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Rechtsprechung– 8 O 103/17
Aktenzeichen: 8 O 103/17

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine thermische Abfallverwertungsanlage mit einer Nennleistung von 23,3 MW für die Erzeugung von Strom und Wärme. Zur Gewährleistung der Netz- und Systemsicherheit reduzierte die Beklagte die Einspeiseleistung der Klägerin seit 2011. Die Abregelungen gingen teilweise auf Anforderungen der vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiberin (hier Streithelferin) zurück. Auf eine Kontaktaufnahme durch die Streithelferin wegen Abschlusses eines Vertrages über marktbezogene Maßnahmen reagierte die Klägerin nicht.

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Rechtsprechung– 6 O 499/15

Zu der Frage, ob eine Biogasanlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin Anspruch auf Zahlung des sog. Güllebonus für den ihrer Biogasanlage im Jahr 2014 erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom hat, wenn eine kurzzeitige Unterschreitung des Mengenanteils von 30 % am Fermenterinput vorliegt, der Masseanteil am Fermenterinhalt jedoch durchgängig mindestens 30 Masseprozent beträgt (hier: verneint.

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Rechtsprechung– 4 O 196/14

Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Betreiber einer Biogasanlage gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung des NaWaRo-Bonus sowie den Güllebonus auch für den der Zünd- und Stützfeuerung zuzurechnenden Stromanteil hat

Ergebnis: Bejaht.

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Rechtsprechung– 4 O 258/13
Aktenzeichen: 4 O 258/13

Sachverhalt: Auf einer Konversionsfläche, für die die Gemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage beschlossen hat, wurde bereits vor dem Inkrafttreten aber nach der Beschlussfassung des Bebauungsplanes die PV-Anlage errichtet.

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Rechtsprechung– 4 O 23/11

Zu der Frage, ob ein Anlagenbetreiber, der ausschließlich Mais und Hühnertrockenkot (sog. Trockenfermentation) einsetzt und dabei die Kriterien der Auslegungshilfe des Bundesumweltministeriums (BMU) nicht einhält, einen Anspruch auf den Technologiebonus gemäß § 8 Abs. 4

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Rechtsprechung– 7 O 1682/11
Aktenzeichen: 7 O 1682/11
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 3

Zu der Frage, ob PV-Anlagen ohne eine vorherige Verschaltung mit dem Wechselrichter als in Betrieb genommen gelten (hier: verneint).

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Rechtsprechung– 4 O 1351/10
Aktenzeichen: 4 O 1351/10

Zu der Frage, ob im Rahmen eines Forschungsprojektes betriebene PV-Freiflächenanlagen Anspruch auf Vergütung nach dem EEG 2004 haben (hier: verneint.

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Rechtsprechung– 5 O 1342/10
Aktenzeichen: 5 O 1342/10

Zu der Frage, ob die Zurverfügungstellung einer im Netz vorhandenen Erdschlusskompensationsanlage zwecks Erdschlusskompensation der Anschlussanlage zwischen der Anlage und dem Netz des Netzbetreibers eine Maßnahme des Netzausbaus gem. § 13 Abs. 2 EEG 2004 ist, deren Kosten der Netzbetreiber zu tragen hat (hier verneint).

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Rechtsprechung– 12 O 64/07
Aktenzeichen: 12 O 64/07
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 4 Abs 3

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Netzbetreiber den Anschluss der Anlage gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 EEG 2004 vom Vorhandensein einer Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung (Erzeugungsmanagement) abhängig machen kann. Zur Drosselung der Einspeiseleistungen bzw. Abschaltung von Anlagen ohne Erzeugungsmanagement bei Gefährdungen der Versorgungssicherheit.

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Rechtsprechung– 11 O 66/06
Aktenzeichen: 11 O 66/06

Zur Frage, ob Anlagenbetreiber Einspeisevergütungen nach § 8 EEG verlangen können, wenn sie Betriebshilfsmittel, wie z. B. mineralische Präparate zur Verbesserung der Gärwirkung, der Biomasse zugeben (hier verneint).

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Rechtsprechung– 5 O 294/05
Aktenzeichen: 5 O 294/05

Zur Frage, ob für den Zeitraum des Anfahrens der Biomasseanlage ein Vergütungsanspruch nach dem EEG 2004 besteht, wenn währenddessen Heizöl eingesetzt wird (hier mangels Inbetriebnahme verneint).

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Rechtsprechung– 12 O 56/05
Aktenzeichen: 12 O 56/05

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) betreibt seit 2001 eine Wasserkraftanlage an der Mulde und speist den erzeugten Strom in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) ein. Sie begehrt dafür von der Beklagten die Zahlung einer erhöhten Vergütung nach dem am 01.08.2004 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der erforderliche Nachweis über einen guten ökologischen Zustand in Form eines Bewilligungsbescheides vom 09.11.1998 sei erbracht.

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Rechtsprechung– 4 O 195/05
Aktenzeichen: 4 O 195/05

Zur Frage, ob der Anspruch auf Abnahme und Übertragung des Stroms nach § 4 Abs. 1 EEG bereits geltend gemacht werden kann, wenn die Anlage noch nicht besteht. Zu den Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung nach § 12 Abs. 5 EEG.

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