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Windenergieanlagen im Industriegebiet

Das VG Minden hat den Eilantrag eines Antennenanlagenbetreibers gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenenergieanlage vom Typ Enercon E-53 in einem Industriegebiet zurückgewiesen. Als bisher erstes Gericht hat es entschieden, dass die Errichtung von Windenergieanlagen auch in Industriegebieten - also im Rahmen eines Bebauungsplanes und außerhalb des Außenbereiches - zulässig sein könne. Zudem gehe das Gebot der Rücksichtnahme nicht so weit, dass es hinnehmbare Beeinträchtigungen einer anderen Bebauung untersage und damit den Verzicht auf das Vorhaben in Gänze verlange. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig; über die Beschwerde hiergegen wird das OVG Münster (Az. 8 B 478/09) entscheiden. Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, wird auch die Errichtung von Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten vermehrt zur Diskussion stehen, in denen, anders als im Außenbereich, keine Konzentrationsplanungen vorgenommen werden können.
Bemerkungen
s.a. Urteilsanmerkung von Hinsch, Erneuerbare Energien 07/2009, 80.
Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen
11 L 120/09
Gesetzesbezug
Fundstelle
Nachinstanz(en)
OVG Münster, Az. 8 B 478/09