Anlagen, die vor dem 1. April 2011 in Betrieb genommen wurden, müssen die Anforderungen der SDLWindV nicht erfüllen.
Ja.
Nein, ein Einspeisevertrag muss nicht abgeschlossen werden. Das EEG regelt wesentliche Rechte, Ansprüche und Pflichten für Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber und Netzbetreiber. Unter anderem müssen Netzbetreiber EE-Anlagen
Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin erhielt von der Netzbetreiberin eine Rechnung mit den Kosten der Inbetriebnahme, welche sie sich weigerte zu bezahlen.
Ergebnis: Verneint.
Begründung: Die Netzbetreiberin konnte nicht beweisen, dass die Inbetriebnahme von ihr durchgeführt werden sollte, oder dass es sich bei den berechneten Kosten um notwendige Kosten des Anschlusses im Sinne des § 16 EEG 2021 handelte.