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Rechtsprechung– 99 O 127/11
Zu der Frage, ob ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), der einen Offshore-Windpark verspätet an sein Netz anbindet, den Verzögerungsschaden gemäß §§ 280 Abs. 2, 286 BGB ersetzen muss (hier: verneint. Verzug setze gemäß § 286 Abs. 1 BGB grundsätzlich eine Mahnung voraus.
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Rechtsprechung– 22 O 352/11
Sachverhalt: Zu der Frage, ob einem Windenergieanlagenbetreiber ein Anspruch auf die Vergütung gemäß EEG 2009 bei Nichteinhaltung der Pflicht aus § 6 EEG 2009 (technische Vorgaben) zusteht.
Ergebnis: Verneint.
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Rechtsprechung– 21 O 73/09
Das LG hat in dem Fall, der auch der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3076/08 (siehe Zusammenfassung) ugrundeliegt, im einstweiligen Verfügungsverfahren § 19 Abs. 1 EEG für Bestandsanlagen für anwendbar erachtet.
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