In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Flurstücken auf jeweils alleinstehenden Gebäuden errichtet wurden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1
Der Autor stellt in seinem Beitrag verschiedene Messkonzepte für Eigenerzeugungsanlagen vor und geht dabei auch auf deren Entwicklung, u.a. weg von der Volleinspeisung hin zur Eigenversorgung vor dem Hintergrund der EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014, ein.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob dem Fotovoltaikanlagenbetreiber ein Anspruch auf Ersatz desjenigen Schadens zusteht, der ihm dadurch entstanden ist, dass der Netzbetreiber nicht sämtlichen Strom der Fotovoltaikanlage abgenommen hat, der von der Anlage hätte produziert werden können.
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellte Übersicht listet die Rechte und Pflichten nach der Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) mit den wichtigsten Anforderungen und entsprechenden Fristen für die Anlagenbetreiberinnen- und -betreiber sowie Netzbetreiber auf (s. Anhang).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wertet in seiner Veröffentlichung »Ein Strommarkt für die Energiewende (Weißbuch)« vom Juli 2015 den durch das Grünbuch angeregten Konsultationsprozess aus und kommt zu dem Ergebnis, d
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung des Emissionsminimierungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 für den Zeitraum vom 15. März bis 30. Oktober 2010 hat (im Ergebnis bejaht).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Fotovoltaikinstallation der Anlagenbetreiberin am 28. März 2013 gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden ist (im Ergebnis bejaht).
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag ein Verbundprojekt des Lehrstuhls für Technische Thermodynamik und Transportprozesse (LTTT) der Universität Bayreuth vor, in der eine besonders leistungsfähige Mini-ORC-Anlage (ca. 15 KWel) entwickelt und an drei regionalen Biogasanlagen mit verschiedenen Schaltungsvarianten getestet wurde.
Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag, wie Organic-Rankine-Cycle-(ORC)-Anlagen in Biogasanlagen mit bestehenden Wärmenutzungskonzepten integriert werden können und erläutern dabei auch die Funktionsweise von ORC-Anlagen.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Anforderungen hinsichtlich der nachträglichen Flexibilisierung älterer Windenergieanlagen zur Netzstützung ein, die sich aus der im März 2015 in Kraft getretenen neuen Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) ergeben.
Der Autor geht der Frage nach, wie sich die seit dem EEG 2014 eingeführte EEG-Umlage bei Eigenverbrauch auf die Prosumenten auswirkt. Dabei legt er einige Fälle dar, in denen sich Fotovoltaikanlagen trotz der EEG-Umlage für den Eigenverbrauch - vor allem für Gewerbetreibende - lohnen.
Die Autoren beschreiben das Pilotprojekt eines Windparks mit Pumpspeicherkraftwerk, bei dem spezielle Speichertürme in Kombination mit außenliegenden Wasserbecken als Fundament für die Windkraftanlagen eingesetzt werden.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den gestiegenen Neubau von Gülleanlagen bis 75 kW installierter Leistung, der nach seiner Ansicht auf die neuen Fördersätze für direktvermarkteten Strom aus Güllekleinanlagen des EEG 2014 zurückzuführen sei.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 20. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zu messtechnischen Aspekten im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 17. März 2015, in Kooperation mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), in der Landesvertretung Hessen in Berlin veranstaltet wurde.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1
Zur Abgrenzung zwischen einer entschädigungspflichtigen Maßnahme des Einspeisemanagements und der Wahrnehmung der Systemverantwortung durch den Netzbetreiber gegenüber den Betreibern von Anlagen für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 9. September 2010 in dem Verwaltungsverfahren wegen der Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens den Beschluss BK6-09-034 veröffentlicht.
Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt einen Anpruch auf Zahlung der Einspeisevergütung gem. §§ 16, 33 EEG 2012 hat, wenn die Anlage im geltend gemachten Zeitraum keine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung vorhält (hier: verneint. Die Anlagenbetreiberin sei seit dem 1.
Zu der Frage, ob die Betreiberin einer KWK-Anlage gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung des Zuschlags gem. § 4 Abs. 3a Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für den erzeugten und selbstverbrauchten Strom hat, auch wenn die Anlage nicht mit einer Einrichtung zur Fernsteue
Am 15. Juni 2015 hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur die »Festlegung zur Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen« (Az: BK6-11-098, Beschluss im Anhang) vom 30. Oktober 2012 gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG aufgehoben (Az. BK6-11-098-A, Aufhebungsbeschluss im Anhang).
Weder die Herstellung eines Netzanschlusses, das Setzen der Messeinrichtungen oder der Einbau von technischen Einrichtungen nach § 9 EEG ist erforderlich für die Inbetriebnahme einer Anlage i.S.d. EEG.
Der Bericht zum Status der Erneuerbaren Energien des Renewable Energy Policy Network for the 21st Century (REN21), an dem mehr als 500 Autoren und Mitwirkende beteiligt waren, gibt einen Überblick über die weltweiten Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien.