In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf drei alleinstehenden Gebäuden, die auf mehreren, teilweise benachbarten Flurstücken belegen sind, gem. § 19 Abs. 1
Der Autor betrachtet in seinem Beitrag die rechtliche Einordnung von Satelliten-BHKW als eigenständige EEG-Anlagen. Dabei klassifiziert er insbesondere eine gewisse räumliche Entfernung, die betriebstechnische Selbstständigkeit und ein zugrunde liegendes sinnvolles Wärme- oder Stromkonzept als relevante Kriterien.
Die Autoren geben einen Überblick über energierechtliche Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsanwendung im Jahr 2013.
Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage mit einem Gas-Otto-Motor und einem Fermenter, die im Jahr 2004 errichtet und deren Gas-Otto-Motor anschließend um zwei Gasturbinen erweitert wurde, die ebenfalls an den bestehenden Fermenter angeschlossen und im Jahr 2009 durch eine Gasturbine ausgetauscht wurden: Es liege nur eine Anlage i.S.v.
Leitsätze des Gerichts:
Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage, bestehend aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW 1) einem Fermenter nebst Gasspeicher, die im Jahr 2001 errichtet wurde und um ein zweites BHKW
Die Autoren setzen sich mit dem am 23. Oktober 2013 zum Anlagenbegriff ergangenen BGH-Urteil (AZ: VIII ZR 262/12) auseinander. Dabei gehen sie zunächst auf den Meinungsstreit zur Anwendbarkeit des sog. engen bzw. weiten Anlagenbegriffs bei Biomasseanlagen ein und diskutieren sodann die Auswirkungen der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs.
Der Autor stellt in seinem Beitrag das BGH-Urteil (VIII ZR 262/12) zum Anlagenbegriff bei Biogasanlagen unter dem EEG 2009 vor und diskutiert dabei auch die Folgen für Anlagenbetreiber, die sich aus den unterschiedlichen Entscheidungen der Clearingstelle EEG - Empfehlung 2009/12 zum Anlagenbegriff und dem
Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 16. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zu Anwendungsfragen zur Biomasse im EEG 2012 und 2009, das am 29. November 2013 in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin veranstaltet wurde.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem am 23. Oktober 2013 zum Anlagenbegriff für Biogasanlagen ergangenen BGH-Urteil (VIII ZR 262/12) und zeigt die daraus resultierenden Rechtsfolgen auf. In diesem Zusammenhang beschäftigt er sich insbesondere mit dem Hinzubau und dem Austausch von Blockheizkraftwerken.
In dem Beitrag geht der Autor auf das BGH-Urteil (Az: VIII ZR 262/12) zum Anlagenbegriff bei Biogasanlagen ein und stellt dabei die möglichen Folgen anhand von Praxisbeispielen dar.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf vier alleinstehenden Gebäuden, die auf jeweils verschiedenen, teilweise benachbarten Flurstücken belegen sind, gem. § 19 Abs. 1
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf zwei Gebäuden, die baulich miteinander verbunden und auf benachbarten Flurstücken belegen sind, gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke d
Die Autorinnen befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Votum der Clearingstelle EEG vom 10.06.2013 - 2013/21 zur Modernisierung von Wasserkraftanlagen und geben anschließend einen Überblick über verschiedene Voten zur vergütungsseitigen Zusammenfassung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen). In den Votumsverfahren
Die Ecofys Germany GmbH, die Deutsche WindGuard GmbH, Becker Büttner Held und das Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Universität Stuttgart haben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie eine Nachrüstungsstrategie für Erzeugungsanlagen am Mittel- und Niederspannungsnetz zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz entwickelt.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht wurden, die auf unterschiedlichen Flurstücken belegen sind, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Ab
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind, die sich auf demselben Grundstück befinden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf drei verschiedenen Gebäuden, die sich auf demselben Grundstück befinden, angebracht wurden, gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gese
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, welche auf sieben verschiedenen Gebäuden angebracht sind, die auf zwei verschiedenen Flurstücken gelegen sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19
Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage mit zwei BHKW, einem Fermenter und einem Gärrestlager, die in den Jahren 2001/2002 errichtet und sukzessiv um zwei weitere BHKW (200
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden auf verschiedenen Grundstücken angebracht wurden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19 Abs. 1
Leitsätze des Gerichtes:
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf drei benachbarten Flurstücken gelegenen Gebäuden angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung gem. § 19 Abs. 1
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf je alleinstehenden Gebäuden auf zwei unterschiedlichen Flurstücken angebracht sind, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf einem auf zwei verschiedenen Flurstücken gelegenen Gebäude angebracht sind, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung gem. § 19 Abs. 1