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Rechtsprechung– 9 U 156/15

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Energiedienstleistungsunternehmen und ein Bilanzkreisverantwortlicher gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet werden können. 

Ergebnis: Teilweise bejaht.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-049
Aktenzeichen: BK6-13-049

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren BK6-13-049   gem. §27 Abs. 1 Nr. 3, 4 und

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-15-012
Aktenzeichen: BK6-15-012
Gesetzesbezug: EnWG 2011, StromNZV

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat - im Vorfeld eines nach künftiger Rechtslage durchzuführenden Festlegungsverfahrens - den Diskussionsprozess BK6-15-012 zur Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiesystems eingeleitet.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-15-158, BK6-15-159
Aktenzeichen: BK6-15-158, BK6-15-159
Gesetzesbezug: EnWG 2011, StromNZV

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 23.

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Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (s. Anhang).

Laut Entwurf ist für die Digitalisierung im Wesentlichen Folgendes erforderlich:

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die Rechtsgrundlagen für Smart Grids und diskutieren den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) bzw. Smart Meter. Dabei analysieren sie die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergebenden Rechtsgrundlagen und legen anschließend Schwerpunkte auf das Datenschutzrecht, die Finanzierung, die Rolle des Netzbetreibers und den Zusammenhang zwischen Smart Grids, Smart Markets und der Systemverantwortung.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit der überarbeiteten Festlegung der Bundesnetzagentur vom 29. Januar 2015 zu Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) - MPES 2.0. Deren Anpassung war insbesondere aufgrund der Gesetzesänderung zu Wechselprozessen der Veräußerungsformen im EEG 2014 erforderlich.

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Rechtsprechung– 9 U 198/13

Sachverhalt: Ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) fordert von einem Energielieferanten und Betreiber eines eigenen Bilanzkreises im Zuge des Belastungsausgleichs die Zahlung der EEG-Umlage in monatlichen Abschlägen im Sinne der Regelung des § 37 Abs. 2

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Aufsatz

Die Autorin sieht Änderungsbedarf am Rechtsrahmen für den Einsatz von Stromspeichern und erläutert diesen in ihrem Beitrag. Problematisch sei hierbei beispielsweise, dass Stromspeicher, je nach Betriebsmodus wie Strombezugsanlagen oder Stromerzeugungsanlagen zu behandeln seien. Da die technischen und rechtlichen Normen jeweils nur an eine dieser Funktionen anknüpften, erhöhe sich hierdurch die Komplexität des Regulierungsrahmens.

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Gesetzentwurf

Im Anhang finden Sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens für das „Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens“, durch welches insbesondere das „Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)“ geschaffen wurde.

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Aufsatz

Der Autor erläutert das Einspeisemanagement und seine Auswirkungen auf die Börsenvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien. 

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Aufsatz

In diesem Beitrag geben die Autoren einen Überblick über den aktuellen gesetzlichen Rahmen für Netzbetreiber zur Gewährleistung der Netzstabilität nach dem EnWG.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Bereitstellung von Regelleistung im Rahmen der Direktvermarktung nach dem EEG 2012 ein (allgemeiner Rechtsrahmen, Rechtsrahmen des EEG 2012, Verhältnis von § 13 EnWG zu § 11

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Studie

Die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums von Ecofys Germany GmbH und Prognos AG erstellte Studie beschäftigt sich mit den Potenzialen der Wärmepumpe zum Lastmanagement im Strommarkt und zur Netzintegration von Erneuerbaren Energien und bewertet diese über eine gekoppelte Simulation von Gebäudesystemen mit dem Elektrizitätsversorgungssystem.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-06-071
Aktenzeichen: BK6-06-071
Gesetzesbezug: EnWG 2005, KWKG 2002, NAV, StromNZV

Im Besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen: "Verweigerung der Anerkennung eines Summenzählers als Zählpunkt" hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 19.03.2007 den Beschluss BK6-06-071 gefasst, der auf den Internetseiten der BNetzA öffentlich gestellt wurde.

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