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Suche in EEG 2021 § 6 (§ 36k a.F.)

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Aufsatz

Die Autorin befasst sich mit der Frage, inwiefern die finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden im Sinne des § 6 EEG 2021 als eine Straftat nach §§ 331 - 334 StGB (Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung) bzw. § 108e StGB (Bestechung von Mandatsträgern) gewertet werden könnte.

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Studie

Die vorliegende Analyse beleuchtet die Regulierungs- und Politikinstrumente für eine regionale Verteilung potentieller neuer Standorte für EE-Anlagen. Hierbei wurden mengen-, strom- oder entgeltbasierte Steuerinstrumente in einem ganzheitlichen Ansatz analysiert. Neben einer Abwägung der Vor- und Nachteile aktueller sowie optionaler Steuerungsinstrumente, bieten die Autoren juristische und ökonomische Umsetzungsempfehlungen.

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Aufsatz

Die Autoren untersuchen die rechtlichen Belange der Agri-Photovoltaik, die Kombination von bewirtschafteten Feldern mit dort errichteten Solarzellen. Der Aufsatz steigt mit den Regelungen des EEG ein, behandelt dann bau- und genehmigungsrechtliche Vorgaben, um dann noch die Möglichkeit der EU-Direktzahlungen zu beleuchten.

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Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 9. Dezember 2021, die wesentlichen Inhalte der sog. Frühjahrs-Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 beihilferechtlich genehmigt. Dazu zählen insbesondere

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Politisches Programm

Im Auftrag des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) (und unter Mitwirkung des Deutsche Städte- und Gemeindebundes (DStGB), des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) hat die Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte (bbh) einen Mustervertrag zur Umsetzung des § 6 Abs. 1

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Aufsatz

Der zweite Teil des Aufsatzes behandelt im Besonderen den Mustervertrag der FA Wind mit Hauptaugenmerk auf den wichtigen Passagen für die Gemeinden. Dabei erläutert er die Entwicklung des Vertrags und dessen Zweck. Wichtige Regelungen umfassen den Vertragsschluss, die Dauer, die Abrechnung, die Zahlungsfristen und weitere Aspekte.

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Aufsatz

Das EEG 2021 führt eine Regelung zur Akzeptanzsteigerung von Windenergieprojekten an Land ein, deren Details die Autoren aus kommunaler Sicht erforschen. Zunächst gibt der Artikel eine kurze Einführung in die Entstehungsgeschichte des § 6 EEG 2021 (vormals § 36k EEG 2021).

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Aufsatz

Die Autor:innen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 40. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 15. Juni 2021 im Harnack-Haus in Berlin stattfand.

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Aufsatz

Der Aufsatz behandelt die Akzeptanz erneuerbarer Energien bei der lokalen Bevölkerung in Hinblick auf die finanzielle Beteiligung von Betroffenen sowie von Standortkommunen durch den § 36k EEG 2021 bzw.

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Aufsatz

Der Aufsatz behandelt den umgesetzten § 6 EEG 2021 in Bezug auf die praktische Umsetzung sowie die Ausweitung der kommunalen Teilhabe über § 6 EEG 2021 auf Bestandsanlagen. Grundsätzlich könne das Instrument auf Bestandsanlagen erweitert und damit die Akzeptanz von Bestandsanlagen verbessert werden.

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Aufsatz

Die Autorin und Autoren behandeln in ihrem Aufsatz die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windprojekten mit Blick auf die Hintergründe, praktische Anwendungsfragen des § 6 EEG 2021 sowie die vertragliche Durchführung (auch mit Beachtung des Mustervertrags der FA Wind). Der Beitrag untersucht verschiedene mögliche Fassungen des § 36k EEG 2021 a. F. Weiter werden verschiedene Fragen u. a.

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Aufsatz

Der Autor gibt umfassende Einblicke zu den Problemen des freiwilligen Beteiligungsmechanismus im Hinblick auf Abgrenzungsfragen im Abgabenrecht. Der Aufsatz beinhaltet eine Einordnung der EEG-Umlage als mögliche verfassungswidrige Sonderabgabe, einen eventuellen verfassungswidrigen Mittelfluss an Kommunen und die Diskussion zu einer verpflichtenden Regelung.

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Aufsatz

Die Autoren beleuchten die Steigerung der Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung mit Hilfe ökonomischer Kompensationen. Dabei werden Hemmnisse und Lösungsansätze diskutiert. Diese unterschiedlichen Beteiligungsformen müssten auf eine Erhöhung des regional-ökonomischen Nutzens abzielen und so den Ausbau vorantreiben, gerade in finanzschwachen Kommunen. Der Erfolg der Erneuerbaren Energien sei zwingend von der lokalen Bevölkerung abhängig, weshalb Förderungen gezielt ansetzen müssten.

 

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Am 14. Juni 2021 hat die Fachagentur Wind einen Mustervertrag zur Umsetzung des neu eingeführten § 36k EEG 2021 veröffentlicht.

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Aufsatz

Der Beitrag gibt einen Überblick über Neuregelungen im EEG 2021. Die Autorin geht dabei insbesondere auf Änderungen für die Solarenergie ein, wie beispielsweise die Trennung in Segmente, die Steigerung der Gebotsgröße auf 20 MW und die Erweiterung der Flächenkulisse. Im Bereich der Windenergie werden u.a. der eingeführte Korrekturfaktor, die Südquote und die finanzielle Beteiligung von Kommunen beleuchtet.

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Aufsatz

Der Autor behandelt die erfolgreiche, breite und durchdachte finanzielle Bürgerbeteiligung für neue Windparkprojekte am Beispiel von zwei Gemeinden. Während der Betreiber die Hälfte der Anteile hält, halten weiter 25 Prozent eine Gruppe von Landwirten sowie die restlichen 25 Prozent der lokale Stadtwerkverbund. Neben wiederkehrenden Gewerbesteuereinnahmen ergaben sich für die Gemeinde einige weitere positive Entwicklungen mit dem Bau des Windparkprojekts.

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Aufsatz

Die Autorin beschäftigt sich mit der Akzeptanzförderung durch eine Bürgerbeteiligung zur Finanzierung von Ökostrom-Anlagen. Anwohner in Projekte einzubinden fördere nicht nur die Akzeptanz, sondern könne auch bei einer einfachen und schnellen Finanzierung großer Projekte helfen. Durch eine Bürgerbeteiligung werde das Geschäft zwar kleinteiliger, aber mit einer hohen Akzeptanz lasse sich ein Projekt überhaupt erst realisieren und auch nachfolgende Projekte können einfacher errichtet werden.

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