Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
Die Technischen Richtlinien (TR) der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien e. V. (FGW-Richtlinien) haben das Ziel, Messverfahren festzulegen, mit denen verlässliche und vergleichbare Daten über Windenergieanlagen nach dem neuesten Stand der Technik ermittelt werden können.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem Potenzial von Biogas im Bereich der Netzdienstleistungen und den Gründe für die Nichtausschöpfung. Er identifiziert die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen als Ursache, welche Biogasanlagenbetreiber verunsicherten. So sei juristisch bisher weder vollständig der Anlagenbegriff geklärt, noch die Auswirkungen von Anlagennachrüstungen auf den Inbetriebnahmezeitpunkt und somit auf die Vergütungshöhe des in der Anlage erzeugten Stroms ausreichend aufgearbeitet.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Dezember 2016 die erste Ausschreibungsrunde für Fotovoltaikanlagen eingeleitet.
Gebotstermin ist der 1. Februar 2017 (24:00 Uhr). Die Gebote müssen innerhalb dieser Abgabefrist am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Dezember 2016 die Ergebnisse der sechsten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) bekannt gemacht. Es wurden 27 Gebote mit einem Gebotsumfang von 163 Megawatt (MW) bezuschlagt. Insgesamt waren 76 Gebote für Projekte mit einem Volumen von 423 MW für diese Ausschreibungsrunde eingegangen. Damit war das Ausschreibungsvolumen von 160 MW abermals mehrfach überzeichnet.
Die Autoren geben einen Überblick über den Leitfaden der Bundesnetzagentur zur umlagefähigen Entschädigung von Offshore-Anlagen.
Der Autor stellt in seinem Beitrag den Bioenergiepark der Gemeinde Saerbeck vor, welche auf einem ehemaligen Munitionsdepot der Bundeswehr Fotovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, eine Biogasanlage sowie eine Trockenfermentierungsanlage errichtet hat.
Sachverhalt: Die Klägerin beabsichtigt die Errichtung einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage nach Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplans auf einer Fläche, welche bis 1978 ackerbaulich und von 1978 bis 1991 für die Intensivtierhaltung genutzt wurde.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob der Grundversorger gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte (Grundpreis, Abrechnung, Messpreis, Wartungskosten) für die Bezugsseite des Zweirichtungszählers hat, wenn und soweit die in Volleinspeisung betriebene Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers keinen Strom bezieht (im Ergebnis verneint).
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Windenergieanlagenbetreiber Ersatzansprüche gegenüber einer Netzbetreiberin aufgrund ihrer Zuweisung eines von dem Begehren des Anlagenbetreibers abweichenden Netzverknüpfungspunkt und der dadurch für den Anlagenbetreiber entstandenen Mehrkosten geltend machen kann.
Ergebnis: Verneint.
Leitsätze des Gerichts:
Die Autoren zeigen Einsatzmöglichkeiten für Energiespeicher auf, die nach der geltenden Rechtslage möglich sind. Sie verweisen gleichzeitig auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, die sich bei der Anwendung des Energierechts ergeben. Sie gehen auf die Betriebsweisen von Speichern und die Direktvermarktung nach dem EEG sowie das Anfallen von "Stromnebenkosten", den Einsatz von Überschussstrom und den Anlagenbegriff und das Ausschließlichkeitsprinzip ein.
Der Autor erläutert die Konflikte zwischen den Erfordernissen des Klimaschutzes, der Versorgungssicherheit, den wirtschaftlichen Interessen der Anlagen- und Netzbetreiber sowie den Belangen des Naturschutzes im Bereich der Offshore-Windenergieerzeugung. Er geht auf die dem Gesetz- und Verordnungsgeber zur Verfügung stehenden Instrumente zur Konfliktlösung ein und zeigt auf, wie alternativ der Interessensausgleich durch Verwaltungshandeln herbeigeführt werden kann.
Leitsätze des Gerichts:
Die Autoren besprechen die novellierten Vorschriften zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) des EEG 2014. Sie gehen dabei auf die Voraussetzungen und den Umfang der Begrenzung nach § 64 EEG 2014 insbesondere auch für neu gegründete Unternehmen und selbstständige Unternehmensteile ein.
Der Autor geht auf die Herausforderungen der Novellierung des EEG und des EnWG ein.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin von der Netzbetreiberin die Zahlung der Flexibilitätsprämie im Falle der Verstromung von
Leitsatz des Gerichts:
Ein Energielieferungsvertrag kommt auch dann konkludent durch Energieentnahme mit dem Hauseigentümer zustande, wenn dieser die Energie nur vorübergehend und geringfügig entnimmt, um die versorgte Wohnung durch Renovierungsarbeiten für die Vermietung vorzubereiten.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Einbau digitaler Schutzrelaistechnik, die Anpassung und Erweiterung der digitalen Stationsleittechnik und der Einbau einer neuen Eigenbedarfsanlage als Erweiterungs- oder Umstrukturierungsmaßnahme eines Stromnetzes anzusehen sind.
Ergebnis: Bejaht.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Solarstromanlagen auf unterschiedlichen Gebäuden und Flurstücken, die nach zahlreichen Parzellierungen und Verschmelzungen mit umliegenden Flurstücken entstanden sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19
Der Autor erläutert die seiner Meinung nach oft als Synonym oder nicht korrekt verwendeten Begriffe der Technikstandards "allgemein anerkannte Regeln der Technik" und "Stand der Technik". Dabei gibt er sowohl Verwendungsbeispiele, Definitionen, Synonyme und Konkretisierungsmöglichkeiten an und vergleicht anschließend das Verhältnis der beiden Technikstandards zueinander.
Die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) regelt die Nachrüstung von EEG-Anlagen zur Behebung des 50,2-Hz- bzw. des 49,5-Hz-Problems. Im Artikel werden die sich aus der SysStabV ergebenden Pflichten von Anlagenbetreiberinnen- und betreibern, die Ausnahmen hiervon sowie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung aus rechtlicher Sicht beleuchtet.
Der Autor beschreibt das Konzept eines virtuellen Netzwerks aus regionalen Biogasanlagen, mit dem seiner Ansicht nach die Problematik zu kleiner Anlagengrößen bei der Direktvermarktung gelöst werden könne. Mit Hilfe der Netzbetreiber würde auch sehr kleinen Anlagen dazu verholfen, wirtschaftlich am Regelenergiemarkt teilzunehmen. Hierzu beleuchtet der Artikel die Details des Vermarktungskonzepts und gibt einen Überblick über Regelenergiepreise und die notwendige Ausrichtung der Biogasanlagen im Markt.
Der Artikel beleuchtet die Regelungen zur Ausschreibung für Windenergie ab 2017. Gesetzgeberische Ziele seien dabei die Erlösdeckelung und die Verringerung des Missbrauchpotenzials gewesen. Insbesondere der Nachweis der Standortgüte, die Berücksichtigung der Verfügbarkeit der einzelnen Anlagen, Rückforderungen und Finanzierung sowie das Risko des Ausschreibungsvolumens seien für potenzielle Anlagenbetreiberinnen und -betreiber nur schwer zu bewerten und werden im Artikel näher betrachtet.
Im Artikel wird auf die Potenziale der Direktvermarktung eingegangen, die dem Autor zufolge aufgrund der Komplexität der Materie nur selten durch die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber ausgenutzt würden. Der Autor beschreibt anhand des Beispiels einer Deponiegasanlage, wie mit Hilfe eines Energiedienstleisters die Wirtschaftlichkeit der Anlage durch Realisierung verschiedener Vergütungs- und Vermarktungskonzepte optimiert werden kann. Neben der Möglichkeit des Anbietens von Regelenergie liefert der Artikel auch Erfahrungswerte aus dem flexiblen Anlagenbetrieb.