In einer Vielzahl von Anfragen wird die Frage gestellt, unter welchen Voraussetzungen sich der gesetzliche Zahlungsanspruch (anzulegende Wert) für den eingespeisten Strom nur um 20% verringert, wenn die Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden ist. Insbesondere wird gefragt, ab welchem Zeitpunkt bei fehlender Meldung der Anlage an die Bundesnetzagentur, aber rechtzeitiger Übermittlung der Daten für die Kalenderjahresabrechnung sich der anzulegende Wert um 20% verringert.
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 16. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 9. März 2017 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Hinweisbeschluss vom 20. März 2018:
Der Senat beabsichtigt, die Revision des Beklagten durch einstimmigen Beschluss nach § 552a ZPO zurückzuweisen.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 29. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das sich mit dem Mieterstrom und diesbezüglichen Förderungen und Herausforderungen befasste und am 2. März 2018 im Tagungszentrum Aquino in Berlin stattfand.
Leitsatz: Ein an die Bundesnetzagentur gerichteter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezogen auf die in § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 2b EEG 2017 geregelte Registrierungsfrist für Windenergieanlagen an Land ist zulässig.
Der Autor erläutert Einsatzmöglichkeiten, Rahmenbedingungen und Perspektiven Strom aus erneuerbaren Energien in stillgelegten Bergbaustandorten zu erzeugen.
Der Autor befasst sich mit den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des Mieterstroms aus dem EEG 2017. Insbesondere arbeitet er die Voraussetzung des Wohngebäudes auf und untersucht dabei Rechtsprechung und Arbeitsergebnisse der Clearingstelle.
Der Autor gibt einen Überblick über die Entwicklung des Regulierungs- und Netzrechts des Jahres 2017. Er legt dabei den Schwerpunkt auf die Entwicklung der Kostenregulierung der Netzbetreiber, die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und Netzanschluss und die Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen durch mehr Transparenz.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Mai 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land (Onshore) bekannt gegeben.
Sachverhalt: Zur Frage, ob Anspruch auf Zahlung des sogenannten Technologie-Bonus auf Strom bestünde, der mittels Turbinen im Abgasstrang eines 2011 in Betrieb genommenen BHKWs erzeugt wird.
Die Norm DIN VDE 0100-540 - Errichten von Niederspannungsanlagen (Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Erdungsanlagen und Schutzleiter) mit Ausgabe im Juni 2012 ist eine Sicherheitsgrundnorm und gilt für die Erdungsanlagen und Schutzleiter einschließlich Schutzpotentialausgleichsleiter mit dem Ziel, die Sicherheit elektrischer Anlagen zu erfüllen.
Sachverhalt: Die Klägerin unterhält Verträge mit Endkunden, in deren Rahmen sie „Energiedienstleistungen“ erbringt. Die Beklagte ist eine von vier Übertragungsnetzbetreiberinnen (ÜNB) in Deutschland. Die Parteien streiten um den Belastungsausgleich nach dem EEG 2012 und EEG 2014 (Bundesweiter Ausgleich).
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Grundversorger gegenüber dem Betreiber einer Photovoltaikanlage unrechtmäßig einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte (Grundpreis, Abrechnung, Messpreis, Wartungskosten) geltend mache, sofern kein Strombezug seitens des Betreibers erfolge.
Die durch Agora Energiewende beauftragte und Becker Büttner Held (BBH) durchgeführte juristische Analyse befasst sich mit dem Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 bezüglich des Atomausstiegs und seine Übertragbarkeit auf ein geplantes Kohleausstiegsgesetz.
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Energieversorgungsunternehmen (EVU), das zu geringe Angaben über die monatlich gelieferte Strommengen machte, Fälligkeitszinsen auf die nachzuzahlende EEG-Umlage des Jahres 2014 an den Netzbetreiber zu zahlen habe.
Die Autoren geben einen Überblick über einige der wichtigsten rechtlichen Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2017. Hierzu gehen sie auf Neuerungen im EEG, KWKG, EnWG und WindSeeG sowie die entsprechenden Verordnungen ein.
Der Beitrag befasst sich mit der Abgrenzungsproblematik von Kundenanlagen, bzw. betrieblichen Kundenanlagen nach § 3 Nr 24a und 24 b EnWG zu Energieversogungsnetzen nach § 3 Nr. 16 EnWG.
Am 22. März 2018 veröffentlichte das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt" (Richtlinie Ladeinfrastruktur) als Runderlass 37-30600-7/LIS mit sofortiger Inkraftsetzung. Der Runderlass trat am 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Das vom BMWi geförderte Projekt "EnEff:Wärme: Feldtest Absorptionskälteanlagen für KWKK-Systeme (FAkS)" untersucht neu entwickelte Absoptionskälteanlagen (AKA) in verschiedenen Liegenschaften unterschiedlicher Anwendugsfälle. Ziel ist es, die Technologie zu erproben und zu optimieren, um die Kosten zu reduzieren und die Effizienz zu steigern.
Der Autor thematisiert die Flexibilisierung der Biogasproduktion in Biogasanlagen durch eine fahrplangeführte Fütterung. Er geht auf aktuelle Forschungsergebnisse zu Fütterungstests, erreichbare Varianz der Gasproduktion und Einsparpotenzialen beim Gasspeichervolumen ein. Der Schwerpunkt liegt auf den notwendigen Messverfahren, um auf Schwankungen der empfindlichen Prozessbiologie reagieren zu können.
Die Autorin thematisiert das Problem des schnellen Verschleißes von Wärmenetzen durch unzureichende Heizwasserqualität, verweist auf die Anforderungen an das Wasser, wie sie unter anderem in VDI 2035 und AGFW Arbeitsblatt FW 510 festgelegt sind und stellt ein mobiles Reinigungssystem für Heiznetze vor.
Der Artikel berichtet von der flächendeckenden Kartierung der Sedimentverteilung in der Nordsee. Diese sollen die Umweltverträglichkeitsprüfungen für Windparks und Kabeltrassen vereinfachen. Bislang liegen hierfür nur überregionale Karten aus den 1980 Jahren vor.