Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für den eingespeisten Strom der PV-Installation der Schiedsklägerin in der Zeit vom 1. Januar bis 28.
Leitsätze des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den Strom, der in einem im Jahr 2011 ausgewechselten BHKW durch Verbrennung von Deponiegas erzeugt wird, einen Anspruch auf Vergütung gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1
Die Autorin beleuchtet in ihrem Beitrag das BGH-Urteil VIII ZR 244/14 vom 4.November 2015. Sie gibt einen kurzen Überblick über die Neubestimmung des Anlagenbegriffs bei PV-Anlagen sowie mögliche Folgen des Urteils.
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber Boni bei Abschlagszahlungen unberücksichtigt lassen und dabei auf Grund rechtlicher Unsicherheit einen (prozentualen) Sicherheitsabzug vornehmen darf (hier: verneint. Denn Abschlagszahlungen seien sowohl auf die Grundvergütung als auch auf etwaige Boni zu leisten. Zudem rechtfertige das Kriterium der Angemessenheit aus § 16 Abs. 1 S.
Die Autorin stellt Ergebnisse der Clearingstelle EEG zu Fragen räumlich abgesetzter Satelliten-BHKW (Votum 2013/23) sowie zum Technologie-Bonus für Abgasturbinen (Votum 2013/76) vor.
Der Aufsatz setzt sich kritisch mit der Konsultationsfassung des Leitfadens der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Eigenversorgung (Stand vom 16. Oktober 2015) auseinander. Die Autoren gehen zunächst auf die Bedeutung des Eigenversorgungsprivilegs ein bevor sie die Entwicklung der Anforderungen an Eigenversorgungssachverhalte darstellen.
Zur der Frage, ob die Änderung der Voraussetzungen für den Anspruch auf den Landschaftspflegebonus mit der EEG-Novelle 2014 i.V.m. mit den entsprechenden Übergangsbestimmungen zu Rückforderungen des Netzbetreibers ggü.
Sachverhalt: Die Eigentümerin einer PV-Dach-Anlage vermietet einen ideelen Anteil von 16 Prozent zur Mitnutzung ihrer Anlage und hat zu diesem Zweck mit der Mieterin einen »Teil-Solarstromanlagen-Mietvertrag« geschlossen. Durch die Mitnutzung soll dem Mieter der Eigenverbrauch des insoweit erzeugten Stroms ermöglicht werden.
Die Autorin stellt im Berichtszeitraum von der Clearingstelle EEG veröffentlichte Arbeitsergebnisse vor, darunter den Hinweis 2013/13, welcher sich u.a. mit dem Leistungsbegriff in § 6 EEG 2009/
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin vorgelegte Sachverständigen-Gutachten vom 29.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf Gebäuden angebr
Das hängt maßgeblich vom Inbetriebnahmezeitpunkt und der installierten Leistung der Gesamtanlage ab.
Bei Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen worden sind, besteht ein Anspruch auf die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nur noch
Der Autor informiert über die Rechtslage und Handlungsoptionen für Anlagenbetreiber im Falle von Rückforderungsansprüchen durch den Netzbetreiber wegen fehlender technischer Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Fotovoltaik-Anlagen über 100 kW. Dabei diskutiert er auch die Frage, ob für die Abrufung der Ist-Einspeisung zwingend eine registrierende Lastgangmessung (RLM) vorzuhalten ist.
Leitsätze des Gerichts:
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde geklärt, ob ein Ersatzanspruch auf die entgangene Einspeisevergütung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 auch bei Abschaltungen von mehreren Windenergieanlagen während eines durchgeführten Netzausbaus nach § 9 EEG 2009 besteht, wenn der Netzausbau zeitweise die Netzkapazität einschränkt.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, welche der zahlreichen von der Anlagenbetreiberin in den Jahren 2011 und 2012 im Netzgebiet der Netzbetreiberin in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlagen nach § 19 Abs. 1 EEG 2009/2012 als eine Anlage gelten und welche dieser Anlagen nach § 6
Unter welchen Voraussetzungen sind Gebäude-PV-Anlagen zur Berechnung der Vergütung zusammenzufassen?
Gemäß § 3 Nr. 1 EEG 2023 stellt jedes Modul eine Anlage nach dem EEG dar. Grundsätzlich ist die Höhe der Förderung von Gebäude-Solaranlagen daher für jedes Modul einzeln zu ermitteln.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG sinngemäß die Frage vorgelegt (hier verkürzt dargestellt), ob
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die PV-Installation des Anlagenbetreibers angebracht, auf einem Gebäude, welches sich über zwei Grundstücke erstreckt, mit
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Solarstromanlagen auf unterschiedlichen Gebäuden und Flurstücken, die nach zahlreichen Parzellierungen und Verschmelzungen mit umliegenden Flurstücken entstanden sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Solarstromanlagen auf unterschiedlichen Flurstücken und Gebäuden zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 E
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob PV-Anlagen auf mehreren Gebäuden mit weiteren PV-Anlagen auf weiteren Gebäuden auf demselben Grundstück gemäß § 19 Abs. 1