Der Autor befasst sich mit den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des Mieterstroms aus dem EEG 2017. Insbesondere arbeitet er die Voraussetzung des Wohngebäudes auf und untersucht dabei Rechtsprechung und Arbeitsergebnisse der Clearingstelle.
Bemerkungen
Der Autor nimmt auf den Hinweis 2017/46, den Hinweis 2011/10 sowie die Voten 2008/1, 2013/36, 2013/37, 2013/82 und 2015/50 der Clearingstelle Bezug.