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Biogasanlagen, die der BImSch-Pflichtigkeit durch Änderung der 4. BImSchV (Fassung bis zum 1. Juni 2012) nachträglich unterfallen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Emmissionsminimierungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009

Zu der Frage, ob Biogasanlagen, die durch die Änderung der 4. Verordung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV 2012) nachträglich der immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit unterfallen, einen Anspruch auf den Emissionsminderungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 haben (hier: bejaht. Das Bestehen eines Anspruchs auf den Emissionsminimierungsbonus nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 setze nicht voraus, dass eine Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bereits bei Inbetriebnahme dieser Anlage bestanden haben muss. Bei nach Inbetriebnahme eingetretener BImSchG-Genehmigungsbedürftigkeit sei zur Geltendmachung des Bonus aber jedenfalls erforderlich, dass der Anlagenbetreiber aufgrund der Statusveränderung in die Anlage investiert habe, um die Formaldehyd-Grenzwerte einzuhalten).

Bemerkungen

Anderer Auffassung Clearingstelle EEG in ihrem Hinweis v. 23.05.2012 - 2012/11: Das Bestehen eines Anspruchs auf den Emissionsminimierungsbonus ist davon abhängig, ob die betreffende Anlage zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig gewesen ist. Nachträgliche gesetzliche Änderungen, insbesondere der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (BImSchV 2012), können nicht zu einer nachträglichen Berechtigung auf den Bonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 führen. Nach Ansicht des LG Stuttgart kommt dem Hinweis der Clearingstelle EEG für die Auslegung der streitrelevanten Normen des EEG 2009 keine eigenständige, über das Gewicht einer für die Rechtsprechung unverbindlichen Kommentierung hinausgehende Bedeutung zu.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

24 O 238/13

Fundstelle

Urteil im Anhang.

Nachinstanz(en)

Anderer Auffassung zur Notwendigkeit einer zielgerichteten Investition zwecks Erreichung der Genehmigungsfähigkeit: OLG Stuttgart, Urt. v. 07.08.2014 - 2 U 176/13; Anderer Auffassung BGH, Urt. v. 06.05.2015 - V III ZR 255/14, welcher die Entstehung eines Bonusanspruchs bei nach Inbetriebnahme eintretender BImSchG-Genehmigungsbedürftigkeit einer Biogasanlage verneint.