Sachverhalt: Zu Frage, ob dem Anlagenbetreiber der Technologiebonus für den durch die dem BHKW nachgeschaltete Abgasturbine erzeugten Strom zusteht.
Ergebnis: Verneint.
Sachverhalt: Im Wesentlichen zur Frage, ob eine Genossenschaft mit dem Zweck der Energielieferung, die sich selbst als "unabhängige Energieversorgerin" sieht, ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EltVU) i.S.d. EEG ist und ob die Übertragungsnetzbetreiberin (ÜNB) folglich einen Anspruch auf Zahlung der
Leitsätze: Bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Anmeldung einer Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur steht einem Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber seit Inkrafttreten des EEG 2014 dann kein Rückforderungsanspruch hinsichtlich der Einspeisevergütung zu, wenn die Anlage vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen worden und ein Vergütungszeitraum nach Inkrafttreten des
Leitsätze:
Sachverhalt: Zur Frage, ob die in § 46a Abs. 1 Satz 1 EEG 2017 geregelte Degression der Zahlungsansprüche für Windenergieanlagen an Land, die nach bestimmten Stichtagen in Betrieb genommen wurden, den Vertrauens- und Investitionsschutz verletze.
Ergebnis: Verneint.
Leitsätze:
1. Zur (echten) Konkurrenz paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen.
2. Der Vorrang des zuerst gestellten Antrags hindert die Genehmigungsbehörde nicht, diesen Antrag nach Feststellung eines Genehmigungshindernisses abzulehnen und dem nachrangig gestellten Antrag stattzugeben.
Leitsatz: Der Errichtung einer Windenergieanlage im Außenbereich kann der öffentliche Belang des Rücksichtnahmegebots aus § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenstehen, weil die Anlage die Windausbeute einer benachbarten, bereits bestehenden Windenergieanlage vermindert.
Sachverhalt: Das Gericht stellte sich der Frage, ob eine Anlagenbetreiberin den Ersatz der ihr entstandenen Kosten für Erdschluss-Kompensationsmaßnahmen für die Anbindung von zwei Windenergieanlagen an das Netz der Beklagten verlangen könne. Die Beklagte bedingte den Anschluss der Windenergieanlagen an die Durchführung der Maßnahmen, woraufhin die Anlagenbetreiberin ein Angebot zur Bereitstellung einer Erdschluss-Kompensationsanlage annahm.
Ergebnis: Bejaht.
Leitsätze
Leitsätze des Gerichts:
Leitsatz: Das Erfordernis, die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor dem 1. Februar 2017 mit allen erforderlichen Angaben an das Register zu melden, stellt eine Stichtagsregelung mit materiell-rechtlicher Ausschlusswirkung dar, in die keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann.
Leitsätze:
Leitsatz: Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung hierzu sind bei der Besonderen Ausgleichsregelung die Prozentangaben zur Stromkostenintensität nicht durch Aufrundung zu ermitteln, sondern fix zu verstehen.
Sachverhalt: Der Antragsteller wendet sich gegen die Darstellung von Konzentrationsflächen für Biomasseanlagen im Flächennutzungsplan der Antragsgegnerin, weil er seine betrieblichen Erweiterungsmöglichkeiten gefährdet sieht.
Ergebnis: Abgelehnt.
Leitsatz: Die nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 2 EEG 2009 für die Besondere Ausgleichsregelung notwendige Bescheinigung der Zertifizierungsstelle muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des antragstellenden Unternehmens erstellt worden sein.
Sachverhalt: Ein Unternehmen beanstandete die Aussprüche 3 a und 4 der Bundesnetzagentur mit dem Beschluss vom 11. Dezember 2013 (BK4-13-739; abrufbar unter: www.bundesnetzagentur.de). Die Festlegungen behandeln die sachgerechte Ermittlung individueller Netzentgelte nach § 29 Abs. 1 und Abs. 2 S.
Leitsatz: Ob bei einer betrieblichen Einheit oder Untereinheit ein selbständiger Unternehmensteil gegeben ist, ist anhand von Kriterien des Einzelfalls zu bestimmen, wobei als Merkmale insbesondere der Standort des Unternehmensteils und die bauliche, technische sowie infrastrukturmäßige Anschließung an die übrigen Unternehmensteile, die organisatorische Ausgliederung des Produktionsprozesses aus dem Gesamtunternehmen, die Bildung eines eigenständigen Buchungskreises, der Bezug von Roh , Hilfs und Betriebsstoffen von Dritten oder im Unternehmensverbund und die Absetzung des
Sachverhalt: Urteil zur Frage, ob ein Nutzungsvertrag und ein damit einhergehender Verfügungsanspruch wirksam zustande kam, auch ohne hinreichend bestimmten Nutzungsumfang des Grundstücks.
Ergebnis: Bejaht.
Leitsatz: Zur Anwendbarkeit der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bei der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für den Einbau einer in die Fassade integrierten Photovoltaikanlage bei der grundlegenden Umgestaltung eines Bürogebäudes in ein Studentenwohnheim.
Leitsätze:
Fristeinhaltung beim Austausch einer Messeinrichtung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei einem geplanten Austausch einer konventionellen Messeinrichtung gegen eine moderne Messeinrichtung im Sinne des § 2 Nr. 15
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Beklagte die EEG-Einspeisevergütung von 2015 und 2016 für Strom aus Photovoltaikanlagen an die klagende Netzbetreiberin zurück zu zahlen hat. Der Beklagte hat sämtliche Anlagen bei der Klägerin rechtskonform angemeldet, allerdings entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht im Anlagenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet.
Sachverhalt: Zur Frage ob das Direktvermarktungsunternehmen (DVU) gegenüber dem Übertragungsnetzberteiber bei Abregelung im Sinne des Einspeisemanagements Schadensersatzansprüche für Kosten für Ausgleichsenergie und darüber hinaus auch für den durch die Abregelungen entgangenen Anteil an der Vergütung („Managementprämie“) hat.
Ergebnis: Verneint.
Leitsätze:
a) Die Regulierungsbehörde kann aufgrund der Ermächtigung in § 27 Abs. 1 Nr. 15 StromNZV nicht nur einzelne Regelungen oder den erforderlichen Mindestinhalt eines Vertrags vorgeben, sondern auch ein vollständiges Vertragswerk.