Die Autoren befassen sich mit dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen EEG 2014 und dessen Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen. Sie stellen zunächst die allgemeine Struktur der Übergangsbestimmungen für neuere und ältere Bestandsanlagen sowie spezielle Übergangsvorschriften vor und gehen anschließend auf die einzelnen Übergangsbestimmungen ein und erläutern diese ausführlich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat bislang die Berichte zur Vorbereitung des Erfahrungsberichtes 2014 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) veröffentlicht (siehe Anhang).
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 18. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das am 23. September 2014 im Hotel und Tagungszentrum Aquino in Berlin veranstaltet wurde.
Die Autorin stellt Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG aus dem Berichtszeitraum vor, u.a. das Votum 2013/35 zur Unverzüglichkeit des Netzanschlusses und der Kapazitätserweiterung sowie die Voten 2013/56,
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Empfehlung der Clearingstelle EEG 2012/19 vom 2. Juli 2014 vor.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens "Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung der EEG-Monitoringberichte und des EEG-Erfahrungsberichts für die Stromerzeugung aus Biomasse" hat das DBFZ (teils in Kooperation mit Bosch & Partner
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag ausführlich mit der Empfehlung 2012/19 der Clearingstelle EEG - Austausch und Versetzen von Anlagen und Anlagenteilen (außer PV und Wasserkraft) im EEG 2009 und EEG 2012 - auseinander.
Der Autor widmet sich den Folgen der im Rahmen der Novellierung des EEG vorgenommenen Beschneidung der Förderung für die Biomethanerzeugung und -einspeisung.
Der Autor geht auf die Entwicklungsgeschichte sowie Vor- und Nachteile der hydrothermalen Karbonisierung (HTC) ein. In dem Beitrag beschreibt er zudem Entwicklungshemmnisse der HTC und vergleicht verschiedene Verfahren zur Herstellung von Energieträgern aus Biomasse.
Leitsatz des Gerichts:
Nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung vermag der sogenannte Formaldehydbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 vor der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Biogasanlage mangels legaler Betriebsaufnahme nicht gewährt zu werden.
Bemerkungen:
Der Autor untersucht, was unter den Begriff "Mehrkosten der Wärmebereitstellung" im Sinne des EEG und im Zusammenhang mit dem KWK-Bonus zu verstehen ist bzw. welche Kosten hinzuzählen und welche nicht.
Der Autor geht auf die Austauschregelung ( § 21 Abs. 3 EEG 2009 bzw.
Die im Auftrag des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) und der Hannover Messe durch das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) erstellte Kurzstudie befasst sich mit den Möglichkeiten (Potenzialen) der Bereitstellung von Systemdienstleistungen - insbesondere der Regelleistungsbereitstellung -
Der Autor diskutiert die Vorteile von Heizsystemen, bei denen Wärmepumpen mit anderen Wärmeerzeugern kombiniert werden. Dabei geht er auch auf den Eigenverbrauch von PV-Strom ein, der durch den Einsatz von Wärmepumpen gesteigert werden kann.
Die berufsgenossenschaftlichen Explosionsschutz-Regeln stellen eine von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegebene Sammlung aller explosionssschutzrelevanten technischen Regeln zum Explosionsschutz für Betreiberinnen und Betreiber dar.
Sie umfassen u.a.:
Vor dem Hintergrund eines BGH-Urteils beleuchtet der Autor in seinem Beitrag den Ausschließlichkeitsgrundsatz des EEG, welcher sich primär auf den Stromerzeugungsprozess, die Speicherung von Energie und die anschließende Rückgewinnung bezieht.
Der Autor betrachtet in seinem Beitrag die rechtliche Einordnung von Satelliten-BHKW als eigenständige EEG-Anlagen. Dabei klassifiziert er insbesondere eine gewisse räumliche Entfernung, die betriebstechnische Selbstständigkeit und ein zugrunde liegendes sinnvolles Wärme- oder Stromkonzept als relevante Kriterien.
Rechtliche und fachliche Hinweise einer von BMUB und BMELV einberufenen Bund/Länder-Arbeitsgruppe zur möglichen Abfalleigenschaft von Gülle, die in Biogasanlagen eingesetzt wird - insbesondere zu der Frage, ob solche Gülle als Abfall oder als Nebenprodukt im Sinne von § 4 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzustufen ist.
Zur Bestimmung der Leistung der Biomasse-Anlage für die Ermittlung des Güllebonus gem. § 18 Abs. 2 EEG 2009, Ziff. VI. 2. b) der Anlage 2 zum EEG 2009 (hier: Es sei von einem einheitlichen Leistungsbegriff für jedes Kalenderjahr auszugehen.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag, was mehrere Biogasanlagenbetreiber beachten müssen, wenn sie ein gemeinsames Gärproduktlager errichten und nutzen wollen.
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit Praxisfragen für Biogaslanlagen nach dem Urteil des BGH vom 23. Oktober 2013 (Az. VIII ZR 262/12). Insbesondere bewerten sie dabei die Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofs und gehen auf die Auswirkungen des Urteils für Satelliten-Blockheizkraftwerke ein.
Leitsätze des Gerichts:
Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage mit einem Gas-Otto-Motor und einem Fermenter, die im Jahr 2004 errichtet und deren Gas-Otto-Motor anschließend um zwei Gasturbinen erweitert wurde, die ebenfalls an den bestehenden Fermenter angeschlossen und im Jahr 2009 durch eine Gasturbine ausgetauscht wurden: Es liege nur eine Anlage i.S.v.
§ 66 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 3 EEG 2009 erfasst solche Bestandsanlagen, die Strom