Ja, aber nur soweit der Einsatz der fossilen Zünd- und Stützfeuerung notwendig ist, um die Verstromung des Deponiegases sicherzustellen.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die räumliche Entkopplung von Erzeugung und Verstromung von Biogas (Satelliten-BHKW) am Beispiel der Wärmenutzung in der PV-Industrie dar.
Der für den Betrieb einer einem Blockheizkraftwerk vorgeschalteten Biogasanlage eingesetzte Strom wird nicht zur Stromerzeugung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, sondern für die Herstellung eines Energieerzeugnisses entnommen, so dass für diese Strommengen die Gewährung des stromsteuerrechtlichen Herstellerprivilegs nicht in Betracht kommt.
Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1475).
Der Beitrag untersucht das Bestehen, den Inhalt und den Umfang von speicherungsbezogenen (Zwischenspeicherung gem. §§ 16 Abs. 3, 3 Nr. 1 Satz 2 EEG 2009 und nach den allgemeinen Vergütungsregeln; Eigenverbrauch bei PV-Anla
In seinem Beitrag geht der Autor detailliert u.a. auf die technischen und ökonomischen Potentiale der Energiegewinnung aus den verschiedenen Abfallfraktionen in Deutschland unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Aus seiner Sicht seien die - für die energetische Verwertung - verfügbaren Mengen begrenzt; Potentiale gebe es allenfalls bei Bioabfällen.
Zu der Frage, ob eine Biogasanlage, die zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) speist, als zwei Anlagen im Sinne der Vergütung gem. § 19 EEG 2009 gilt (hier: verneint.
Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.
Der Autor geht auf die Überarbeitung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) ein, wonach künftig Biogasgülle als Abfall gelten solle und stellt die daraus resultierenden Folgen für die Biogasbranche dar.
Der Autor geht im zweiten Teil seines Beitrages auf die BauGB-Novelle vom 29. Juli 2011 und die damit zusammenhängenden Änderungen für Biogasanlagen ein (vgl. auch ersten Teil des Beitrages).
Der Autor stellt die Änderungen vor, die sich mit dem EEG 2012 für Biogasanlagen ergeben haben und bewertet sie. Dies betrifft u.a. das Einsatzstofftagebuch, Kleinanlagen, das sogenannte Repowering von Bestandsanlagen und Erschwernisse durch das Wasserhaushaltsgesetz.
Der Autor berichtet von zwei Biogasanlagen, bei deren Inbetriebnahme es beinahe zu Unfällen gekommen wäre und stellt die sich daraus ergebenden Erkenntnisse und Gefahrenhinweise zusammen.
Der Autor geht auf die Neuerung des EEG 2012 ein, wonach gem. § 27 Abs. 4 EEG 2012 für die Vergütung von Strom aus Biomasse mindestens 60 Prozent der anfallenden Wärmemenge genutzt werden muss.