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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze vom 26. Juli 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 4 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 2. August 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt vorbehaltlich einzelner Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Rechtsprechung– 4 U 51/19

Sachverhalt: Der Kläger (Anlagenbetreiber) betreibt eine aus zwei Blockheizkraftwerken (BHKW) bestehende Biogasanlage. Das BHKW-1 wurde im Jahr 2005 in Betrieb genommen, das BHKW-2 im Jahr 2011.

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Gesetzentwurf

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze sieht u. a. Gesetzesanpassungen des im letzten Quartal 2022 in Kraft gesetzten Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie des Strompreisbremsegesetzes vor.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2021

Der Autor stellt in diesem Aufsatz eine detaillierte Vergütungsbetrachtung einer Biogasanlage auf. Gerade die Kombination von der Flexibilitätsprämie in der 1. Vergütungsperiode mit dem Flexzuschlag in der 2. Vergütungsperiode solle eine hohe Wirtschaftlichkeit erbringen. Es sei wichtig nachhaltige Investitionen mit einem weiten Blick in die Zukunft zu tätigen um die Wirtschaftlichkeit der Anlage abzusichern.

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Stellungnahme 2020/72-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

Auf Ersuchen des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hat die Clearingstelle eine Stellungnahme u.a. zu den Fragen abgegeben,

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Rechtsprechung– 6 U 111/19

Sachverhalt: Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob die Voraussetzungen bzw. Nachweise für die Einbeziehung des NawaRo- und Gülle-Bonus bei der Berechnung der Marktprämie vorliegen.

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Rechtsprechung– 6 U 101/19

Sachverhalt: Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob die Voraussetzungen bzw. Nachweise für die Einbeziehung des NawaRo- und Gülle-Bonus bei der Berechnung der Marktprämie vorliegen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017

Der Autor beschreibt in seinem Aufsatz den Biomethanmarkt und dessen wirtschaftliche Probleme.  Laut der Kurzanalyse "Vermiedene Netzentgelte" verliere jede vierte der heutigen Anlagen die Entgelte für vermiedenen Netzkosten, könne dadurch mittelfristig nicht mehr kostendeckend produzieren, während wenig bis kaum Interesse an NawaRo-Gas bestehe. Langfristig bleibe aber aufgrund von vier Politik-Ebenen Anlass zur Hoffnung.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 14. November 2018 (BGBl I S. 1850, s. Anhang), das am 20. November 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum sechsten Mal geändert.

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich mit den durch die neue Düngeverordnung verschärften Vorschriften für die Stickstoff- und Phosphor-Gehalte von auf die Felder aufgebrachtem Dünger und zeigt anhand einiger Fallbeispiele, wie Biogasanlagenbetreiber durch neue Technologien diese neuen Rahmenbedingungen einhalten können. Dabei geht er auf die Funktionsweise und Möglichkeiten von Vakuumverdampfung und Ammoniak-Stripping ein.

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Rechtsprechung– 27 U 2/14

Sachverhalt: Zu der Frage, ob ein Vergütungsanspruch für aus Biomasse erzeugten Strom besteht, wenn sich im Tank der Anlage ein Gemisch aus nach BioSt-NachV zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat befindet.

Ergebnis: Bejaht. 

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In diesem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob auf Ackerflächen angebaute Zwischenfrüchte und Untersaatgras Landschaftspflegematerial im Sinne von § 101 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2014 bzw.

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Votum 2018/11– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/11

Im vorliegenden Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung wurden der Clearingstelle die Fragen vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für die Jahre 2014, 2015 und 2016 einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem KWK-Bonus gemäß § 27 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m.

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Rechtsprechung– 13 KN 67/14
Aktenzeichen: 13 KN 67/14

Leitsatz: Das Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in den weiteren Schutzzonen niedersächsischer Wasserschutzgebiete (Ziffer 13 rechte Spalte der Anlage zu § 2 Abs. 1 Nds. SchuVO) ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

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Aufsatz

Der Beitrag beschäftigt sich mit der zeitlichen Entwicklung der Biogasnutzung. Der Autor beschreibt die Geschichte des Energieträgers von dessen Entdeckung Ende des 18. jahrhunderts über die unterschiedlichen Nutzungen und verschiedenen Einsatzbereiche über die Jahre bis hin zur aktuellen Verwendung in Verbindung mit der Förderung und Vergütung nach dem EEG.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009, EEG 2017

Im Artikel wird der systematische Übergang der Förderung nach dem EEG von der Einspeisevergütung zur Ausschreibung behandelt. Hierbei erläutert der Autor anhand von konkreten Beispielen und Zahlen, wie die Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen unter den neuen Förderbedingungen und -möglichkeiten des EEG 2017 optimiert werden kann.

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Rechtsprechung– 8 U 7/16

Sachverhalt: Zu der Frage, ob es sich bei dem vom Biogas-Anlagenbetreiber in seiner Biogasanlage eingesetzten Mais um ein "Landschaftspflegematerial" im Sinne des EEG 2009 handele, dem Anlagenbetreiber somit Anspruch auf Zahlung des sogenannten Landschaftspflegebonus nach § 27 EEG 2009 zustünde und der Netzbetreiber seine Rückzahlungsforderungen nach § 57

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Rechtsprechung– 7 U 29/16

Zu der Frage, ob eine Biogasanlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin Anspruch auf Zahlung des sog. Güllebonus für den ihrer Biogasanlage im Jahr 2014 erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom hat, wenn eine kurzzeitige Unterschreitung des Mengenanteils von 30 % am Fermenterinput vorliegt, der Masseanteil am Fermenterinhalt jedoch durchgängig mindestens 30 Masseprozent beträgt (hier: bejaht.

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Rechtsprechung– 6 U 15/14

Sachverhalt: Die Parteien streiten um die Frage, ob die Klägerin (Betreiberin eines Sägewerks und eines BHKW) für den Einsatz von in ihrem Sägewerk anfallender Rinde zur Stromgewinnung den NawaRo-Bonus verlangen kann, sowie darum, ob die in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) eingespeiste Energie nicht nur in Bezug auf die sog.

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Rechtsprechung– 15 O 2471/15
Aktenzeichen: 15 O 2471/15

Zu der Frage, ob die Biogasanlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung des einbehaltenen Landschaftspflegebonus für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Juli 2014 hat, obwohl die Anlagenbetreiberin - aufgrund der ab dem 1.

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Rechtsprechung– 6 O 499/15

Zu der Frage, ob eine Biogasanlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin Anspruch auf Zahlung des sog. Güllebonus für den ihrer Biogasanlage im Jahr 2014 erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom hat, wenn eine kurzzeitige Unterschreitung des Mengenanteils von 30 % am Fermenterinput vorliegt, der Masseanteil am Fermenterinhalt jedoch durchgängig mindestens 30 Masseprozent beträgt (hier: verneint.

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Aufsatz

In seinem Beitrag geht der Autor auf die Lage des deutschen Biomethan-Marktes ein. Nach Wegfall der Einsatzstoffvergütungen und des Gasaufbereitungsbonus sei ein wirtschaftlicher Betrieb von NaWaRo-Biomethan-BHKW kaum mehr möglich. Als Alternativen für die Zukunft stellt der Autor die Umrüstung von Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung auf Gaseinspeisung, sowie weitere Optionen im Wärme-, Kraftstoff- und Auslandsmarkt vor.

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Rechtsprechung– 7 U 52/15

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber Boni bei Abschlagszahlungen unberücksichtigt lassen und dabei auf Grund rechtlicher Unsicherheit einen (prozentualen) Sicherheitsabzug vornehmen darf (hier: verneint. Denn Abschlagszahlungen seien sowohl auf die Grundvergütung als auch auf etwaige Boni zu leisten. Zudem rechtfertige das Kriterium der Angemessenheit aus § 16 Abs. 1 S.

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