Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit der Förderung von innovativen Kraft-Wärme-Kopplungs-Systemen (KWK) im Rahmen der Ausschreibungen für innovative KWK, welche erstmals am 01. Juni 2018 stattfinden. Dabei beschreibt sie insbesondere die Voraussetzungen für die Teilnahme am Ausschreibungssystem sowie Vor- und Nachteile für die Betreiber und Betreiberinnen.
Der Artikel beschreibt die Vorgehensweise, eine Zukunftstrategie für das Fernwärmenetz in Chemnitz zu entwickeln. Hierzu wird auf die drei Projektphasen eingegangen, in denen die Rahmenbedingungen umfassen analysiert werden, Technologieszenarien erstellt werden und letztlich die Vorzugsvariante für das Wärmeversorgungskonzept ausgewählt wurde.
Der Autor gibt einen Überblick über die Besonderheiten im Fernwärmerecht. Dabei hebt er hervor, dass sich, entgegen einiger Urteile, die Gesetzgebung des übrigen Energiesektors, wie das EnWG oder EEG, nicht auf Fernwärme übertragen lassen. Hierzu geht er auf elf konkrete Unterschiede der Fernwärme zu anderen Energieträgern ein.
Der Autor gibt einen Überblick über die Besonderheiten im Fernwärmerecht. Dabei hebt er hervor, dass sich, entgegen einiger Urteile, die Gesetzgebung des übrigen Energiesektors, wie das EnWG oder EEG, nicht auf Fernwärme übertragen lassen. Hierzu geht er auf elf konkrete Unterschiede der Fernwärme zu anderen Energieträgern ein.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2018 die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für Wind- und Solaranlagen mit einem Ausschreibungvolumen von 200 MW bekannt gegeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. April 2018 die zweite Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und die erste Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Systeme eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 27. April 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen auf See (Offshore) bekannt gegeben.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) beleuchtet in seinem Merkblatt "Elektromobilität - Elektrofahrzeuge im Unternehmen rechtssicher laden" Rechtsfragen hinsichtlich des Betriebs von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen. Dabei werden verschiedene Anwendungsfälle beim Betrieb von Ladesäulen untersucht und insbesondere Regelungen zur Zahlung der EEG-Umlage sowie der Stromsteuer eingehender betrachtet.
1. NV: Eine Photovoltaik-Anlage besteht im Wesentlichen aus Solarzellen, die in sog. Solarmodulen zusammengefasst werden, einem Wechselrichter, der den Gleichstrom umwandelt und einem Einspeisezähler.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 17. März 2016 den Beschluss BK6-13-047 zur Frage, ob die Erhebung von Entgelten für Blindstrombezug im konkreten Fall untersagt ist, positiv entschieden. Entsprechend der anerkannten Regeln der Technik (in diesem Fall der VDE-AR-N 4120 - TAB Hochspannung) sei der Antragstellerin bei Bezug von Wirkleistung der Austausch von Blindleistung in Höhe von bis zu 5 % der Anschlusswirkleistung unentgeltlich zu gestatten.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG|KWKG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenerige, die auf mehreren Gebäuden auf demselben Grundstück angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.v.
Das von der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) am Bundesumweltamt und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung erarbeitete Hintergrundpapier "Erneuerbare Energien in Deutschland - Daten zur Entwicklung im Jahr 2017" enthält aktuelle Erkenntnisse zu der Entwicklung der erneuerbaren Energien im Vorjahr und betrachtet die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr sowie Zahlen zur wirtschaftlichen Bedeutung und zur Emissionsvermeidung durch erneuerbare Energien.
Die Studie wurde von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) herausgegeben und bietet verschiedene Konzepte für den Betrieb von Fotovoltaikanlagen und weiteren Erzeugungsanlagen zur Selbstversorgung und Belieferung mit Strom und Wärme auf Grundlage des EEG 2017.
Die Autoren erläutern das Doppelförderungsverbot des § 53 c EEG 2017 und gehen dabei insbesondere auf die Voraussetzungen der Stromsteuerbefreiung nach § 9 Absatz 1 Stromsteuergesetz ein. Sie überprüfen außerdem, ob nach § 104 Absatz 5 EEG 2017 ein Rückzahlungsanspruch des Netzbetreibers bestehen kann.
Die Bundesnetzagentur hat am 20. Dezember 2017 ihre Festlegung zur Anpassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages getroffen, die im Rahmen der gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des MsbG notwendig waren. Die getroffenen Regelungen sind seit dem 1. April 2018 wirksam.
Der Autor erläutert die Relevanz des intelligenten Ladens von Elektrofahrzeugen für die Belastung des Stromnetzes bzw. dessen Nutzen für das Stromnetz. Er kritisiert hierbei, dass zwar entsprechnede Lösungen zur Verfügung ständen, die Regelwerke jedoch bisher keine Standards vorsähen.
Der Autor erörtert die Sinnhaftigkeit von Fotovoltaik-Balkonmodulen und deren technisch korrekte Einbindung in die Wohnungselektrik vor dem Hintergrund der geführten Debatten der überarbeiteten bzw. zu überarbeitenden Normen DIN VDE 0100-551-1 sowie VDI-AR-N 4105.