Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Neuordnung des Direktvermarktungsrechts für Strom aus Biogasanlagen im Zuge des Inkrafttretens des EEG 2014. Beleuchtet werden u.a. die Voraussetzungen für das Marktprämienmodell hinsichtlich Pänalen und Fernsteuerbarkeit sowie die Folgen von negativen Preisen an der Strombörse.
Durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 19. September 2014, GZ IV D 2 - S 7124/12/10001-02 (s. Anhang) wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 (BStBl I S. 846) geändert.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem EEG 2014 und betrachtet das Gesetz im Kontext der weiteren Rechtsentwicklung. Er erörtert zunächst die Ausgangslage und erläutert sodann, weshalb er die Notwendigkeit einer Reform des EEG sieht.
Nein. Der KWK-Bonus gemäß Anlage 3 Nr. I EEG 2009 kann verlangt werden, wenn
Nein; auch nicht teilweise.
Zu der Frage, ob Biogasanlagen, die durch die Änderung der 4. Verordung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV 2012) nachträglich der immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit unterfallen, einen Anspruch auf den Emissionsminderungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 haben (hier: bejaht.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 i.V.m. Anlage 3
Die Autorin stellt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen (AwSV) vor und diskutiert die Implikationen für Betreiber von Biogasanlagen.
Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas (Anlagenregisterverordnung - AnlRegV)
Durch den zum 1. August 2014 in Kraft tretenden Artikel 4 des „Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218, s. Anhang), das am 28. Juli 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2014 erstmals geändert.
Vorabinformation:
Die Autoren befassen sich mit dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen EEG 2014 und dessen Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen. Sie stellen zunächst die allgemeine Struktur der Übergangsbestimmungen für neuere und ältere Bestandsanlagen sowie spezielle Übergangsvorschriften vor und gehen anschließend auf die einzelnen Übergangsbestimmungen ein und erläutern diese ausführlich.
Der Autor erläutert die Neuregelungen des EEG 2014 zur Höchstbemessungsleistung bei Biogasanlagen. Dabei geht er zunächst darauf ein, wie sich die Höchstbemessungsleistung definiert und woran sie anknüpft beziehungsweise an welcher Anlagenkomponente sie festgemacht ist. Zuletzt thematisiert er, was im Falle von Änderungen an der Anlage oder dem Austausch beziehungsweise Versetzen von Blockheizkraftwerden mit der Höchstbemessungsleistung passiert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat bislang die Berichte zur Vorbereitung des Erfahrungsberichtes 2014 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) veröffentlicht (siehe Anhang).
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 18. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das am 23. September 2014 im Hotel und Tagungszentrum Aquino in Berlin veranstaltet wurde.
Die Autorin stellt Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG aus dem Berichtszeitraum vor, u.a. das Votum 2013/35 zur Unverzüglichkeit des Netzanschlusses und der Kapazitätserweiterung sowie die Voten 2013/56,
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Empfehlung der Clearingstelle EEG 2012/19 vom 2. Juli 2014 vor.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens "Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung der EEG-Monitoringberichte und des EEG-Erfahrungsberichts für die Stromerzeugung aus Biomasse" hat das DBFZ (teils in Kooperation mit Bosch & Partner
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag ausführlich mit der Empfehlung 2012/19 der Clearingstelle EEG - Austausch und Versetzen von Anlagen und Anlagenteilen (außer PV und Wasserkraft) im EEG 2009 und EEG 2012 - auseinander.
Der Autor widmet sich den Folgen der im Rahmen der Novellierung des EEG vorgenommenen Beschneidung der Förderung für die Biomethanerzeugung und -einspeisung.
Der Autor geht auf die Entwicklungsgeschichte sowie Vor- und Nachteile der hydrothermalen Karbonisierung (HTC) ein. In dem Beitrag beschreibt er zudem Entwicklungshemmnisse der HTC und vergleicht verschiedene Verfahren zur Herstellung von Energieträgern aus Biomasse.
Leitsatz des Gerichts:
Nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung vermag der sogenannte Formaldehydbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 vor der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Biogasanlage mangels legaler Betriebsaufnahme nicht gewährt zu werden.
Bemerkungen: