Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob sich bereits aus den zur Gerichtsakte gereichten Unterlagen über die örtliche Netzsituation unzulässige Spannungsanhebungen ergeben mit der Folge, dass jegliche Einspeisung des Solarparks vor Fertigstellung des Umspannwerks nicht netzverträglich gewesen sei (so die Beklagte), oder ob es technisch möglich gewesen wäre, (ggf.
Sachverhalt: Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Klägerin zur Zahlung der EEG-Umlage, die nach § 37 Abs. 2 EEG 2012 bzw. § 60 Abs. 1 S.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat - im Vorfeld eines nach künftiger Rechtslage durchzuführenden Festlegungsverfahrens - den Diskussionsprozess BK6-15-012 zur Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiesystems eingeleitet.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 23.
Der Autor beleuchtet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, welches u.a. das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) beinhaltet.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde geklärt, ob ein Ersatzanspruch auf die entgangene Einspeisevergütung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 auch bei Abschaltungen von mehreren Windenergieanlagen während eines durchgeführten Netzausbaus nach § 9 EEG 2009 besteht, wenn der Netzausbau zeitweise die Netzkapazität einschränkt.
Der Autor geht im 3. Teil seiner dreiteiligen Aufsatzserie auf die Direktvermarktung von eigenerzeugtem Strom ohne und mit Durchleitung im Verteilnetz sowie die damit verbundenen Hürden und Kosten ein. U.a. stellt er verschiedene Modelle aus der BHKW- und PV-Branche vor, bei denen Letztverbraucher selbst zum Eigenstromversorger werden.
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (s. Anhang).
Laut Entwurf ist für die Digitalisierung im Wesentlichen Folgendes erforderlich:
Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 20. Januar 2016 (s. Anhang).
Im Wesentlichen geht es um folgende Kernthemen:
Der Aufsatz befasst sich mit der Entschädigungsberechnung in Fällen der Verzögerung, Störung oder Wartung des Netzanschlusses von Offshore-Windenergieanlagen, wenn diese nach der geförderten Direktvermarktung vergütet werden.
Die Autoren geben einen Überblick über die Rechtsgrundlagen für Smart Grids und diskutieren den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) bzw. Smart Meter. Dabei analysieren sie die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergebenden Rechtsgrundlagen und legen anschließend Schwerpunkte auf das Datenschutzrecht, die Finanzierung, die Rolle des Netzbetreibers und den Zusammenhang zwischen Smart Grids, Smart Markets und der Systemverantwortung.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt einen Windpark, den die beklagte Netzbetreiberin im Rahmen des "Systemsicherheitsmanagements" - aufgrund einer unzulässigen Belastung der Netztransformatoren durch eine Starkwindfront - mehrfach regelt.
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein behördliches Register des Strom- und Gasmarktes eingeführt, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiesektors (Strom und Gas) genutzt werden kann. Ziel ist, diverse behördliche Meldepflichten durch die zentrale Registrierung zu vereinheitlichen, vereinfachen oder ganz abzuschaffen.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 21. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Speicherbetrieb unter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das in Kooperation mit dem Projekt der deutschen Wissenschaftsakademien »Energiesysteme der Zukunft« (ESYS), am 8. Juni 2015 im Harnack-Haus in Berlin-Dahlem veranstaltet wurde.
Am 15. Juni 2015 hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur die »Festlegung zur Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen« (Az: BK6-11-098, Beschluss im Anhang) vom 30. Oktober 2012 gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG aufgehoben (Az. BK6-11-098-A, Aufhebungsbeschluss im Anhang).
Der Autor untersucht die Leitfäden und Positionspapiere der Bundesnetzagentur (BNetzA) und deren faktische Bindungswirkung. Dafür prüft er deren Rechtsnatur und ihre Wirkungen und die Grenzen, innerhalb derer sich die BNetzA bewegen sollte. Abschließend analysiert er drei Leitfäden bzw. Positionspapiere der BNetzA kritisch.
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit der überarbeiteten Festlegung der Bundesnetzagentur vom 29. Januar 2015 zu Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) - MPES 2.0. Deren Anpassung war insbesondere aufgrund der Gesetzesänderung zu Wechselprozessen der Veräußerungsformen im EEG 2014 erforderlich.
Zu der Frage, ob der Beschluss vom 30. Oktober 2012 der Bundesnetzagentur (BK6-11-098) - Festlegung zur »Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen« rechtswidrig und daher aufzuheben ist (hier bejaht: Die Festlegung sei hinsichtlich der Tenorziffern 2 Satz 3 (netzknotenbezogene Nennwertgrenze) und 3 Satz 2 (Wirkleistungsbezug durch Speicheranlagen) materiell rechtswidrig.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf das bislang bestehende Recht der Betreiber von Eigenerzeugunganlagen zur Messung des erzeugten Stroms sowie auf die Entwicklung aufgrund des bevorstehenden Roll-Outs von sogenannten Smart Metern und intelligenten Messsystemen ein. U.a. behandelt der Autor auch die Problematik der Messung von geringfügigen Strombezügen für den Eigenverbrauch der Erzeugungsanlage.
Grundsätzlich ist jede Entnahme aus dem und jede Einspeisung in das Netz für die allgemeine Versorgung messtechnisch zu erfassen und einem Bilanzkreis zuzuordnen (§ 4 Abs. 3 StromNZV).
Gegenwärtig kommt es in zahlreichen Fällen zu Verzögerungen beim Einbau der notwendigen Messeinrichtungen.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf wettbewerbliche Ausschreibungen zur Förderung von EE-Anlagen ein, die derzeit getestet werden und nach Anpassungen in das »EEG 3.0« aufgenommen werden sollen.
Der Autor stellt in seinem Beitrag verschiedene Messkonzepte für Eigenerzeugungsanlagen vor und geht dabei auch auf deren Entwicklung, u.a. weg von der Volleinspeisung hin zur Eigenversorgung vor dem Hintergrund der EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014, ein.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 20. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zu messtechnischen Aspekten im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 17. März 2015, in Kooperation mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), in der Landesvertretung Hessen in Berlin veranstaltet wurde.
Der Autor gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf dem Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2014. Dabei geht er zunächst auf die EEG-Reform und deren wichtigste Änderungen ein. Anschließend bespricht er das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Ålands Windkraft und dessen Auswirkungen sowie jüngste Entwicklungen mit Bezug zum Redispatch.
Die Autorin diskutiert die Frage, ob der Netzbetreiber berechtigt ist, bei regenerativen Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von über 100 kW auf Fernwirktechnik zur Drosselung der Einspeiseleistung zu bestehen, sowie den aktuellen Stand zur Übernahme der Mehrkosten im Vergleich zur Rundsteuertechnik.