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Suche in EEG 2009

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Studie

Die im Auftrag der vier Übertragungsnetzbetreiber (vertreten durch die EnBW Transportnetze AG), des Bundesverbandes für Solarwirtschaft (BSW) und des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Es kommt darauf an, wann die Anlage in Betrieb genommen und wann die Maßnahme zur Modernisierung, zur Erhöhung der Leistung oder des Leistungsvermögens bzw. zur Ertüchtigung abgeschlossen wurde:

1. Inbetriebnahme vor dem 1. August 2004 (unter Geltung des EEG 2000)

a) Abschluss der Maßnahme vor dem 1. Januar 2009

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja. Andere Nachweise - z. B. Sachverständigengutachten - haben jedoch im Gegensatz zu Bescheinigungen von Umweltgutachterinnen und -gutachtern nicht die Wirkung einer widerleglichen Vermutung. Einzelheiten hierzu können Sie im Votum 2010/18 der Clearingstelle EEG in Randnummer 77 nachlesen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Die Bescheinigung hat die Wirkung einer widerleglichen Vermutung. Das heißt, es wird widerleglich vermutet, dass nach der Modernisierung der Wasserkraftanlage der gute ökologische Zustand erreicht oder der ökologische Zustand gegenüber dem vorherigen Zustand wesentlich verbessert worden ist, wenn Anlagenbetreiberinnen und -betreiber zum Nachweis hierüber die Bescheinigung einer Umweltgutachterin oder eines Umweltgutachters vorlegen. Diese Vermutungswirkung hat die Bescheinigung jedoch nur dann, wenn sie bestimmten formalen Mindestanforderungen genügt.

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Rechtsprechung– 35 C 4723/08
Aktenzeichen: 35 C 4723/08

Zu der Frage, ob

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Aufsatz
Der Beitrag beleuchtet einzelne rechtliche Frage im Zusammenhang mit dem Grünstromprivileg und wirft den Blick auf die mögliche weitere Entwicklung.
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Rechtsprechung– 3 O 896/11 (3)

Zu der Frage, ob jedes einzelne Aggregat eines BHKW gemeinsam mit dem Generator eine Anlage i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 darstellt (hier: im Ergebnis bejaht.

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Aufsatz
Die Autoren gehen auf die Möglichkeit der Errichtung von Freiflächenanlagen auf den 110 Meter breiten Randflächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen gem. § 32 EEG 2009 ein. Sie beschreiben dabei die aus ihrer Sicht komplexe Erschließung und geben einen Ausblick auf die entsprechende Regelung im EEG 2012.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 32
Der Autor beschreibt die jüngst zunehmende Anzahl an in Betrieb gesetzten Freiflächen-PV-Anlagen in Deutschland sowie im Ausland. Beispielhaft stellt er in diesem Zusammenhang auch einzelne umgesetzte Projekte vor.
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Aufsatz

Der Autor vergleicht die Regelungen des EEG 2009 und des EEG 2012 bezüglich des Eigenstromprivilegs und geht dabei auf die Abgrenzung von Stromlieferung und Eigenerzeugung (Begriff des Anlagenbetreibers, Gemeinschaftskraftwerke, keine Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage aus § 37

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte Vergütungsberechtigung von Flächen für Fotovoltaikanlagen sowie Änderungen in Bezug auf Freiflächenanlagen ein. Dabei betrachtet er insbesondere nutzbare Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie die damit in Zusammenhang stehenden Regelungen aus dem EEG.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
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Aufsatz

Die Autoren berichten in Ihrem Beitrag über die Ergebnisse der Hinweisverfahren der Clearingstelle EEG 2011/4 zu Fotovoltaik­anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, 2011/11 zum Zubau von Fotovoltaikanlagen nach einem Degressionsschritt sowie 2011/6 zu den Nachweis

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Aufsatz
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag dar, welche Regelungen des EEG 2012 gem. der Übergangsbestimmungen des § 66 EEG 2012 auch für bestehende Biogasanlagen zu beachten sind.
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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja. Neben der als Globalstrahlung auf die Erde treffenden Sonnenstrahlung ist auch die (regenerative) Umgebungswärme vom Begriff der „solaren Strahlungsenergie" gemäß EEG umfasst. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sind demnach Anlagen, die neben Globalstrahlung auch (regenerative) Umgebungswärme direkt (Fotovoltaik) oder indirekt (z.B. solarthermische Kraftwerke oder Wärmedifferenzkollektoranlagen) zur Erzeugung von Strom nutzen (vgl.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Im Hinblick auf das Kriterium des Stromverbrauchs ja. Gemäß dem Hinweis vom 25.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein. Die Abrechnung der Vergütungszahlungen erfolgt mit dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sind verpflichtet, bis zum 28. Februar eines Kalenderjahres dem Netzbetreiber alle Angaben zu übermitteln, die für die Jahresabrechnung des vorangegangenen Kalenderjahres erforderlich sind.

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Aufsatz
Der Beitrag geht auf die Problematik ein, dass die sog. Mittelspannungsrichtlinie („Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetireb vin Erzeugungsarten am Mittelspannungsnetz“) des BDEW verlangt, dass seit April 2011 in Betrieb genommene und in das Mittelspannungsnetz einspeisende PV-Anlagen bis Oktober 2011 zertifiziert werde
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf neue Preisentwicklungen an der Strombörse EEX ein und beleuchten dabei insbesondere das Phänomen der Preisannäherung von Spitzenlaststrom und Grundlaststrom. Dies sei den Autoren zufolge auf die verstärkte Einspeisung von PV-Strom zurückzuführen.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 33, EEG 2012
In seinem Beitrag geht der Autor auf die verschiedenen Möglichkeiten ein, um den Eigenverbrauchsanteil im Rahmen der EEG-Eigenverbrauchsregelung zu steigern, sei es durch Lastmanagement, sei es durch unterschiedliche Speichermöglichkeiten.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23
Der Autor geht in seinem Beitrag auf innerökologische Zielkonflikte beim Ausbau der Erneuerbaren Energien am Beispiel der Wasserkraft - mit besonderem Blick auf die Kleinwasserkraft - ein. Dabei diskutiert er mögliche Lösungsansätze der genannten Zielkonflikte wie z.B. Marktsteuerung oder Abgaben auf Wasserkraft.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 17, EEG 2012
Der Autor geht in seinem Beitrag zunächst auf die Inanspruchnahme der Direktvermarktungsoption unter dem EEG 2009 ein. Anschließend beschreibt er anschaulich das Grünstromprivileg sowie die Marktprämie, Managementprämie und Flexibilitätsprämie unter dem EEG 2012.
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