Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag die Auswirkungen der vor kurzem vereinbarten Erhöhung der europaweiten Klimaziele bis zum Jahr 2030 vor dem Hintergrund der Sektoren des EU-Emissionshandels (ETS) und den not-ETS-Sektoren.
Der Autor berichtet über die Änderung der sog. Technischen Richtlinie 5 (TR 5), die eine veränderte Vergütungsberechnung für Windkraftanlagen als Resultat haben könnte. Betrachtet werde in erster Linie die Leistungsänderung der Windkraftanlagen nach deren Installation und Inbetriebnahme, die unter den heutigen Regelungen zu reduzierten Erlösen führe. Mit der neu entwickelten Berechnungsmethode könne dieses Problem beseitigt werden.
Der Artikel schafft einen Überblick über den deutschen und internationalen Markt der Kleinwindkraftanlagen. Der Preisverfall der Solaranlagen des letzten Jahrzehnts betreffe die standortabhängige Branche sehr stark, allerdings findet sie immer wieder Kunden - vor allem die Betreiber von kritischen Infrastrukturen, kleine Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe und entlegene Siedlungen. Weltweit sind mehrere dutzende Hersteller tätig, die die Branche mit neuen Konzepten und Innovationen stetig vorantreiben.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin gemäß § 40 Abs. 2 und 3 i.V.m. §§ 19 Abs. 1, 23 Abs. 1, 40 Abs. 1
Sachverhalt: Mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Kohleausstiegsgesetz versucht die Antragsstellerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit überwiegender kommunaler Beteiligung, gegen die mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz verpflichtende Teilnahme an den Ausschreibungsverfahren vorzugehen.
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze vom 8. August 2020 (BGBl. I 2020 S. 1728), das am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, tritt das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) am 1.
Die Autorinnen befassen sich mit dem neuen Vorstoß auf EU-Ebene, bindende Definitionen für ökologisch nachhaltige Aktivitäten und Investitionen vorzugeben. Deshalb stellen die Autorinnen die Eckpunkte der Taxonomieverordnung mit besonderem Blick auf den Energiesektor dar.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz zur Mieterstromförderung schwerpunktmäßig die Frage, wie eine mögliche Weiterentwicklung der geltenden Rechtslage zur Energiewende vor Ort beitrage.
Das 37. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand als Präsenztermin in der Landesvertretung Niedersachsen, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Der Autor berichtet über den aktuellen Aufschwung der Stromspeichertechnologien in der Europäischen Union. Die Stromspeicher haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, was sowohl auf EU-, als auch nationaler Ebene dadurch zu sehen sei, dass die Gesetzgeber zunehmend die Hürden für diese Technologien herausnehmen.
Im Mittelpunkt des Artikels steht die Entwicklung der "neuen" Wasserstoffindustrie in der EU. Der aus Erneuerbaren produzierte Energieträger Wasserstoff spiele eine wesentliche Rolle in der allumfassenden Dekarbonisierung Europas.
Der Artikel untersucht die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 insbesondere in Hinblick auf die Zielsetzungen, die individuelle und kollektive Eigenversorgung sowie Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften zu fördern. In Bezug auf die Anpassungen der Regelungen im EEG 2021 an die europarechtlichen Vorgaben, ließen sich neben entsprechenden Umsetzungen auch diverse Versäumnisse erkennen.
Der Verfasser hält das Votum der Clearingstelle für stimmig und begrüßt insbesondere, dass es sich der klaren Literaturmeinung anschließe und einen fairen Interessenausgleich schaffe. Er bedauert jedoch, dass die Clearingstelle nicht vertieft auf Widersprüche im Gesetzeswortlaut, der amtlichen Überschrift und der Gesetzesbegründung der §§ 21b, 21c EEG 2017 eingegangen sei.
Eine Übersicht aller vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2021 veröffentlichten Verfahrensergebnisse der Clearingstelle EEG|KWKG finden Sie in der untenstehenden Datei.
Die Darstellung ist nach folgenden Themenschwerpunkten gegliedert:
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Netzbetreiber berechtigt war, gegen die Anlagenbetreiberin Ansprüche auf Rückzahlung bzw.
Die Studie „Wasserstoff im zukünftigen Energiesystem: Fokus Gebäudewärme - Studie zum Einsatz von H2 im zukünftigen Energiesystem unter besonderer Berücksichtigung der Gebäudewärmeversorgung“ des Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE - im Auftrag des IZW e.V. Informationszentrum Wärmepumpen und Kältetechnik - untersucht, ob der Einsatz von Wasserstoff für die Gebäudewärmeversorgung in Deutschland realisierbar und angemessen ist.
Die BNetzA hat die Zahlen der 4. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 4. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Juli 2020.
1. Art. 14 Abs. 1 GG schützt unter Umständen das Vertrauen in den Bestand der Rechtslage als Grundlage von Investitionen in das Eigentum. Das setzt aber eine eigentumsfähige Rechtsposition voraus.
Der Verfasser gibt einen Überblick über den irischen Solarmarkt, der bisher der zweitkleinste der EU ist. Dies solle sich aber in der näheren Zukunft ändern, denn große Ausschreibungen neuer Erneuerbare-Energien-Kapazitäten seien vorgesehen. Abgesehen von der für Fotovoltaik designierten auszuschreibenden Menge, könne der Energieträger auch in den gemischten Ausschreibungsrunden teilnehmen und mit Windkraft an Land konkurrieren.
In dem vorliegenden Artikel beschäftigt sich der Autor mit dem aktuellen Stand des weltweiten Solarmarktes. Die COVID-19-Pandemie habe das Wachstum der jährlich installierten Leistung verlangsamt, weise aber keine gravierenden Wirkungen für die Zukunft aus. Die weltweit installierte PV-Leistung solle bis 2022 den 1-TW-Meilenstein überschreiten, nur vier Jahre später nach der 500-GW-Errungenschaft. Die größten nationalen Märkte werden China, USA und Indien bleiben.
Auf Ersuchen des Landgerichts Lüneburg hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, welche Voraussetzungen für den Anspruch auf den KWK-Bonus nach dem EEG 2009 bei der Nutzung der Wärme durch Holztrocknungsanlagen bestehen.