Die Autorin beleuchtet in ihrem Beitrag das BGH-Urteil VIII ZR 244/14 vom 4.November 2015. Sie gibt einen kurzen Überblick über die Neubestimmung des Anlagenbegriffs bei PV-Anlagen sowie mögliche Folgen des Urteils.
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der EEG-Umlagebefreiung von Bestandsanlagen auseinander (§ 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014). Darin werden unter anderem Probleme aufgezeigt, die im Zuge des Austausches von Anlagenteilen und damit verbundenen eventuellen Meldepflichten gegenüber Netzbetreibern entstehen können.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf Windgutachten, Ertragsprognosen und die Veränderungen hinsichtlich des Referenzertrags von Windenergieanlagen ein. Aufgrund der kommenden Ausschreibungen auch für Windenergieanlagen und die überarbeiteten Technischen Richtlinie TR 6 zur Bestimmung von Windpotenzialen und Energieerträgen kämen nunmehr neue Herausforderungen auf die Gutachter zu. Insgesamt stellt der Autor einen steigenden Bedarf an genauen Windmessungen fest.
Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag die durch die Zunahme an EEG-Anlagen entstehenden Herausforderungen für Niederspannungsnetzbetreiber sowie die Technik und den ersten erfolgreichen Pilotversuch von regelbaren Ortsnetztrafos zur Entlastung der Niederspannungsnetze.
Der Autor stellt in seinem Artikel die Funktion der vom Frauenhoferinstitut "UMSICHT" entwickelte "Biobatterie" vor. Mit dieser Technologie können u.a. Hackschnitzel, Hühnerkotpellets sowie unterschiedliche minderwertige biogene Reststoffe in flüssige, gasförmige und feste Produkte umgewandelt werden. Erste Anlagen wurden bereits verkauft.
Der Autor beschreibt in seinem Artikel das Geschäftsmodell eines Energiekonzerns. Beleuchtet werden die Entwicklung sowie die Zukunftsaussichten des größten deutschen virtuellen Kraftwerks in kommunalem Besitz.
Sachverhalt: Zur Frage, ob Betriebskosten für den angefallenen Wasserverbrauch zutreffend ermittelt werden können, wenn es sich bei dem abgelesenen Wasserzähler um ein nicht geeichtes Exemplar handelt.
Diese Frage kann zur Zeit durch Gesetzesauslegung nicht eindeutig beantwortet werden, da der Gesetzeswortlaut (§ 101 Abs. 1 EEG 2014/EEG 2017) hierzu keinerlei Anhaltspunkte enthält. Die Clearingstelle bietet betroffenen Anlagenbetreiberinnen/-betreibern und deren Netzbetreiber jedoch gern an, zur Klärung ihres konkreten Falls
Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) vom 31. Mai 2000 (BGBl. I S. 794), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert worden ist.
Die Autoren befassen sich in diesem Artikel mit dem Entwurf eines Eckpunktepapiers zur Novellierung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vom 03.02.2016. Im Beitrag werden u.a. die Einführung eines jährlichen Kapitalkostenabgleichs, die "Best-of four-Abrechnung", sowie weitere Änderungen im Zuge der Novellierung besprochen.
Die Autoren geben einen kritischen Überblick über das Regelungssystem der SDLWindV (Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen) und die zugrundeliegenden Regelungen im EEG, insbesondere im Hinblick auf die unterchiedlichen Anlagekategorien. Sie gehen außerdem auf die technischen Anforderungen ein, die bei einem Anschluss von alten und neuen Windenergieanlagen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt greifen.
Die Autoren geben einen Überblick über die Investitionspflichten beim Ausbau der Energieinfrastrukturen in Deutschland. Dafür nehmen sie zunächst eine Bestandsaufnahme der bisherigen Regelungen im geltenden Energierecht vor und prüfen anschließend die neuen Pflichten im Rahmen des Dritten Energiebinnenmarktpakets kritisch. Abschließend gehen sie auf die Relevanz sinnvoll ausgestalteter Genehmigungsverfahren für entsprechende Investitionen und auf die große Bedeutung angemessener Investitionsanzreize ein.
Die Autoren befassen sich mit den Ergebnissen der ersten drei Ausschreibungsrunden für PV-Freiflächenanlagen (Pilotausschreibungen) im Jahre 2015 gemäß Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV).
Die Autorin berichtet in ihrem Beitrag über das neue Betätigungsfeld eines Speicheranbieters, der zukünftig als Stromversorger, als Direktvermarktungsdienstleister und am Regelenergie-Markt in Erscheinung treten wolle.
Am 17. Juni 2016 fand bei der Clearingstelle EEG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen ein Runder Tisch zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) statt, bei denen gemeinsame Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen erarbeitet wurden (s. Anhang).
Der Beitrag behandelt die Verwaltung von Entschädigungszahlungen an die Betreiber und Betreiberinnen von Windenergieanlagen, die aufgrund der zunehmenden Abregelungen im Rahmen des Einspeisemanagements zu leisten sind. Die Abrechnung der entsprechenden Beträge binde nach Angaben des Autors viele Ressourcen, weshalb am Markt einige Software-Lösungen zur Berechnung der Entschädigungszahlungen angeboten würden.
Der Autor berichtet in seinem Beitrag über das Projekt »Swarm«, bei dem private (kleine) Hausspeicher zu einem virtuellen (Groß-)Speicher zusammengeführt werden. Dem Autor zufolge wäre ein solcher Speicherverbund u.a. in der Lage, Regelleistung bereitzustellen. Das Pilotprojekt zeige, dass es keinen Konflikt zwischen einer optimalen Versorgung des Haushalts mit selbst erzeugtem Strom und der Bereitstellung von Regelenergie für das Netz gebe.
Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien (Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung - GEEV) vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3102), ersetzt Urfassung der GEEV vom 11. Juli 2016, zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138).
Im Verfahren zur Festlegung von Bilanzkreisen für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat die Bundesnetzagentur am 12. Mai 2009 den Beschluss BK6-08-226 gefasst.
Die Autoren weisen in ihrem Beitrag auf die mangelnde Rechtssicherheit hinsichtlich der Genehmigungslage bei der Errichtung und dem Betrieb von Biogasanlagen, welche keine Abfälle einsetzen und das Biogas nach der Aufbereitung direkt in das Erdgasnetz einspeisen, hin. Es ließe sich nicht sicher beurteilen, ob für die entsprechenden Anlagen eine Baugenehmigung ausreiche oder die Einholung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erforderlich sei.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob für den Strom, der in einer geplanten PV-Anlage auf der Fläche einer ehemaligen Betriebsdeponie (Altdeponie) erzeugt werden soll, ein Anspruch auf Förderung nach § 51
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob für den Strom, der in einer geplanten PV-Anlage auf einer zur Rekultivierung vorgesehenen ehemaligen Tagebaufläche erzeugt werden soll, ein Anspruch auf Förderung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1