Sachverhalt: Die Betreiberin einer Kleinwindenergieanlage erhebt gegen den Netzbetreiber Anspruch auf Erstattung der aufgrund von Einspeisemanagementmaßnahmen entstandenen Kosten durch die notwendigen Berechnungen der entgangenen EEG-Vergütung als "zusätzliche Aufwendungen" im Sinne des § 12 Absatz 1 Satz 1 EEG 2012.
Ergebnis: Bejaht.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob dem Fotovoltaikanlagenbetreiber ein Anspruch auf Ersatz desjenigen Schadens zusteht, der ihm dadurch entstanden ist, dass der Netzbetreiber nicht sämtlichen Strom der Fotovoltaikanlage abgenommen hat, der von der Anlage hätte produziert werden können.
Ergebnis: Dem Grunde nach bejaht.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Entwicklungen auf dem Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2013. Er geht zunächst auf Stilllegungsverbote und die Netzreserve als Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemstabilität bei der Stromversorgung ein und erörtert sodann die Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) "Redispatch" (BK6-11-098 v. 30.10.2012) und "Redispatch Vergütung" (BK8-12-019 v. 30.10.2012).
Die Autorin sieht Änderungsbedarf am Rechtsrahmen für den Einsatz von Stromspeichern und erläutert diesen in ihrem Beitrag. Problematisch sei hierbei beispielsweise, dass Stromspeicher, je nach Betriebsmodus wie Strombezugsanlagen oder Stromerzeugungsanlagen zu behandeln seien. Da die technischen und rechtlichen Normen jeweils nur an eine dieser Funktionen anknüpften, erhöhe sich hierdurch die Komplexität des Regulierungsrahmens.
Die Ecofys Germany GmbH, die Deutsche WindGuard GmbH, Becker Büttner Held und das Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Universität Stuttgart haben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie eine Nachrüstungsstrategie für Erzeugungsanlagen am Mittel- und Niederspannungsnetz zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz entwickelt.
Die Autoren zeigen Einsatzmöglichkeiten für Energiespeicher auf, die nach der geltenden Rechtslage möglich sind. Sie verweisen gleichzeitig auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, die sich bei der Anwendung des Energierechts ergeben. Sie gehen auf die Betriebsweisen von Speichern und die Direktvermarktung nach dem EEG sowie das Anfallen von "Stromnebenkosten", den Einsatz von Überschussstrom und den Anlagenbegriff und das Ausschließlichkeitsprinzip ein.
Das EEG regelt einen Ersatzanspruch für Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber, wenn die Einspeiseleistung wegen eines Netzengpasses (bzw. wegen Überlastung der Netzkapazität) reduziert wird (sogenannte Härtefallregelung).
Die Autoren zeigen die Möglichkeiten und Grenzen einer stromsteuerbefreiten Lieferung von Letztverbrauchern im Marktprämienmodell auf. Dafür gehen sie zunächst auf die Voraussetzungen der Stromsteuerbefreiung ein um anschließend die stromsteuerbefreite Direktvermarktung genauer zu betrachten.
Der Autor geht auf die Fernsteuerung von EEG-Anlagen ein und erläutert dabei die aktuelle Rechtslage nach dem EEG und der Managementprämienverordnung sowie die sich aus der Managementprämienverordnung ergebenden Rechtsfragen. Er geht außerdem auf das Verhältnis der Fernsteuerung nach der Managementprämienverordnung zum Einspeisemanagement ein.
Der Autor erläutert das Einspeisemanagement und seine Auswirkungen auf die Börsenvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien.
Die Autoren geben einen Überblick über den Inhalt der Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) und die wesentlichen rechtlichen Folgen, vor allem für die Verteilnetzbetreiber.
Im Anhang finden Sie den Regierungs- und Referentenentwurf zur „Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Managementprämienverordnung - MaPrV)“ vom 29. August 2012.
In diesem Beitrag geben die Autoren einen Überblick über den aktuellen gesetzlichen Rahmen für Netzbetreiber zur Gewährleistung der Netzstabilität nach dem EnWG.
In dieser vom Beratungsunternehmen Ecofys Germany GmbH im Auftrag des Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) erstellten Kurzstudie wird die technische Machbarkeit von Einspeisenetzen untersucht.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Bereitstellung von Regelleistung im Rahmen der Direktvermarktung nach dem EEG 2012 ein (allgemeiner Rechtsrahmen, Rechtsrahmen des EEG 2012, Verhältnis von § 13 EnWG zu § 11
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit Konzessionsverträgen gem. § 46 Abs. 2 S. 1 EnWG als qualifizierte Wegenutzungsverträge und gehen dabei auf deren Bedeutung, Förderung, potenzielle Regelungsgegenstände und Netzausbaudefizite ein.
Die Autorin argumentiert in diesem Beitrag, dass für Smart Grids hohe Anforderungen an das Einspeisemanagement gestellt würden.
Die Autorin stellt die Neuerungen im EEG 2012 bezogen auf die Vermeidung von und die Maßnahmen bei Netzengpässen dar. Betreffend die technischen Vorgaben für das Einspeisemanagement wird näher auf Änderungen für KWK- und Fotovoltaikanlagen eingegangen.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den neuen technischen Anforderungen bezüglich des Einspeisemanagements, die gem. § 6 Abs. 2 EEG 2012 auch für kleine Photovoltaikanlagen gelten, sowie mit den technischen Anforderungen gem.
In diesem Beitrag wird § 6 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2012 auf seinen persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich (kleine und kleinste PV-Anlagen, Nachrüstung, übermäßige Belastung der Betreiber von Kleinstanlagen) sowie seine Regelungsinhalte (Fernabregelung, Leistungskappung, Nachweis und K
In diesem Beitrag werden zahlreiche Einzelnormen zur Energiespeicherung aus dem Recht der Energiespeicherung und dem Recht der Erneuerbaren Energien vorgestellt und bewertet.
In diesem Beitrag werden ausgewählte Neuregelungen des EnWG 2011 und des EEG 2012 sowie diesbezügliche Entscheidungen bzw. Festlegungen der BNetzA dargestellt und analysiert. Dabei geht der Autor auch auf offene Fragen und Folgen für die Praxis ein.