materialien zu den Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung des bzw. zu Änderungen am Stromeinspeisungsgesetz in 1990, 1994 und 1998.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Eichordnung (EichO) vom 12. August 1988 (BGBl. I S. 1657), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Juni 2011 (BGBl. I S. 1035), trat gemäß Artikel 10 Abs. 3 der Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung vom 11.

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Fachgespräch

Die Stromerzeugung aus Windenergie steigt kontinuierlich - und stellt Netzbetreiber sowie Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber vor neue Aufgaben. Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (Systemdienstleistungsverordnung - SDLWindV) setzt Anreize und Anforderungen, um Windenergieanlagen zur Stützung der Stabilität der Elektrizitätsversorgung heranzuziehen.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2022/14-II vor. In dem Votum hat die Clearingstelle in Reaktion auf das Urteil des BGH vom 14. Juli 2020 mit dem Aktenzeichen XIII ZR 12/19 ihre bisherige Spruchpraxis zur Anlagenzusammenfassung von Gebäudesolaranlagen in wesentlichen Punkten geändert.

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Fachgespräch

Am Freitag, den 17. Oktober 2008 begrüßte die Clearingstelle EEG etwa 85 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihrem 3. Fachgespräch im Jakob-Kaiser-Haus in der Wilhelmstraße 68 in Berlin-Mitte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten ab 9.30 Uhr die Veranstaltung mit dem Titel „Netzanschluss und Netzausbau“ im Tagungsraum 1.228 und befragten ihrerseits die Referenten auf hohem Niveau.

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