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Suche in EEG 2012

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Rechtsprechung– 11 O 271/11
Aktenzeichen: 11 O 271/11

Sachverhalt: Die Klägerin beabsichtigt die Errichtung einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage nach Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplans auf einer Fläche, welche bis 1978 ackerbaulich und von 1978 bis 1991 für die Intensivtierhaltung genutzt wurde.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012, EnWG 2011

In seinem Beitrag beschäftigt sich der Autor mit der Frage, wie ein Flexibilitätsmarkt aussehen könnte, der die fluktuierenden erneuerbaren Energien ökonomisch sinnvoll in das Stromversorgungssystem integrieren würde. Es werden dabei gängige Herangehensweisen des Gesetzgebers zur Flexibilitätsbeschaffung untersucht, und diesbezüglich drei Reformvorschläge vorgestellt. Unter anderem schlägt der Autor die Schaffung eines umfassenden Flexibilitätsmarktes vor, der die flexible Erzeugung, Stromspeicher und die Verbrauchssteuerung umfasst und staatliche Märkte ersetzen soll.

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Aufsatz

Die Autoren zeigen Einsatzmöglichkeiten für Energiespeicher auf, die nach der geltenden Rechtslage möglich sind. Sie verweisen gleichzeitig auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, die sich bei der Anwendung des Energierechts ergeben. Sie gehen auf die Betriebsweisen von Speichern und die Direktvermarktung nach dem EEG sowie das Anfallen von "Stromnebenkosten", den Einsatz von Überschussstrom und den Anlagenbegriff und das Ausschließlichkeitsprinzip ein.

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Aufsatz

Der Autor geht auf die Herausforderungen der Novellierung des EEG und des EnWG ein.

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Aufsatz

Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 15. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Marktintegrationsmodell für Solarstrom gemäß § 33 EEG 2012, das am 4. September 2013 in der Landesvertretung Hessen in Berlin stattgefunden hat.

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Aufsatz

Der Autor erläutert die Konflikte zwischen den Erfordernissen des Klimaschutzes, der Versorgungssicherheit, den wirtschaftlichen Interessen der Anlagen- und Netzbetreiber sowie den Belangen des Naturschutzes im Bereich der Offshore-Windenergieerzeugung. Er geht auf die dem Gesetz- und Verordnungsgeber zur Verfügung stehenden Instrumente zur Konfliktlösung ein und zeigt auf, wie alternativ der Interessensausgleich durch Verwaltungshandeln herbeigeführt werden kann.

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Rechtsprechung– 24 O 238/13
Aktenzeichen: 24 O 238/13

Zu der Frage, ob Biogasanlagen, die durch die Änderung der 4. Verordung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV 2012) nachträglich der immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit unterfallen, einen Anspruch auf den Emissionsminderungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 haben (hier: bejaht.

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Rechtsprechung– VIII ZR 23/13
Aktenzeichen: VIII ZR 23/13

Zu der Frage, ob die Abrechnungsfrist gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 (a.F.) eine Ausschlussfrist darstellt (hier: verneint. Wie der Senat ebenfalls im Urteil vom 10. Juli 2013 (VIII ZR 295/12, aaO Rn.

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Rechtsprechung– VIII ZR 194/12

Leitsatz des Gerichts:

Der vorübergehende Einsatz von fossilen Energieträgern zur Befeuerung einer Biogasanlage führt auch unter Geltung des EEG 2009 nicht zu einem endgültigen Wegfall des Vergütungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 EEG 2009.

Bemerkungen:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012

Der Autor beschreibt in seinem Beitrag zunächst den Rückgang von neuen Biogasanlagen seit Inkrafttreten des EEG und geht anschließend im Einzelnen auf die seiner Ansicht nach noch vorhandenen Möglichkeiten ein, um Biogasanlagen wirtschaftlich zu bauen.

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Rechtsprechung– 304 O 66/13

Zu der Frage, ob die EEG-Umlage auch bei einem Vertragskonzept zur Nutzenergielieferung anfällt (hier: bejaht. Bei dem Verbrauch elektrischer Energie handele es sich um einen physikalischen Vorgang, der durch die Betätigung elektrischer Geräte stattfinde, sich hingegen nicht als Folge vertraglicher Bestimmungen vollziehe.

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Rechtsprechung– 22 O 60/13

Sachverhalt: Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Anlage mit einer installierten Leistung von über 100 kW gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 9. August 2012 hat. 

Ergebnis: Verneint.

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2014 beträgt:

6,240 ct/kWh

 

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Votum 2013/80– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/80

Im vorliegenden Votumsverfahren war von der Clearingstelle EEG zu klären, ob die Anlagenbetreiberin für den Strom, der in ihren auf zwei Carports installierten PV-Anlagen erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, einen Anspruch auf die sog. Gebäudevergütung nach § 33

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Rechtsprechung– 1 C 59/13
Aktenzeichen: 1 C 59/13
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 3

Sachverhalt: Die Beklagte errichtete und betrieb eine Fotovoltaikanlage. Später ging das Grundstück mit der PV-Anlage durch Zwangsversteigerung an einen Dritten über. Zur Frage, ob die Beklagte weiterhin Anlagenbetreiberin war.

Ergebnis: Verneint.

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Votum 2013/79– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/79

Im vorliegenden Votumsverfahren war zu klären, ob im konkreten Fall die Voraussetzungen der Übergangsregelung in § 66 Abs. 18a Satz 1 Nr. 1 EEG 2012 (Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vor dem 1.

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über ausgewählte Probleme und Rechtsentwicklungen beim Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum den Hinweis 2013/16 zum Ersetzen und den Hinweis 2012/21 zum Versetzen von PV-Anlagen erlassen.

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Aufsatz

Die Autoren gehen der Frage nach, ob eine Einbeziehung der Stromeigenversorgung in den EEG-Ausgleichsmechanismus mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes vereinbar sei. Dabei gehen sie auch auf die Vereinbarkeit einer derartigen Regelung mit dem Recht der Europäischen Union ein.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012

Der Autor geht in seinem Beitrag auf den Fall ausbleibender Einspeisevergütungen seitens der Netzbetreiber ein und zeigt Möglichkeiten für Anlagenbetreiber und -betreiberinnen auf, ihre Ansprüche durchzusetzen. Dabei nennt er insbesondere das Instrument der Mahnung nach Fälligkeit der Zahlung, dem im Falle des Verzugs durch den Netzbetreiber Zinszahlungen folgen können. 

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Votum 2013/70– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/70

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob ein Anspruch auf Zahlung der "Gebäudevergütung" bei Fotovoltaikinstallationen, die auf den seitlichen Erdanschüttungen ehemals militärisch genutzter Bunker eines Munitionsdepots errichtet werden sollen, besteht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012

In seinem Beitrag beleuchtet der Autor die Komplexität der Eigenversorgung aus fotovoltaischem Strom. Dabei geht er insbesondere auf Chancen und durch rechtliche Rahmenbedingungen entstehenden Schwierigkeiten bei der solaren Selbstversorgung ein und stellt ausgewählte Projekte vor, die mit unterschiedlichen Konzepten ihren Strom aus hauseigenen Fotovoltaikanlagen nutzen. 

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Hinweis 2013/19– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/19

Die Clearingstelle EEG hat am 22. November 2013 den Hinweis zu dem Thema „Messung beim Marktintegrationsmodell (§ 33 Abs. 4 EEG 2012)“ beschlossen.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag insbesondere auf die Anforderungen an den Bebauungsplan sowie den Versiegelungstatbestand als Vergütungsvorraussetzung für PV-Freiflächenanlagen gem. § 32 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2012 ein.

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