Direkt zum Inhalt

EEG-Vergütung für Forschungsprojekt mit PV-Freiflächenanlagen

Zu der Frage, ob im Rahmen eines Forschungsprojektes betriebene PV-Freiflächenanlagen Anspruch auf Vergütung nach dem EEG 2004 haben (hier: verneint. Die PV-Anlage erfülle die Anforderungen des § 11 Abs. 3 EEG 2004 nicht. Sie sei auf baulichen Anlagen angebracht, die nicht vorrangig zu anderen Zwecken als der Solarstromerzeugung errichtet worden seien. Denn auch der verfolgte Forschungszweck erschöpfe sich in der Solarstromerzeugung; zudem sei die Einspeisevergütung unverzichtbarer Teil der Projektfinanzierung. Weiterhin befinde sich die PV-Anlage weder auf einer der von § 11 Abs. 3 Nr. 1 und 2 EEG 2004 genannten Flächen noch könne nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift etwa eine Ausnahme gelten, da die Errichtung der Anlage auch tatsächlich zur Flächenversiegelung beitrage).

   

Nachinstanz(en): OLG Naumburg, Urt. v. 10.11.2011 - 2 U 87/11. Bemerkung(en): Das LG Halle kommt in seinem Urteil auf Grundlage des EEG 2004 zum selben Ergebnis wie die Clearingstelle EEG, Votum vom 9. September 2009 - 2009/9, auf Grundlage des EEG 2009.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

4 O 1351/10

Fundstelle

nicht veröffentlicht.