Die Autoren geben in ihrem Beitrag hinsichtlich der Biogaseinspeisung nach der GasNZV einen Überblick über den Ablauf des Netzanschlussverfahrens, die Anschlussberechtigung des Anschlussnehmers und die Netzanschlussprüfung. Außerdem erläutern sie den Ablauf der Anschlusszusage, des Vertragsangebots und der Planung des Netzanschlusses.
Der Autor zeigt in seinem Beitrag verschiedene neue Konzepte für den wirtschaftlichen Betrieb von Eigenverbrauchsanlagen auf fremden Dächern auf, wonach Abzüge durch das Marktintegrationsmodell und die EEG-Umlage vermieden werden sollen.
Der Autor geht in diesem Beitrag auf die im Zuge der Managementprämienverordnung (MaPrV) angeordnete Senkung der Managementprämie und den sog. Fernsteuerbarkeitsbonus im Rahmen der Direktvermarktung ein.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die Vergütungsvorschriften nach dem EEG 2012 bei der Verstromung von Biomethan sowie die gaswirtschaftliche Bilanzierung und Nachweisführung nach dem EEG 2012 ein.
Die Autoren stellen verschiedene Modelle des Eigen- bzw. Selbstverbrauchs von Strom vor und prüfen, bei welchen Modellen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 2 EEG 2012 (ab 04/2012) eine Befreiung des Stromverbrauchers von der EEG-Umlage möglich ist.
Die Autoren stellen den Rechtsrahmen des Herkunftsnachweisregisters, seine Beziehung zum EEG und zum EnWG sowie praxisrelevante Abläufe im Register vor.
Die Autoren vergleichen die Festlegung der Bundesnetzagentur zur Zusammenfassung mehrerer Stromentnahmestellen für die Netzentgeltabrechnung mit den Pooling-Vorschriften anderer europäischer Staaten.
Der Autor behandelt in seinem Beitrag die aufgrund der Managementprämienverordnung (MaPrV) zum 1. Januar 2013 eingeführte Absenkung der Managementprämie für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, die nicht fernsteuerbar sind (sog. Fernsteuerbarkeitsbonus).
In seinem Beitrag behandelt der Autor die Vereinbarkeit des EEG mit Freiheitsrechten, die Vereinbarkeit des EEG mit dem Gleichheitssatz sowie die Beurteilung der EEG-Umlage aus finanzverfassungsrechtlicher Sicht.
Der Autor diskutiert die rechtlichen Möglichkeiten, um beim Eigenverbrauch und beim Verkauf von Strom aus solarer Strahlungsenergie nach dem EEG 2012 von der sog. EEG-Umlage befreit zu werden, bzw. diese zu reduzieren.
In diesem Beitrag diskutiert die Autorin den rechtlichen Klärungsbedarf, der sich aus ihrer Sicht hinsichtlich der technischen Vorgaben für PV-Anlagen bis 100 kW gem. § 6 EEG 2012 ergibt.
In diesem Beitrag fasst die Autorin das 12. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am 20. September 2012 zum 1. Änderungsgesetz des EEG 2012 - der sogenannten PV-Novelle - zusammen und geht auf die sich infolgedessen ergebenden rechtlichen Unsicherheiten ein.
Eine Erweiterung der Anlage zu früher geltenden Vergütungssätzen ist nicht möglich. Ob bei einer Erweiterung einer Solaranlage ein Zahlungsanspruch besteht, hängt davon ab, um welche Art des Zahlungsanspruchs es sich handelt (Zuschlag in einer Ausschreibung oder gesetzlich festgelegter Vergütungssatz).
Zu der Frage, ob die Klägerin einen Rückforderungsanspruch hinsichtlich ihrer Zahlungen der EEG-Umlage hat, weil die EEG-Umlage nicht mit der Finanzverfassung im Einklang stehe (hier: verneint. Die Leistung der Klägering sei nicht rechtsgrundlos erfolgt).
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die in der Niederspannungsrichtline VDE-AR-N-4105 vorgeschriebenen Einrichtungen zum Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) ein.
Der Beitrag geht auf den geplanten Auf- und Ausbau einer Smart-Metering-Infrastruktur und dessen Auswirkungen auf Verteilnetz- und Messstellenbetreiber ein.
Die Autoren stellen u.a. anhand von Fallbeispielen die Folgen des Austausches und Zubaus von BHKW (sog. Repowering) auf den Vergütungsanspruch für Strom aus Biogasanlagen gem. EEG 2012 dar.
Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung der Fachkonferenz des VDI-Wissensforum zum Thema "Bedarfsorientierte Stromerzeugung aus Biogas und Biomethan" vom 18. und 19. September 2012.
Zu der Frage, ob eine KWK-Anlage gleichzeitig dem Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und dem des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterliegen kann (hier: verneint).
Zu der Frage, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf dem grasbewachsenen Innenbereich einer Galopprennbahn errichtet sind, an oder auf einer „baulichen Anlage“ i.S.d. § 32 EEG 2009 angebracht sind (hier verneint. Bei der Galopprennbahn handele es sich nicht in all ihren Nutzungsflächen um bauliche Anlagen.
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag die Neuregelungen zu Kundenanlagen in § 3 Nr. 24a und Nr. 24b EnWG vor. Dazu erörtert sie in Teil I des Beitrags unter welchen Voraussetzungen eine Kundenanlage vorliegt.