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Suche in Anlagenzusammenfassung

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2019/54 zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage im EEG 2009 vor, in dem zu entscheiden war, ob für eine im Jahr 1990 reaktivierte Wasserkraftanlage der Anspruch auf eine erhöhte Vergütung besteht.

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Aufsatz

Die Autoren berichten über die Empfehlung 2018/33, in der die Clearingstelle zu klären hatte, welche Rechtsfolgen nach EEG, KWKG und

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Rechtsprechung– EnVR 66/18
Aktenzeichen: EnVR 66/18

Sachverhalt: Vorliegend verweigerte eine Netzbetreiberin der Antragstellerin bei fünf von 20 räumlich zusammen liegenden Reihenhäusern mit Blockheizkraft für Strom und Wärme einen Anschluss als Kundenanlage gem. § 3 Nr. 24a EnWG.

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Votum 2019/42– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/42
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 6

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die PV-Installationen des Anlagenbetreibers auf einem oder auf mehreren Gebäuden i.S.v. § 11 Abs. 6 EEG 2004 angebracht worden sind.

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Votum 2019/40– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/40

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anwendung des § 24 EEG 2017 zu einer Einschränkung der Zahlungsansprüche nach dem EEG führt, wenn zu Solaranlagen mit einer installierten Leistung von nicht mehr als 750 kWp weitere Solaranlagen hinzugebaut und zeitlich versetzt in Betrieb genommen werden und hierdurch die Leistungsschwelle von 750 kWp (§ 22 Abs. 3 Satz 2 

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Empfehlung 2019/18– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/18

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 1. September 2020 die Empfehlung zum Thema „Negative Strompreise - Anlagenzusammenfassung bei Windenergie- und sonstigen Anlagen“ beschlossen. 

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

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Votum 2019/27– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/27
Gesetzesbezug: EEG 2017, EEG 2017 § 24

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Solaranlagen des Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von insgesamt ca. 0,6 kWp, die im Mai 2017 in Betrieb genommen worden sind, mit den Solaranlagen eines Dritten mit einer installierten Leistung von insgesamt ca.

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Rechtsprechung– 2 C 300/16 (2a)
Aktenzeichen: 2 C 300/16 (2a)
Gesetzesbezug: EEG 2012, EEG 2012 § 19

Sachverhalt: Zur Frage, ob insgesamt sieben PV-Installationen zweier Anlagenbetreiber, die auf mehreren, grundstücküberschreitenden Gebäuden im Jahr 2012 in Betrieb genommen wurden, größtenteils als separat von einander zu vergütende Anlagen i. S. d.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ein Betriebsgelände im Sinne der Anlagenzusammenfassung des § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG 2017/2021/2023 umfasst das räumlich zusammengehörende Gelände, auf dem Betriebsanlagen oder -mittel (technisch und baulich) zu demselben Betrieb gehören, d. h. demselben Betriebszweck dienen, der über den EE-Anlagenbetrieb hinausgeht. Gleichzeitig ist mit „Betrieb“ nicht nur der Gewerbebetrieb bzw.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017 § 24

Der Autor befasst sich in diesem Artikel mit einem Praxisbeispiel: auf dem Dach eines Logistikzentrums installierte PV-Anlagen von insgesamt mehr als sechs MW. Aufgrund der EEG Gesetzesnovelle 2017, nach welcher nur noch Anlagen bis 750 kW Leistung eine Einspeisevergütung ohne Ausschreibung bekommen, konnten die Anlagen nicht wie ursprünglich

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-18-040
Aktenzeichen: BK6-18-040

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 07. Februar 2019 den Beschluss BK6-18-040 zur Entscheidung, ob im betreffenden Fall eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG vorliegt, negativ beschieden.

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Stellungnahme 2017/7-2/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/7-2/Stn

Auf Ersuchen des Amtsgerichts Helmstedt hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu den Fragen abgegeben,

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2018/10 vor, in dem die Frage geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen die Stromverbräuche in sog. Allgemeinstromverbrauchseinrichtungen die Anforderungen für eine in Hinblick auf die EEG-Umlage privilegierte Eigenversorgung erfüllen.

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Rechtsprechung– 3 C 163/16
Aktenzeichen: 3 C 163/16
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Sachverhalt: Zur Frage, ob zwei PV-Anlagen, welche getrennt  i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf einem Grundstück betrieben wurden, bei späterer Anlagenzusammenfassung und Aufteilung des Grundstücks dann weiterhin als eine Anlage zu betrachten seien.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in dem Bericht den Hinweis 2018/4 zur Auslegung und Anwendung des § 52 Abs. 3 Nr.EEG 2017 zu abgemilderten Sanktionen und das Empfehlungsverfahren 2017/37 zu einzelnen Auslegungs- und Anwendungsfragen der Anlagenregisterverordnung, des

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Rechtsprechung– 7 U 20/18 
Aktenzeichen: 7 U 20/18 
Gesetzesbezug: ZPO, EEG 2009 § 19

Sachverhalt:  Zur Frage, ob drei Photovoltaikinstallationen, die jeweils von einer eigenen Tochtergesellschaft auf dem Betriebsgelände der Muttergesellschaft betrieben werden, als drei individuelle Anlagen anzusehen und nicht vergütungsrechtlich nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 zusammenzufassen sind.

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Votum 2018/30– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/30

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anwendung des § 24 EEG 2017 zu einer Einschränkung der Zahlungsansprüche nach dem EEG führt, wenn zu Solaranlagen mit einer installierten Leistung von nicht mehr als 750 kWp weitere Solaranlagen hinzugebaut und zeitlich versetzt in Betrieb genommen werden und hierdurch die Leistungsschwelle von 750 kWp (§ 22

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich mit den Regelungen und Vergütungs- sowie EEG-Umlageseitigen Konsequenzen der Anlagenzusammenfassung nach dem EEG 2017.

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Schiedsspruch 2018/21– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/21

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu entscheiden, ob für die Solaranlagen der Schiedsklägerinnen gemäß § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 das EEG 2012 in der am 31.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 77⁄17 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 77⁄17 (V)

Sachverhalt: Die Beteiligte stellte als Bauträger 20 Reihenhäuser fertig, die durch ein von einem Dritten betriebenes BHKW mit Strom und Wärme beliefert werden. Dieses sowie alle Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation, der gemeinsame Zählerplatz sowie der Netzverknüpfungspunkt zum Netz der Beschwerdeführerin (Verteilnetzbetreiberin) wurden im Keller der Reihenhäuser Nr. 13 und 14 errichtet.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Artikel mit der Ausschreibungspflicht für Solaranlagen nach § 22 III EEG 2017 für eine installierte Leistung von mehr als 750kW. Hierbei gehen sie auf die Auswirkungen der Verklammerungsregelung in § 24 I EEG 2017 ein und untersuchen diese hinsichtlich des Verschmelzungs- sowie Abgrenzungsansatzes.

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Stellungnahme 2017/20-2/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/20-2/Stn
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG|KWKG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob bei der Grundstücksteilung zweier verschiedener Flurstücke im Jahr 2015 unter Annahme einer Neubewertung anhand von § 19 Abs. 1 Nr. 1

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