Die Autoren diskutieren die Eigenversorgungsregeln nach dem EEG 2014. Dabei gehen sie zunächst auf die historische Entwicklung der Eigenversorgung ein, sodann charakterisieren sie die Eigenversorgung anhand zentraler Begriffe. Sie thematisieren weiterhin die Behandlung des ungeklärten Direktverbrauchs durch Dritte.
Der Beitrag zeigt, welche Erneuerbare-Energien-Anlagen vor dem Hintergrund der Novelle 2014 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als Bestandsanlagen des EEG 2012 behandelt werden. Für Bestandsanlagen gelten je nach Themenbereich entweder Neuvorschriften des EEG 2014 oder Vorschriften früherer EEG-Fassungen.
Die Autoren geben einen Überblick über den neuen Rechtsrahmen im EEG 2014 und stellen verschiedene Optionen zur Vermarktung des EE-Stroms dar. Sie gehen eingangs auf die allgemeine Fördersystematik des EEG 2014 ein und beschäftigen sich sodann mit der Direktvermarktung.
Die Autoren geben einen Überblick über die neuen Regelungen für Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien nach dem EEG 2014. Sie stellen dabei die Voraussetzungen der Marktprämie vor, wovon die Förderhöhe abhängt, für welche Anlagen die Direktvermarktung verpflichtend ist und welche Auswirkungen die EEG-Novelle auf Bestandsanlagen hat.
Die Autoren befassen sich mit dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen EEG 2014 und dessen Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen. Sie stellen zunächst die allgemeine Struktur der Übergangsbestimmungen für neuere und ältere Bestandsanlagen sowie spezielle Übergangsvorschriften vor und gehen anschließend auf die einzelnen Übergangsbestimmungen ein und erläutern diese ausführlich.
Nein, wenn Gegenstand der Abrechnung die Markt- bzw. Flexibilitätsprämie ist.