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Suche in EnWG 2011

Angezeigt werden Ergebnisse 251 - 275 von 424 gesamt (Seite 11 von 17).
Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich mit der Frage, welchen Typus von Anlagen Stromspeicher rechtlich darstellen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-049
Aktenzeichen: BK6-13-049

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren BK6-13-049   gem. §27 Abs. 1 Nr. 3, 4 und

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Aufsatz

Die Autorinnen beleuchten Rechtsschutzmöglichkeiten für Projektierer von Windenenergieanlagen an Land, die an künftigen Ausschreibungsverfahren im Rahmen des EEG 2016 teilnehmen möchten.

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die Entwicklung des Energierechts in Gesetzgebung und Rechtsanwendung im Jahr 2015.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-047
Aktenzeichen: BK6-13-047
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 17. März 2016 den Beschluss BK6-13-047 zur Frage, ob die Erhebung von Entgelten für Blindstrombezug im konkreten Fall untersagt ist, positiv entschieden. Entsprechend der anerkannten Regeln der Technik  (in diesem Fall der VDE-AR-N 4120 - TAB Hochspannung) sei der Antragstellerin bei Bezug von Wirkleistung der Austausch von Blindleistung in Höhe von bis zu 5 % der Anschlusswirkleistung unentgeltlich zu gestatten.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Power to Heat. Dabei gehen sie auf die Kostenbelastungen, die beim Umwandlungsprozess und Strombezug auftreten, ein und erörtern, unter welchen Rahmenbedingungen eine Teilnahme mit Power to Heat-Einrichtungen an den Regelenergiemärkten möglich ist.

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Aufsatz

Der Autor will mit seinem Aufsatz das Zusammenspiel von allgemeinem und speziellem sowie nationalem und internationalem Datenschutzrecht im Smart Meter-Kontext aufzeigen.

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Stellungnahme 2015/40/Stn– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/40/Stn

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob sich bereits aus den zur Gerichtsakte gereichten Unterlagen über die örtliche Netzsituation unzulässige Spannungsanhebungen ergeben mit der Folge, dass jegliche Einspeisung des Solarparks vor Fertigstellung des Umspannwerks nicht netzverträglich gewesen sei (so die Beklagte), oder ob es technisch möglich gewesen wäre, (ggf.

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Rechtsprechung– 4 O 343/14
Aktenzeichen: 4 O 343/14

Sachverhalt: Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Klägerin zur Zahlung der EEG-Umlage, die nach § 37 Abs. 2 EEG 2012 bzw. § 60 Abs. 1 S.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-15-012
Aktenzeichen: BK6-15-012
Gesetzesbezug: EnWG 2011, StromNZV

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat - im Vorfeld eines nach künftiger Rechtslage durchzuführenden Festlegungsverfahrens - den Diskussionsprozess BK6-15-012 zur Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiesystems eingeleitet.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-15-158, BK6-15-159
Aktenzeichen: BK6-15-158, BK6-15-159
Gesetzesbezug: EnWG 2011, StromNZV

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 23.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: MsbG, EnWG 2011

Der Autor beleuchtet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, welches u.a. das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) beinhaltet.

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Votum 2015/48– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/48

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde geklärt, ob ein Ersatzanspruch auf die entgangene Einspeisevergütung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 auch bei Abschaltungen von mehreren Windenergieanlagen während eines durchgeführten Netzausbaus nach § 9 EEG 2009 besteht, wenn der Netzausbau zeitweise die Netzkapazität einschränkt.

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Aufsatz

Der Autor geht im 3. Teil seiner dreiteiligen Aufsatzserie auf die Direktvermarktung von eigenerzeugtem Strom ohne und mit Durchleitung im Verteilnetz sowie die damit verbundenen Hürden und Kosten ein. U.a. stellt er verschiedene Modelle aus der BHKW- und PV-Branche vor, bei denen Letztverbraucher selbst zum Eigenstromversorger werden.

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Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (s. Anhang).

Laut Entwurf ist für die Digitalisierung im Wesentlichen Folgendes erforderlich:

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Gesetzentwurf

Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 20. Januar 2016 (s. Anhang).

Im Wesentlichen geht es um folgende Kernthemen:

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Aufsatz

Der Aufsatz befasst sich mit der Entschädigungsberechnung in Fällen der Verzögerung, Störung oder Wartung des Netzanschlusses von Offshore-Windenergieanlagen, wenn diese nach der geförderten Direktvermarktung vergütet werden.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die Rechtsgrundlagen für Smart Grids und diskutieren den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) bzw. Smart Meter. Dabei analysieren sie die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergebenden Rechtsgrundlagen und legen anschließend Schwerpunkte auf das Datenschutzrecht, die Finanzierung, die Rolle des Netzbetreibers und den Zusammenhang zwischen Smart Grids, Smart Markets und der Systemverantwortung.

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Rechtsprechung– 2 U 112/13 EnWG
Aktenzeichen: 2 U 112/13 EnWG

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt einen Windpark, den die beklagte Netzbetreiberin im Rahmen des "Systemsicherheitsmanagements" - aufgrund einer unzulässigen Belastung der Netztransformatoren durch eine Starkwindfront - mehrfach regelt.

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Die Bundesnetzagentur hat mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein behördliches Register des Strom- und Gasmarktes eingeführt, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiesektors (Strom und Gas) genutzt werden kann. Ziel ist, diverse behördliche Meldepflichten durch die zentrale Registrierung zu vereinheitlichen, vereinfachen oder ganz abzuschaffen.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 21. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Speicherbetrieb unter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das in Kooperation mit dem Projekt der deutschen Wissenschaftsakademien »Energiesysteme der Zukunft« (ESYS), am 8. Juni 2015 im Harnack-Haus in Berlin-Dahlem veranstaltet wurde.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-098, BK6-11-098-A
Aktenzeichen: BK6-11-098, BK6-11-098-A
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Am 15. Juni 2015 hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur die »Festlegung zur Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen« (Az: BK6-11-098, Beschluss im Anhang) vom 30. Oktober 2012  gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG aufgehoben (Az. BK6-11-098-A, Aufhebungsbeschluss im Anhang).

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Aufsatz

Der Autor untersucht die Leitfäden und Positionspapiere der Bundesnetzagentur (BNetzA) und deren faktische Bindungswirkung. Dafür prüft er deren Rechtsnatur und ihre Wirkungen und die Grenzen, innerhalb derer sich die BNetzA bewegen sollte. Abschließend analysiert er drei Leitfäden bzw. Positionspapiere der BNetzA kritisch.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit der überarbeiteten Festlegung der Bundesnetzagentur vom 29. Januar 2015 zu Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) - MPES 2.0. Deren Anpassung war insbesondere aufgrund der Gesetzesänderung zu Wechselprozessen der Veräußerungsformen im EEG 2014 erforderlich.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 331/12 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 331/12 (V)
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Zu der Frage, ob der Beschluss vom 30. Oktober 2012 der Bundesnetzagentur (BK6-11-098) - Festlegung zur »Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen« rechtswidrig und daher aufzuheben ist (hier bejaht: Die Festlegung sei hinsichtlich der Tenorziffern 2 Satz 3 (netzknotenbezogene Nennwertgrenze) und 3 Satz 2 (Wirkleistungsbezug durch Speicheranlagen) materiell rechtswidrig.

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