Die Autorin befasst sich mit den Fragen, inwieweit der Elektromobilitätsmarkt noch in der Entstehung oder bereits etabliert ist und in welche verschiedenen Märkte der Elektromoblitätssektor, bspw. hinsichtlich öffentlicher, halböffentlicher und privater Ladeinfrastruktur sowie hinsichtlich der Marktplayer aufgeteilt zu betrachten ist. Nach einer allgemeinen Einführung in Monopolmärkte untersucht die Autorin, inwieweit die einzelnen Elektromobilitätsmärkte gegebenenfalls einer Monopolbildung bzw.
In der am 7. Oktober 2019 veröffentlichten "Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land" schlägt das BMWi einen Arbeitsplan mit Maßnahmen vor, um für Windenergieprojekte mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Aufgabenliste gliedert sich in die folgenden Hauptaspekte:
In dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vom 20. September 2019 sind Maßnahmen festgelegt, um die Ziele des Klimaschutzplans 2050 zur CO2-Minderung einzuhalten. Diese Maßnahmen umfassen vor allem eine CO2-Bepreisung und werden für die verschiedenen Sektoren Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Gebäude, Industrie etc. konkretisiert.
Der am 12. September 2019 vom BMWi veröffentlichte "Mieterstrombericht nach § 99 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017" wurde gemäß § 99 EEG 2017 von der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt.
Der Autor kündigt die Einführung von flexiblen Stromtarifen für Haushaltskunden zweier Versorger an. Er geht auf die Einzelheiten der Tarife, den Nutzen und die Akzeptanz solch flexibler Tarife durch die Haushaltskunden ein.
Die Autoren stellen in ihrem Artikel eine mögliche Neuregelung für die Berücksichtigung der Kosten des Einspeisemanagements im Effizienzvergleich der Verteilnetzbetreiber vor. Hintergrund ist, dass durch die vom Gesetzgeber veranlasste Integration des Einspeisemanagements in den Redispatch ab dem 1. Oktober 2021 ohne weitere Regelung als beeinflussbare Kosten eingestuft und in den Effizienzvergleich einfließen würden. Schwierig wäre es in diesem Fall zu beurteilen, wie beeinflussbar die Kosten tatsächlich sind und Referenzwerte zu bestimmen.
Die Autoren stellen in ihrem Artikel Erkenntnisse zur Implementierung eines börsengestützten Flexibilitätsmarktes zur Vermeidung von Netzengpässen aus dem SINTEG-Projekt enera vor.
Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag, wie sich einfache Verbraucher aufgrund der Einspeiseförderung zu Prosumern und nun mittels Digitalisierung zu "Flexumern" entwickeln. Als "Flexumer" werden Akteure aus den Bereichen Haushalt bis hin zu Industrie beschrieben, die ihr Flexibilitätspotenzial in Form von steuerbaren Lasten, Erzeugungseinheiten, Sektorenkopplung oder Speichern dem Energiesystem zur Verfügung stellen.
Leitsatz:
Der Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung setzt die Fälligkeit seiner Forderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und somit die Erteilung einer Abrechnung voraus. Dies gilt auch dann, wenn der Versorger nicht innerhalb der in § 40 Abs. 4 EnWG bestimmten Fristen abgerechnet hat.
Die Autoren untersuchen in diesem Beitrag die Möglichkeiten des Netzbetreibers, mittels Power-to-Gas-Anlagen (PtG-Anlagen) zur System- und Netzstabilität beitragen zu können. Hierzu gehen sie zunächst auf die Funktionsweise sowie auf die Vorteile von PtG-Anlagen ein, die Strom beispielsweise aus Überschüssen in Gas umwandeln, das anschließend gespeichert und rückverstromt werden könne. Insbesondere erläutern sie die netzdienliche Funktion. Daher könnten PtG-Anlagen durch Netzentgelte refinanziert werden.
In ihrem Beitrag widmen sich die Autoren den Entschädigungsregelungen bei fehlender Netzanbindung von Windenergieanlagen auf See. Hierzu beleuchten sie zunächst die Hintergründe und stellen anschließend die verschiedenen Entschädigungsregelungen wie bei verzögerter Netzanbindung nach § 17e Abs. 2 Satz 1 EnWG oder bei Nichteinspeisung durch Netzengpässe nach den §§ 14 und
Die Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen enthält im Kern die neue Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV). Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Die Verordnung beinhaltet vor allem die folgenden Kernpunkte:
Die Clearingstelle hat am 30. Juli 2019 das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Kosten der Erdschlusskompensation" beschlossen.
Die Autoren beschäftigen sich mit der Spitzenkappung nach § 11 EnWG. Sie bewerten den Erfolg des Instruments im Hinblick auf das Ziel, die Erneuerbaren Energien stärker in das Netz integrieren zu können und die Netzausbaukosten gering zu halten, anhand verschiedener Faktoren und Parameter und gehen auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung sowie optimierende Anpassungen ein.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine thermische Abfallverwertungsanlage mit einer Nennleistung von 23,3 MW für die Erzeugung von Strom und Wärme. Zur Gewährleistung der Netz- und Systemsicherheit reduzierte die Beklagte die Einspeiseleistung der Klägerin seit 2011. Die Abregelungen gingen teilweise auf Anforderungen der vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiberin (hier Streithelferin) zurück. Auf eine Kontaktaufnahme durch die Streithelferin wegen Abschlusses eines Vertrages über marktbezogene Maßnahmen reagierte die Klägerin nicht.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf den rechtlichen Rahmen für die Vermarktung von regionalem und Grünstrom ein. Dabei untersuchen sie insbesondere, inwieweit das Angebot derartiger Stromprodukte durch die Einführung des Regionalnachweisregisters oder hinsichtlich des Wettbewerbsrechts rechtlich möglich sind.
Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag, welchen regulierungs- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen und weiteren Vorschriften grüner Wasserstoff unterliegt.
Die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Festlegungsverfahren zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen nach § 9 Absatz 8 EEG 2017 eingeleitet.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Entwicklung im deutschen und europäischen Energieregulierungsrecht des Jahres 2018 ein. Hierbei legt er den Schwerpunkt auf die Kostenregulierung der Netzbetreiber sowie die Rahmenbedingungen des Netzzugangs und -anschlusses sowohl im Strom- als auch im Gassektor.
Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.
Die Beschlusskammer 6 hat am 2. Mai 2019 den Antrag der regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf Genehmigung einer von FCR-Einheiten und -Gruppen mit begrenzten Energiespeichern sicherzustellenden zwischenzeitlichen Mindestaktivierungszeit von 30 Minuten gem. Art. 6 Abs. 4 lit.
Die Autoren weisen auf die Herausforderungen durch die Digitalisierung und Dezentralisierung des Energiesektors hin.
Die Autoren bewerten den Anpassungsbedarf der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgrund der Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 07. Februar 2019 den Beschluss BK6-18-040 zur Entscheidung, ob im betreffenden Fall eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG vorliegt, negativ beschieden.
Der Autor untersucht, inwieweit der Begriff der Kundenanlage im Sinne des EnWG auf Wohnquartiere angewendet werden kann.