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Suche in EEG 2021 §§ 8, 10, 16

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Rechtsprechung– 7 C 127/21
Aktenzeichen: 7 C 127/21

Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin erhielt von der Netzbetreiberin eine Rechnung mit den Kosten der Inbetriebnahme, welche sie sich weigerte zu bezahlen.

Ergebnis: Verneint.

Begründung: Die Netzbetreiberin konnte nicht beweisen, dass die Inbetriebnahme von ihr durchgeführt werden sollte, oder dass es sich bei den berechneten Kosten um notwendige Kosten des Anschlusses im Sinne des § 16 EEG 2021 handelte.

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