Zur Frage, wann ein Gebäude objektiv dazu bestimmt ist, dem Schutz von Sachen zu dienen (hier verneint für Unterstände, deren Bestimmung, dem Schutz von Pflanzen zu dienen, vom Anlagenbetreiber nicht zur Überzeugung des Gerichts glaubhaft gemacht werden konnte).
Bemerkungen
Vgl. zum Hauptsachverfahren OLG Dresden, Urt. v. 10.02.2011 - 9 U 958/10.