Die Autoren stellen in ihrem Beitrag u.a. den Hinweis 2015/42 zur Anwendung des Referenzertrags im EEG 2014, das Votum 2016/9 zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme beim Austausch eines Deponiegas-
Im vorliegenden Votumsverfahren hat sich die Clearingstelle EEG mit folgenden Fragen (verkürzt dargestellt) unter anderem zur Ermittlung der installierten Leistung bei einer Wasserkraftanlage und damit verbundener Rechte und Pflichten befasst:
In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Nachzahlungen auf die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1
Die Autoren besprechen das mit dem Strommarktgesetz rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Doppelförderungsverbot (§ 19 Abs. 1a EEG 2014).
Zu der Frage, ob eine Biogasanlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin Anspruch auf Zahlung des sog. Güllebonus für den ihrer Biogasanlage im Jahr 2014 erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom hat, wenn eine kurzzeitige Unterschreitung des Mengenanteils von 30 % am Fermenterinput vorliegt, der Masseanteil am Fermenterinhalt jedoch durchgängig mindestens 30 Masseprozent beträgt (hier: bejaht.
A. Außerhalb der Ausschreibung (gesetzliche Bestimmung der Zahlung)1) BiogasanlagenFür Anlagen, in denen „Biogas“ eingesetzt wird und die eine Einspeisevergütung oder Marktprämie erhalten, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen, gelten die nachfolgenden Förderbegrenzungen. |
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Deckelung der vollvergüteten Strommenge bei Bestandsbiogasanlagen (§ 101 Abs. 1 EEG 2014) und die Verschärfung der Voraussetzungen für den Anspruch des »Landschaftspflegebonus« (§ 101 Abs.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2015/49 zur Nachrüstungspflicht bei technischen Einrichtungen und zur leistungsseitigen Anlagenzusammenfassung, das Votum 2015/58 zur Nachweisfrist beim Systemdienstleistungsbonus sowie das Votum 2015/56 zur Übergangsregelung in § 66 Abs. 18 a
Die Clearingstelle EEG hat am 10. November 2016 den Hinweis zu dem Thema „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen“ beschlossen.
Zu der Frage, ob eine vor 2012 in Betrieb genommene Fotovoltaikanlage einen Anspruch auf Einspeisevergütung für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2014 besitzt, sofern die Anlage nicht über eine technische Einrichtung zu Reduzierung der Einspeiseleistung (Einspeisemanagement) verfügt (hier: verneint.
Zu der Frage, ob eine Anlagenbetreiberin einer im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Windenerergieanlage (WEA) gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Anfangsvergütung gem. § 29 Abs. 2 EEG 2009
Diese Frage kann zur Zeit durch Gesetzesauslegung nicht eindeutig beantwortet werden, da der Gesetzeswortlaut (§ 101 Abs. 1 EEG 2014/EEG 2017) hierzu keinerlei Anhaltspunkte enthält. Die Clearingstelle bietet betroffenen Anlagenbetreiberinnen/-betreibern und deren Netzbetreiber jedoch gern an, zur Klärung ihres konkreten Falls
Ob Einspeisemanagement-Maßnahmen bei der Ermittlung des Zeitraums der verlängerten Anfangsvergütung bei Windenergieanlagen (WEA) besonders zu behandeln sind, hängt vom Datum ihrer Inbetriebnahme ab.
Welche fiktiven Strommengen bei der Anwendung des Referenzertrags zu berücksichtigen sind, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Windenergieanlage (WEA) ab.
Für Windenergieanlagen (WEA), die unter Geltung des EEG 2012 in Betrieb genommen wurden: ja. Für WEA, die früher in Betrieb genommen wurden: nein.
Bereicherungsrechtliche Ansprüche bei Vergütungsverringerung auf null nach BGH-Urteil vom 18.11.2015
Die Autorin befasst sich in Ihrem Beitrag mit den Folgen der BGH-Entscheidung vom 18. November 2015 (Az. VIII ZR 304/14), die den Anspruch auf Wertersatz aus ungerechtfertigter Bereicherung bei Pflichtverstoß des Anlagenbetreibers zur Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung betrifft.
Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Betreiber einer im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage (PV-Anlage) einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 17. Dezember 2014 hat, wenn dessen PV-Anlage über keine entsprechende technische Einrichtung zu Reduzierung der Einspeiseleistung (Einspeisemanagement) verfügt (hier: bejaht.
Der Beitrag setzt sich mit dem Votum 2016/13 der Clearingstelle EEG auseinander.
Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiberin einer PV-Anlage für den eingespeisten Strom gegen die Netzbetreiberin ein Anspruch auf Vergütung in Form von Abschlägen für die Monate April bis Juni 2015 gem. § 100 Abs. 1 Nr. 10 lit.
Zu der Frage, ob die Biogasanlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung des einbehaltenen Landschaftspflegebonus für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Juli 2014 hat, obwohl die Anlagenbetreiberin - aufgrund der ab dem 1.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde geklärt, ob ein Vorbescheid nach § 9 Abs. 1 BImSchG eine »Genehmigung« im Sinne von § 100
Schiedsspruch zum Gülle-Bonus sowie Votum zur Vergütung von Satelliten-BHKW veröffentlicht - 03/2016
Im Beitrag werden ein Schiedsspruch der Clearingstelle EEG zum Einsatz von »jederzeit 30 Masseprozent Gülle« (Schiedspruch 2015/38) sowie ein Votum zu Fragen eines räumlich von der Biogasanlage entfernten BHKW (Satelliten-BHKW
Im Beitrag werden die Ergebnisse des Votums 2016/5 der Clearingstelle EEG erläutert.
Die Autorin setzt sich im Beitrag mit Entschädigungsansprüchen von Anlagenbetreibern bei Abregelung ihrer Anlagen durch den Netzbetreiber im Rahmen des Einspeisemanagements auseinander. Sie stellt die entsprechenden Regelungen im EEG 2014 und EEG 2017 vor und zeigt Verfahren zur Ermittlung der Entschädigungshöhe auf.