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Vertragliche Kostenübernahme der Erdschlusskompensation durch Anlagenbetreiber

Zur vertraglichen Übernahme der Kosten einer Erdschlussgebietstrennung im netzbetreibereigenen Umspannwerk durch den Anlagenbetreiber (hier für zulässig erachtet, da nach den Umständen des Einzelfalles von den Vertragsparteien eine konkrete Kostenregelung zu einem konkreten Vorhaben getroffen worden sei; es handele sich somit um eine wirksame individualvertragliche Vereinbarung und keine an § 307 BGB zu messende Allgemeine Geschäftsbedingung. Da laut Urteil des BGH vom 27.06.2007 die Kostenlast für den Netzausbau (§ 13 Abs. 2 EEG 2004 bzw. § 10 Abs. 2 EEG 2000) zur Disposition der Parteien steht und daher individualvertraglich auf den Anlagenbetreiber umgewälzt werden kann, könne auch dahinstehen, ob es sich um Netzanschluss- oder Netzausbaukosten handele. Eine dahingehende gerichtliche Überprüfung wäre nur möglich geblieben, wenn der Anlagenbetreiber bei Vertragsabschluss einen Vorbehalt hinsichtlich der streitgegenständlichen Bestimmungen erklärt hätte.)

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

2 HK O228/07

Gesetzesbezug
Fundstelle

nicht veröffentlicht.