Die Autorin schildert, wie Wärmenetze in der Energiewende eine Schlüsselrolle einnehmen könnten. Sowohl Nah- als auch Fernwärmenetze würden immer mehr an Bedeutung gewinnen. Neben einigen statistischen Darstellungen und konkreten Konzepten werden im Beitrag auch die unterschiedlichen Möglichkeiten der Wasseraufbereitung und mögliche Probleme der Wärmenetze benannt. Schließlich fällt der Blick auf die Wirtschaftlichkeit derartiger Systeme.
Der Beitrag behandelt die fünfte, bevorstehende Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Der Autor benennt die geplanten Änderungen und analysiert deren Konsequenzen für Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW). Unter die wichtigsten Änderungen fielen bspw. neue Formaldehydgrenzwerte und weitere neue Grenzwerte für BHKW-Emissionen sowie neue Anforderungen an die Emissionsmessungen.
Der Beitrag behandelt verschiedene Möglichkeiten, wie der Anlagenbetrieb einer Biogasanlage ungewollt in die Illegalität abdriften kann, welche Folgen dem Betreiber drohen und wie damit umzugehen ist. Der Autor nennt einige typische Fälle, die vor allem mit nicht nachgekommenen Meldepflichten und (noch) nicht erteilten Genehmigungen einhergehen, nimmt Bezug auf mögliche Strafen, den Ablauf derartiger Verfahren und gibt Hinweise zur Vorsorge.
Der Autor stellt die Modalitäten der mit dem EEG 2017 erstmals für Biomasseanlagen eingeführten Ausschreibungen vor. Neben der Beleuchtung von Zahlen und Fakten werden auch Tipps gegeben.
Fünfter Monitoring-Bericht »Energie der Zukunft« für das Berichtsjahr 2015 des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Erfüllung der Berichtspflichten der Bundesregierung nach den Vorgaben des
Die Clearingstelle EEG hat am 31. August 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach der Anlagenregisterverordnung sowie dem EEG 2014 (Teil 1)« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 hat die Europäische Kommission den Einklang des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) mit den EU-Beihilfevorschriften bestätigt und somit auch die darin enthaltenen Ausschreibungsregelungen gebilligt.
Die Studie des Helmholz Zentrums, der Universität Leipzig und der Luleå University of Technology untersuchen ob der häufig geforderte technologieoffene Ansatz für die Ausgestaltung der politischen Rahmenbedingungen der erneuerbarer Energien als zielführend anzusehen ist. Hierbei wird am Beispiel Deutschlands aufgezeigt, warum eine Förderung spezieller Technologien deutliche ökonomische Vorteile bieten kann.
Am 5. Dezember 2016 fand das 25. Fachgespräch im Tagungszentrum Aquino in Berlin-Mitte statt.
Die Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen oder auch Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) ist ein seit 2004 auf Bundesebene geltendes Regelwerk zur Beurteilung von Geruchsbelästigungen der Bevölkerung. Die Richtlinie dient auch als Arbeitsgrundlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) beinhalten Vorgaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), nach welchem Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, und Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden dürfen.
Im Beitrag werden ausgewählte besonders praxisrelevante Entscheidungen der Clearingstelle EEG vorgestellt.
In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Nachzahlungen auf die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1
Im Artikel wird auf die Potenziale der Direktvermarktung eingegangen, die dem Autor zufolge aufgrund der Komplexität der Materie nur selten durch die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber ausgenutzt würden. Der Autor beschreibt anhand des Beispiels einer Deponiegasanlage, wie mit Hilfe eines Energiedienstleisters die Wirtschaftlichkeit der Anlage durch Realisierung verschiedener Vergütungs- und Vermarktungskonzepte optimiert werden kann. Neben der Möglichkeit des Anbietens von Regelenergie liefert der Artikel auch Erfahrungswerte aus dem flexiblen Anlagenbetrieb.
Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, das sich dem EEG 2017 widmete und am 23. September 2016 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.
Der Autor beschreibt das Konzept eines virtuellen Netzwerks aus regionalen Biogasanlagen, mit dem seiner Ansicht nach die Problematik zu kleiner Anlagengrößen bei der Direktvermarktung gelöst werden könne. Mit Hilfe der Netzbetreiber würde auch sehr kleinen Anlagen dazu verholfen, wirtschaftlich am Regelenergiemarkt teilzunehmen. Hierzu beleuchtet der Artikel die Details des Vermarktungskonzepts und gibt einen Überblick über Regelenergiepreise und die notwendige Ausrichtung der Biogasanlagen im Markt.
Die Autoren besprechen das mit dem Strommarktgesetz rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Doppelförderungsverbot (§ 19 Abs. 1a EEG 2014).
Der Autor widmet seinen Beitrag der Registrierung von Genehmigungen nach § 4 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV). Hierbei gibt er zunächst eine thematische Einführung und beschreibt dann, welche Anlagen einer registrierungspflichtigen Genehmigung bedürfen.
Die Autorin gibt in Ihrem Beitrag einen Überblick über die wichtigsten zulassungsrelevanten Vorschriften für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach einer Einführung in den Themenkomplex werden hierbei die Zulassungsvoraussetzungen, wie die bau- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen, geschildert. Abschließend wird ein Fazit aus den gewonnen Erkenntnissen in den Schlussbemerkungen festgehalten und ein Ausblick auf die Regelungen des EEG 2017 gegeben.
Das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
Zu der Frage, ob eine Biogasanlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin Anspruch auf Zahlung des sog. Güllebonus für den ihrer Biogasanlage im Jahr 2014 erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom hat, wenn eine kurzzeitige Unterschreitung des Mengenanteils von 30 % am Fermenterinput vorliegt, der Masseanteil am Fermenterinhalt jedoch durchgängig mindestens 30 Masseprozent beträgt (hier: bejaht.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob es sich bei den beiden BHKW der Anlagenbetreiberin mit einer Leistung von 837 kW (
Leitsätze des Gerichts: