Leitsätze:
Zu der Frage, ob zwei BHKW, die mit Biogas aus einem gemeinsamen Fermenter mit Nachgärer betrieben werden, eine (einzige) "Anlage" i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.
Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes (Systemstabilitätsverordnung - SysStabV) vom 20. Juli 2012 (BGBl. I S. 1635), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 405).
Große Anfrage der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/10366, s. Anhang) an die Bundesregierung zur Energiewende und deren Kosten für Verbraucher und Unternehmen.
Zu der Frage, ob zwei BHKW, die mit Biogas aus mindestens einem gemeinsamen Fermenter betrieben werden, für welchen ein gemeinsamer Gärrestbehälter und ein gemeinsames Gärrestlager genutzt werden, eine (einzige) Anlage i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier bejaht: Durch die Nutz
Durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang) wurde das EEG 2012 zum dritten Mal geändert.
Ein solches Massenbilanzsystem ermöglicht den Nachweis darüber, dass eine Gasmenge, die aus dem Erdgasentz entnommen wird, bilanziell einer selben Menge an Biomethan, Deponie-, Klär-, Gruben- oder Speichergas entspricht, das an anderer Stelle ins Erdgasnetz eingespeist wurde (über das Kalenderjahr betrachtet und bezogen auf das Wärmeäquivalent). Hierfür zeichnet das Massenbilanzsystem den gesamten Vertrieb des Gases von seiner Herstellung über seinen Weg im Erdgasnetz (Einspeisung, Transport, Entnahme) ab.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2012/11 und die Empfehlung 2012/6 vor.
Die Clearingstelle EEG hat am 23. Mai 2012 den Hinweis zu dem Thema „BImSchG-Genehmigungsbedürftigkeit und NawaRo-Bonus sowie Emissionsminimierungsbonus ab 1. Juni 2012“ beschlossen.
Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre mit Informationen im Bereich Biomasse insbesondere zu einschlägigen Regelungen des EEG 2012, des EEG 2009, des Genehmigungsrechtes sowie zu Förderprogrammen.
Die Autorin thematisiert in ihrem Artikel die Problematik des stark monokulturell geprägten Anbaus von Mais als Energiepflanze für Biogasanlagen. Sie geht dabei insbesondere auf alternative Anbauformen verschiedener anderer Energiepflanzen in "Mischkulturen" ein, die wirtschaftlich ebenso effizient seien wie der reine Maisanbau und weitere Vorteile böten.
Der Autor geht in seinem Beitrag darauf ein, wie Biogasstrom im Rahmen der Direktvermarktung inbesondere als Regelenergie vermarktet werden könnte und zeigt dabei durch Stimmen aus der Branche praktische Erfordernisse, die rechtlichen Rahmenbedingungen des EEG 2009 sowie mögliche weitere Anreize durch die EEG-Novelle 2012 auf. Zuletzt geht er auf Fragen des Einspeisemanagements ein.
Berichte des DBFZ zur Entwicklung der Stromerzeugung aus Biomasse in den Jahren 2008 - 2011, welche im Rahmen eines vom DBFZ in Kooperation mit der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) bearbeiteten Monitoring-Projekts im Auftrag des BMU erstellt wurden (im
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Direktvermarktung des EEG 2012. Dazu gibt er einen Überblick über die vom EEG 2012 vorgesehenen Formen und rechtlichen Voraussetzungen der Direktvermarktung sowie einen Einblick in die Marktprämie. Weiterhin wird auf die Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen, das Grünstromprivileg und den Zusammenhang von Direktvermarktung und Regelenergie eingegangen.
Zu der Frage, ob zwei BHKW, die sich einen Fermenter teilen, zwei Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: bejaht.