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Votum 2019/42 - Begriff des „Gebäudes” in § 11 Abs. 6 EEG 2004 - (IV)

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die PV-Installationen des Anlagenbetreibers auf einem oder auf mehreren Gebäuden i.S.v. § 11 Abs. 6 EEG 2004 angebracht worden sind.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2019/42

Gesetzesbezug
Grundsätzliche Bedeutung
Nein
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Votum 2019/42 pdf 117 kB