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Suche in EEG 2012

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Rechtsprechung– 6 A 1706/15
Aktenzeichen: 6 A 1706/15
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 66

Leitsatz des Gerichts: 
Eine analoge Anwendung des § 66 Abs. 13 Nr. 1 EEG 2012 auf Fälle des Grünstromprivilegs kommt nicht in Betracht.

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Rechtsprechung– VIII ZR 147/16

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, der Fördermittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen will, hat sich über die geltende Rechtslage und über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung zu informieren und ist deshalb grundsätzlich auch selbst verantwortlich für die Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur.

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Aufsatz

In dem Beitrag werden die Ergebnisse zweier Voten der Clearingstelle EEG vorgestellt, in denen es um die Flexibilitätsprämie bei Bestandsanlagen geht. Das Votum 2016/41 betrifft Fragen zum Beginn des zehnjährigen Förderzeitraums, das Votum 2016/18 Fragen zur Anwendbarkeit der Prämie auch bei Mischgasanlagen.

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Empfehlung 2017/11– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/11

Die Clearingstelle hat am 27. September 2018 die Empfehlung zu dem Thema »Anlagenzusammenfassung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017« beschlossen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ein sogenanntes Solarkraftwerk ist nach den Wertungen des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Anlage im Sinne des § 3 Nummer 1 EEG 2009. Es ist eine „Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas“ - im Falle des Solarkraftwerks eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Zusammengefasst werden Solaranlagen, wenn bestimmte räumliche und zeitliche Kriterien erfüllt sind. Neben der Vergütungshöhe ist die Zusammenrechnung mehrerer Solaranlagen vor allem bei der Erfüllung technischer Vorgaben zur Ermöglichung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber relevant (§ 6 Absatz 3 EEG 2012, § 9 Absatz 3 EEG 2014/2017/2021/2023).

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Rechtsprechung– 6 U 58/15
Aktenzeichen: 6 U 58/15

Sachverhalt: Zur Frage, ob einer PV-Anlagenbetreiberin ein Entschädigungsanspruch für entgangene Einspeisevergütung nach § 12 EEG 2012 gegen eine Netzbetreiberin zusteht, wenn aufgrund beschränkter Netzkapazität nur ein Teil der produzierten Strommenge ins Netz eingespeist werden konnte. 

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 14 U 5/16
Aktenzeichen: 14 U 5/16

Sachverhalt: Die Klägerin unterhält Verträge mit Endkunden, in deren Rahmen sie „Energiedienstleistungen“ erbringt. Die Beklagte ist eine von vier Übertragungsnetzbetreiberinnen (ÜNB) in Deutschland. Die Parteien streiten um den Belastungsausgleich nach dem EEG 2012 und EEG 2014 (Bundesweiter Ausgleich).

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Aufsatz

Die Autorin stellt drei Entscheidungen bezüglich der Nachsichtgewährung bei der Unvollständigkeit eines Antrags auf Begrenzung der EEG-Umlage dar. Sie vergleicht die Urteile des VG Frankfurt am Main vom 9. Februar 2016 - 5 K 2016/14.F, vom 23. Februar 2016 - 5 K 200/14.F und des Hessischen VGH vom 13.

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Rechtsprechung– 6 A 1584-15
Aktenzeichen: 6 A 1584-15

Sachverhalt: Zu der Frage, ob bei Umzug eines EEG-Umlage-befreiten Unternehmens die alte und neue Abnahmestelle gemeinsam betrachtet werden können, um dem Unternehmen, welches lediglich seinen Standort und damit seinen Anschlusspunkt, nicht aber seinen Stromverbrauch ändert, für das betroffene Jahr und die beiden Folgejahre die Befreiung der EEG-Umlage zu ermöglichen.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 6 A 1584/15
Aktenzeichen: 6 A 1584/15

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein stromintensives Unternehmen bei Umzug im Jahr 2013 den Begrenzungsbescheid für die EEG-Umlage auf die neue Betriebsstätte übertragen lassen kann, bzw. alte und neue Abnahmestelle als eine betrachtet werden können. 

Ergebnis: Verneint

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Aufsatz

Die Autoren blicken in ihrem Beitrag auf die zehnjährige Tätigkeit der Clearingstelle EEG zurück und stellen ihre Dezernate vor.

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf unserer Seite zum 27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG.

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Votum 2017/23– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/23
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie der Anlagenbetreiberin  gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten (im Ergebnis v

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Rechtsprechung– I-14 U 4/16

Zu der Frage, ob durch gemeinsame Inbetriebnahme zweier Fotovoltaikinstallationen - wobei nur für die erste Installation ein Netzanschlussbegehren vor dem Stichtag der Übergangsregelung nach § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 gestellt wurde -  eine neue, gemeinsame Projektidentität geschaffen wurde, mit der Folge, dass beide PV-Installationen mit dem neuen, ni

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Das EEG regelt für EEG-Anlagen und KWK-Anlagen die Zusammenfassung mehrerer Anlagen, die in einem nahen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang in Betrieb genommen worden sind. Hierbei erfolgt eine Zusammenrechnung der installierten Leistungen der Anlagen, um die installierte Gesamtleistung zu ermitteln.

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Rechtsprechung– 6 A 414/15
Aktenzeichen: 6 A 414/15

Leitsatz des Gerichts:
Eine erweiternde Auslegung der Anspruchsvoraussetzungen des EEG 2012 kommt mangels Regelungslücke nicht in Betracht.
Auch unter verfassungsrechtlichen Vorgaben - hier der Gleichheitsgrundsatz in der Ausprägung des Willkürverbots - ist eine erweiternde Auslegung nicht geboten.

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Stellungnahme 2017/7/Stn– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/7/Stn

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Fotovoltaikanlagen der Kläger, die auf mehreren grundstücksübergreifenden Gebäuden installiert wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG

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Rechtsprechung– 16 U 82/16

Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Betreiber einer im Jahr 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für die Kalenderjahre 2013 und 2014 hat, wenn der Anlagenbetreiber die Meldung seiner Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht rechtzeitig vorgenommen hat (hier: bejaht.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Die konkret zu ermittelnde installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ergibt sich aus der elektrischen Wirkleistung sowie dem Gesamtwirkungsgrad der Wasserkraftanlage und wird durch das leistungsbegrenzende Bauteil des Maschinensatzes beeinflusst. Die installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ist nicht gleichzusetzen mit der Generatorenleistung. Darüber hinaus ist die installierte Leistung abzugrenzen von der Einspeiseleistung bzw. Bemessungsleistung einer Wasserkraftanlage.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 3

Die Autorin stellt die Ergebnisse des Votums 2016/21 der Clearingstelle EEG zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Holzvergasungsanlage und des Schiedsspruchs 2016/43 zu nachträglichen Korrekturen für Nachzahlungen auf den KWK-Bonus vor.

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Rechtsprechung– 7 U 151/16
Aktenzeichen: 7 U 151/16

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine unter Geltung des EEG 2012 (bis 04/2012 - ältere Fassung) installierte Fotovoltaikanlage. Vor dem Stichtag des 1.

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Schiedsspruch 2017/5– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/5

In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob die (neue) Anlagen

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Inbetriebnahme ab 1. Januar 2023:

Wenn Ihre Anlagen nach dem 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wurden, gilt § 24 EEG 2023. (Beachten Sie bei Gebäudeanlagen allerdings auch die Ausnahme des § 48 Absatz 2a Satz 2 EEG 2023.)

Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023

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Aufsatz

Der Beitrag beschäftigt sich mit der zeitlichen Entwicklung der Biogasnutzung. Der Autor beschreibt die Geschichte des Energieträgers von dessen Entdeckung Ende des 18. jahrhunderts über die unterschiedlichen Nutzungen und verschiedenen Einsatzbereiche über die Jahre bis hin zur aktuellen Verwendung in Verbindung mit der Förderung und Vergütung nach dem EEG.

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