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Suche in Besondere Ausgleichsregelung

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Rechtsprechung– 5 K 8852/17.F
Aktenzeichen: 5 K 8852/17.F

Leitsatz: Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung hierzu sind bei der Besonderen Ausgleichsregelung die Prozentangaben zur Stromkostenintensität nicht durch Aufrundung zu ermitteln, sondern fix zu verstehen.

 

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Rechtsprechung– VIII ZR 156/16
Aktenzeichen: VIII ZR 156/16

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Energiedienstleistungsunternehmen und ein Bilanzkreisverantwortlicher gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet werden können. 

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2017 §§ 97, 98

Erfahrungsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum EEG 2017. Gemäß § 97 EEG 2017 evaluiert die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Artikel mit der oft schwierigen Abgrenzung zwischen Selbstverbrauch und Weiterleitung von Strom. Diese Thematik sei besonders relevant für die Entlastung von der Stromsteuer, die Begrenzung und Verringerung der EEG-Umlage, die Reduktion von Netzentgelten, weiteren Umlagen sowie Konzessionsabgaben und die Strompreiskompensation für die Mehrkosten durch den Emmissionshandel. Zur Klärung der Fragestellung untersuchen sie die einschlägigen Ge

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Rechtsprechung– 6 A 2146/16.Z
Aktenzeichen: 6 A 2146/16.Z

Leitsatz: Dass ein Unternehmen unter der Geltung des EEG 2012 nicht auf die Daten eines vorangegangenen Unternehmens zurückgreifen kann, um in den Genuss der besonderen Ausgleichregelung zu kommen, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Hess. VGH, Urteil vom 23. März 2017 - 6 A 414/17).

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Politisches Programm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit seinem Hinweisblatt zu Stromzählern für stromkostenintensive Unternehmen (s. Anhang) seine Verwaltungspraxis für die Antragstellung 2018 (Ausschlussfrist: 30. Juni 2018) für das Begrenzungsjahr 2019 in der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2017 geregelt.

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Rechtsprechung– 6 A 1762/15
Aktenzeichen: 6 A 1762/15

Leitsatz: Factoringkosten können bei der Berechnung der Bruttowertschöpfung im Rahmen der Begrenzung der EEG-Umlage nach den §§ 41 ff. EEG 2009 nicht als "sonstige Kosten" berücksichtigt werden.

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Rechtsprechung– 6 A 1313/17.Z
Aktenzeichen: 6 A 1313/17.Z

Sachverhalt: Ein Nahrungsmittelproduzent erreicht in der Vorinstanz die Einordnung seiner Herstellung von Paniermehl als Dauerbackware i.S.d. Anlage 4

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Rechtsprechung– 6 A 1908/15
Aktenzeichen: 6 A 1908/15

Leitsatz des Gerichts:
Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle steht bei Anwendung des § 3 Nr. 14 EEG 2012 kein eigenständiges Prüfungs- und Entscheidungsrecht zu.

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Rechtsprechung– 8 B 69.16
Aktenzeichen: 8 B 69.16

Sachverhalt: Ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (Klägerin) begehrt die Begrenzung der EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2009.

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Aufsatz

Die Autorin stellt drei Entscheidungen bezüglich der Nachsichtgewährung bei der Unvollständigkeit eines Antrags auf Begrenzung der EEG-Umlage dar. Sie vergleicht die Urteile des VG Frankfurt am Main vom 9. Februar 2016 - 5 K 2016/14.F, vom 23. Februar 2016 - 5 K 200/14.F und des Hessischen VGH vom 13.

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Aufsatz

Der Beitrag gibt einen Überblick über einige der wichtigsten rechtlichen Entwicklungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2016. Die Autoren gehen dabei insbesonders auf die novellierten Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 und im Strommarktgesetz ein.

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Rechtsprechung– 6 A 414/15
Aktenzeichen: 6 A 414/15

Leitsatz des Gerichts:
Eine erweiternde Auslegung der Anspruchsvoraussetzungen des EEG 2012 kommt mangels Regelungslücke nicht in Betracht.
Auch unter verfassungsrechtlichen Vorgaben - hier der Gleichheitsgrundsatz in der Ausprägung des Willkürverbots - ist eine erweiternde Auslegung nicht geboten.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106, s. Anhang), das am 28.

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Aufsatz

Die Autorin analysiert die Entwicklung und das derzeitige System der EEG-Umlage und schlägt anhand verschiedener Ansätze vor, warum eine Reform des Umlagesystems zu einer unweltverträglicheren Energiewirtschaft führen könnte.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21.

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Aufsatz

Die Autoren gewähren in ihrem Beitrag einen Überblick über die Besondere Ausgleichsregelung im EEG 2017. Ihre Gesamtschau beinhaltet zunächst einen Vergleich der Schwellenwerte der Stromkostenintensität im EEG 2017 mit den vorherigen Novellen sowie deren Folgen für die Härtefall- und Verdopplungsregelung.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2017, KWKG 2016

Durch das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung wurde das KWKG 2016 und das EEG 2017 geändert. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.

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Rechtsprechung– 6 A 53/15
Aktenzeichen: 6 A 53/15

Leitsatz des Gerichts:

Nach der auch im Verwaltungsrecht geltenden materiellen Beweislast treffen die Folgen der Unerweislichkeit einer Tatsache denjenigen Beteiligten, der aus dieser Tatsache ihm günstige Rechtsfolgen herleitet. Nachsichtgewährung kommt nicht in Betracht, wenn ein staatliches Fehlverhalten nicht positiv festgestellt und ein Verschulden des jeweiligen Antragstellers an der Fristversäumung nicht ausgeschlossen werden kann.

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Aufsatz

Der Beitrag setzt sich mit Chancen und Schwierigkeiten von Hausbesitzern in der Rolle als Prosumer auseinander, die sowohl Strom produzieren als auch verbrauchen. Neben den Themen Eigenverbauch und Mieterstrom betrachtet der Autor auch die gesetzlichen Regelungen und die politische sowie energiewirtschaftliche Stimmung.

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Rechtsprechung– 9 U 156/15

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Energiedienstleistungsunternehmen und ein Bilanzkreisverantwortlicher gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet werden können. 

Ergebnis: Teilweise bejaht.

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Rechtsprechung– 9 U 157/15

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Energiedienstleistungsunternehmen und ein Bilanzkreisverantwortlicher gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet werden können. 

Ergebnis: Teilweise bejaht.

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Rechtsprechung– T-47/15
Aktenzeichen: T-47/15

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 10. Mai 2016 - T-47/15 (s. Anhang) entschieden, dass die umlagefinanzierte EE-Stromförderung von Unternehmen und die Teilbefreiungen stromintensiver Unternehmen (SIU) von der EEG-Umlage durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung vom 28.

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