Zu der Frage, ob PV-Anlagen ohne eine vorherige Verschaltung mit dem Wechselrichter als in Betrieb genommen gelten (hier: verneint).
Bemerkungen:
Anderer Auffassung auch: Clearingstelle EEG, Hinweis v. 25.06.2010 - 2010/1. Hinsichtlich der Ausführungen des Landgerichts zu den Zuständigkeiten der Clearingstelle EEG verweist diese auf ihren gesetzlichen Auftrag.